Es gibt keinen Grund, in unserem Land über Politikmüdigkeit zu lamentieren oder immer wieder die Frage zu stellen, warum immer mehr Bürger von der Politik der etablierten Parteien die Nase voll haben. Es gibt zu viele Beispiele, in denen gerade diese Etablierten zeigen, dass ihnen die Bürger eigentlich egal sind. Und dazu dienen Instrumente, in denen Verantwortung einfach delegiert wird. Etwa an eine fluguntaugliche Fluglärmkommission.

Einige der Betroffenen haben uns schon innig gebeten, über dieses Gremium nicht mehr als Kaffeekränzchen zu schreiben, weil es eben nicht nur eine nette Kaffeerunde ist, sondern eine Versammlung von Leuten, die jeden Vorteil, den sie sich in den letzten Jahren gesichert haben, mit ihrer Mehrheit im Gremium stur verteidigen. Und die paar Vertreter aus betroffenen Kommunen sitzen im Grunde auf beiden Seiten der Trennlinie – irgendwie halbherzig als Interessenvertreter der Betroffenen, aber mehr noch als Inhaber der Pfründe Flughafen Leipzig/Halle. Es geht um Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, auch ein nicht ganz unwichtiges logistisches Puzzle-Teil für die Region. Es geht aber auch um die Ohnmacht der gewählten Politik, wenn es darum geht, Rahmenbedingungen zu definieren, mit denen alle sich arrangieren können.

Nur ist die Fluglärmkommission aufgrund ihrer Struktur das falsche Gremium, um so einen Interessenausgleich herzustellen.

Das hat die Versammlung in ihrer jüngsten Sitzung am 6. April wieder in aller Mustergültigkeit durchexerziert. Sie trifft sich zwar nur aller halben Jahre, aber sie bringt es trotzdem jedes Mal fertig, die drängenden Themen zu vertagen oder einfach für nichtig zu erklären, wenn man sich damit nicht beschäftigen will.

Nur dass man diesmal eigentlich indirekt zugegeben hat, dass die Anträge von Bürgern und Initiativen berechtigt sind. Doch die Lösung ist schon frappierend und dürfte gerade all jenen, die schon seit Jahren im direkten Überfluggebiet leben, eher neue weiße Haare wachsen lassen.

So dürfte auch das seit über einem Jahr schwelende Thema der nächtlichen Triebwerksprobeläufe für neues Entsetzen sorgen. Denn statt den Vorstoß der Flughafenbetreiber, mit den Probeläufen wieder ins Freie zu gehen, einfach mal abzuweisen, hat man das Thema – vertagt.

Beim Point-Merge-Verfahren, das nun einmal im direkten Ein- und Ausflugbereich des Flughafens keine Rolle spielt und auch keine Lärmminderung bringen kann, stellt man natürlich genau das fest: „Die DFS Deutsche Flugsicherung berichtete über die Erfahrungen mit dem seit Anfang des Jahres in der Erprobung befindlichen Point-Merge-Verfahren. Der bisherige Probebetrieb hat zu positiven Reaktionen aus dem Raum Leipzig geführt. Dennoch blieb bisher eine signifikante Verringerung der Fluglärmbeschwerden aus.“ Welche positiven Reaktionen das sind, wurde im Protokoll nicht vermerkt. Wahrscheinlich sind damit die Jubelartikel in der Regionalpresse gemeint. Dass die Zahl der Beschwerden nicht zurückging, heißt nun einmal: Die Lärmbetroffenen wurden bei diesem Verfahren nicht entlastet.

Und wo die Betroffenen die sofortige Wiederabschaffung der gerade erst eingeführten kurzen Nordabkurvung fordern, weil sie bisher nicht betroffene Gebiete zusätzlich verlärmt, vertagt die FLK auch dieses Thema wieder: „Die FLK befasste sich erneut mit der weiteren Lärmoptimierung der kurzen Nordabkurvung in Startrichtung Ost. Die DFS wird zunächst ein Monitoring der aktuellen Nutzung dieses Abflugverfahrens anhand einer Fanomos-Auswertung durchführen.“ Was eigentlich auch schon wieder Augenwischerei ist, denn FANOMOS als „Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System“ ist eigentlich als Methode zur Überwachung von lärmreduzierten Abflugstrecken gedacht. Die kurze Nordabkurvung ist aber keine  lärmreduzierte Abflugstrecke. Die Bürger von Lützschena, Lindenthal und Rackwitz wissen es. Deswegen haben sie ja extra eigene Lärmmessstellen beantragt – die am 6. April abgelehnt wurden, weil überflüssig aus Sicht der FLK.

