Am 2. November tagt mal wieder die Fluglärmkommission des Flughafens Leipzig/Halle, eine Sitzung, die durchaus brisant sein könnte, wenn die Mitglieder der Kommission die Anliegen der vom Fluglärm betroffenen Bürger wirklich ernst nehmen. Gerade nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen ist eigentlich klar geworden, dass der Flughafen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 ernst nehmen sollte. Grund genug für einen Offenen Brief.
Den hat jetzt Matthias Zimmermann im Namen der Bürgerinitiative “Gegen die neue Flugroute” geschrieben. Vor allem weist er darin darauf hin, dass das Netzwerk der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm am Flughafen Leipzig-Halle, Zukunft Leipzig, zur Sitzung der FLK am 2. November 2016 unter anderem den Antrag gestellt hat, diese möge von der Flughafen Leipzig GmbH und dem Hauptnutzer des Flughafens, der DHL, die zeitnahe Nachrüstung erforderlicher Sicherheitstechnik fordern, damit eine gleichmäßige Verteilung der nächtlichen DHL-Flüge auf beide Start- und Landebahnen möglich ist.
Denn sowohl die Gleichverteilung der (nächtlichen) Starts und Landungen ist im Planfeststellungsbeschluss zur Startbahn Süd festgelegt, als auch die eigentlich zulässigen Flugrouten (außerhalb von dicht besiedelten und Naturschutzgebieten) sind dort verankert. Und tatsächlich ging das Bundesverwaltungsgericht nach den ersten Klagen auch 2006 davon aus, dass der Freistaat als Haupteigentümer des Flughafens mit Inbetriebnahme die entsprechenden Regeln erlässt, damit die Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses auch eingehalten werden.
Was bis heute nicht passiert ist.
„Mit bis zu 140 nächtlichen Starts und Landungen von der stadtnahen SLB Süd hat die nächtliche Fluglärmbelastung ein unerträgliches Ausmaß erreicht“, heißt es nun im Offenen Brief. „In seinem Urteil von 2006 zur Nachtflugerlaubnis für den Flughafen Leipzig-Halle ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) davon ausgegangen, dass durch betriebliche Anordnungen die gleichmäßige Verteilung der nächtlichen DHL-Flüge auf beide Bahnen sichergestellt wird. Dies wurde zwar in der mündlichen Verhandlung den Richtern des BVerwG vom Land Sachsen zugesagt, ist aber bis heute nicht erfolgt. Ein Rechts- und Vertrauensbruch, der leider von der Fluglärmkommission (FLK) bisher geduldet wurde. Wir erwarten von der FLK, dass in der 51. Sitzung am 02.11.2016 Beschlüsse gefasst werden mit denen
1. Die zeitnahe Nachrüstung der für eine gleichmäßige Verteilung der nächtlichen DHL- Flüge erforderlichen Sicherheitstechnik erfolgt.
2. Bis zur Inbetriebnahme der Sicherheitstechnik, nach dem Vorbild von Frankfurt am Main und einem Beschluss des Stadtrates von Leipzig, eine zeitversetzte Nutzung der beiden Start- und Landebahnen umgesetzt wird.“
Da die Betroffenen auch ihre Anträge zur Fluglärmminderung wiederholt bei der Fluglärmkommission eingereicht haben – diesmal mit der Hoffnung, auch den richtigen Vertreter ihrer Interessen damit beauftragt zu haben – müsste man eigentlich gespannt sein dürfen, ob die Kommission diesmal im Sinne der Lärmbetroffenen entscheidet oder sich wieder – wie geübt – ergebnislos ins nächste Jahr vertagt.
Der Offene Brief zum Nachlesen.
In eigener Sache – Wir knacken gemeinsam die 250 & kaufen den „Melder“ frei
https://www.l-iz.de/bildung/medien/2016/10/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108
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