Am Ende hat man dann die Anträge aus der Bürgerschaft gleich in Serie abgelehnt:

Aussetzung der sogenannten „kurzen Südabkurvungen“: abgelehnt. „Es gibt keinen neuen Sachstand, der diese Forderung rechtfertigen würde.“ Nein, es gibt nur den alten, dass über diese „Südabkurvung“ vor Gericht verhandelt wird und der Gerichtsentscheid noch aussteht.

Einführung des an einigen deutschen Flughäfen installierten Fluginformationstools „TraVis“: abgelehnt. Zu teuer. „Zudem ist nicht zu erwarten, dass Bürger während der aufkommensstarken Nachtzeit die Flugverläufe in Echtzeit am Computer verfolgen werden.“ Dabei hatten die Antragsteller das System gerade dafür gewünscht, um die nächtlichen Lärmsünder mit ihrer Flugkennung und ihrer Route dingfest zu machen.

Und dann wurde es noch besser: „Den Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg lehnte die FLK aus sachlichen und formalen Gründen ab. Die geforderte Regelung kann das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mangels Zuständigkeit nicht treffen und für den Antrag wäre ein Ratsbeschluss der Stadt Leipzig erforderlich gewesen.“

Was jetzt den Leipziger Stadtrat wohl zu Recht überraschen dürfte. Denn der Antrag des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg lautete ganz simpel: „In der Nachtkernzeit von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr sind Starts von der Südbahn über die kurze westliche und östliche Nordabkurvung untersagt.“

Was ja wohl – wenn diese Fluglärmkommission hier richtig argumentiert – heißt, dass der Leipziger Stadtrat aus eigener Kraft beschließen kann, dass in der Nacht weder die kurze Süd- noch die kurze Nordabkurvung geflogen werden dürfen.

Da sind wir jetzt mal gespannt, ob sich das einer traut zu beantragen und wie dann argumentiert wird.

Und die Argumente werden schärfer. Das ist auch dem Protokoll vom 6. April abzulesen. Denn jetzt wird – mit zehnjähriger Verspätung – etwas angesprochen, was schon in der Planung der Startbahn Süd hätte verankert sein müssen.

Die Passage dazu lautet: „Die Landesentwicklungsplanung sieht vor, um den Flughafen Leipzig/Halle einen Bereich festzusetzen, in dem im Rahmen der Bauleitplanung keine neue Wohnbebauung ausgewiesen werden darf. Die dafür zuständigen Regionalen Planungsverbände Sachsens und Sachsen-Anhalts beauftragten die Firma Obermeier Planen + Beraten GmbH, den Siedlungsbeschränkungsbereich entsprechend der aktuellen Landesentwicklungsplanung neu zu ermitteln und stellten diesen vor. Die Fluglärmkommission nahm den Bericht zur Kenntnis.“

Wie dieser Siedlungsbereich nun aussieht, hat man freilich mal lieber für sich behalten, dass es aber einen veränderten Bereich gibt, in dem „keine neue Wohnbebauung ausgewiesen werden darf“, zeigt zumindest, dass es rund um den Flughafen eine große Zone gibt, in der Wohnen prinzipiell untersagt sein müsste. Es wäre wahrscheinlich keine Überraschung, wenn das Gebiet die komplette „Lärmschutzzone“ umfasst. Womit dann eigentlich auch deutlicher werden sollte, dass ein breiter Gürtel im Leipziger Norden für Wohnbebauung nicht mehr infrage kommt.

Das Protokoll der Sitzung der Fluglärmkommission vom 6. April 2016.

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