Es ist mal wieder Termin für ein Kaffeekränzchen am Mittwoch, 25. März. Dann trifft sich die Fluglärmkommission des Flughafens Leipzig/Halle zu ihrer März-Sitzung. Eigentlich nichts Schlimmes und Weltbewegendes. Sie hat nur beratenden Charakter, könnte also ohne Bauchgrimmen lauter Beschlüsse fassen, die die Lärmbelastung für die Anwohner des Flughafens mindern. Aber so betrachtet diese Kommission ihre Arbeit nicht.

Unter der Leitung von Manfred Heumos (CDU) aus Schkeuditz scheint sie sich eher als eine vorgelagerte Schiedsstelle zu betrachten, die selbst entscheidet, was dem Flughafen zuträglich ist und was nicht. Auch wenn sie auf der Website der Stadt Schkeuditz breitbrüstig verkündet: „Sie kann selbst Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm vorschlagen. Diese Vorschläge besitzen keinen verpflichtenden, sondern empfehlenden Charakter. Halten die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung oder die Flugsicherungsorganisation die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so müssen sie dies der Kommission unter Angabe der Gründe mitteilen.“

Die Fluglärmkommission als ein Gremium, das aus eigener Kraft Lärmschutzmaßnahmen vorschlägt? – Da gackern sogar die tauben Hühner in Kursdorf.

Auch weil selbst einige kommunale Vertreter in dem 21-köpfigen Gremium ihre Arbeit eher so verstehen, die Flughafenbetreiber und ihre Nutzer möglichst nicht mit konkreten Forderungen zur Lärmreduzierung zu erschrecken.

Trotzdem hoffen und zittern jedes Mal die Bürgerinitiativen aus dem Umfeld des Flughafens, dass doch einmal ein wirklich wirksamer Beschluss zur Lärmreduzierung gefällt wird. Der ja – siehe oben – nicht bindend ist. Die Genehmigungsbehörden könnten die Anträge immer noch ablehnen, wenn sie es stichhaltig begründen können.

Die Betonung liegt auf stichhaltig. Auch deshalb wurde die Kommission so gestrickt, dass berechtigte Anträge meist schon in der Kommission abgelehnt werden und gar nicht erst zu einem offiziellen Antrag reifen.

Und deswegen werden die Bürgerinitiativen, die diesmal selbst ein ganzes Paket von Anträgen an die Kommission formuliert haben, am 25. März wohl doch wieder in die Röhre gucken. Zu den Erwartungen sagt Matthias Zimmermann, Pressesprecher der Bürgerinitiatven BI „Gegen die neue Flugroute“ und BI „Gegen Flug- und Bodenlärm“: „Sie werden nach derzeitigen Veröffentlichungen des FLK-Vorsitzenden, Manfred Heumos, wohl wiedermal nicht erfüllt. Im Gegensatz zu den weitgehend intransparenten Mitteilungen der FLK veröffentlichen wir mit dieser PM unsere Anträge komplett.“

Die Bürgerinitiativen reichten direkt oder über die jeweiligen Mitglieder der Fluglärmkommission insgesamt sechs Anträge ein. Den Antrag zum Abschluss des Schallschutzprogramms am Flughafen noch im Jahr 2015 hat zum Beispiel die Stadt Schkopau eingereicht. Zimmermann: „Dieses sollte gemäß Zielstellung des Flughafens bereits in 2013 abgeschlossen sein. Trotzdem sind erst knapp 45 % der Anträge abgearbeitet.“ (Antrag zum Abschluss des Schallschutzprogramms noch 2015 durch die Stadt Schkopau)

Dazu kommen dann noch diese fünf Anträge:

Die Ortschaftsräte von Burghausen und Lindenthal reichten zudem über die Stadt Leipzig den Antrag zur Abschaffung/Aussetzung der kurzen Südabkurvung ein.

„In der Vergangenheit hatte es immer wieder Proteste wegen teilweiser Nichtannahme von Anträgen der Bürger an die Fluglärmkommission gegeben. Im Fadenkreuz dabei vor allem der Vorsitzende der Kommission, Manfred Heumos, bisher gedeckt durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, welches sich für nicht zuständig hält. Auch ist die Zusammensetzung der Fluglärmkommission am Flughafen von Beginn an strittig, da aus Sicht der Bürgerinitiativen das Stimmenverhältnis in der FLK ungleich zum Nutzen des Flughafens verteilt ist“, benennt Mathias Zimmermann die nächste Aufgabe für den derzeitigen sächsischen Verkehrsminister Martin Dulig (SPD). Noch ist der in Sachen Flughafen nicht tätig geworden. „Wieder einmal darf man gespannt sein, inwieweit Bürgerwille und -gesundheit in der Sitzung der Fluglärmkommission Berücksichtigung finden.“

Dass jetzt gerade die Triebwerksprobeläufe auf Antrag des Flughafens wieder im Freien stattfinden sollen, findet auch Michael Teske, Vorsitzender IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e. V., hanebüchen.

„Es darf keine Aufweichung des ohnehin nur minimalen Lärmschutzes für die Anwohner geben“, sagt er. „Aufgrund der uneingeschränkten Nachtflugerlaubnis für Fracht- und Militärflugzeuge am Flughafen Leipzig/Halle sind die Flughafenanwohner bereits bei Einhaltung der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen einem unzumutbar hohen Erkrankungsrisiko durch Flug- und Bodenlärm ausgesetzt.“

Der Planfeststellungsbeschluss, auf den der Flughafen sich bei seinem Antrag berufe, lege aus Lärmschutzgründen ganz klar den Standort für Triebwerksprobeläufe (TWPL) fest. TWPL dürfen ausschließlich in dem dafür errichteten Triebwerksprobelaufstand durchgeführt werden. Triebwerksprobeläufe dürfen am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht (22 – 6Uhr) in keinem Fall an der Grenze des Nachtschutzgebietes zu einem Maximalpegel von mehr als 50 dB(A) außen und einem Maximalpegel von mehr als 35 dB(A) im Wohninneren führen.

Dazu Michael Teske von der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e. V. : „Diese Forderung ist bewusst ausschließlich, das heißt, auch ohne Ausnahmefälle formuliert, um darzulegen, dass in diesem Fall der Gesundheitsschutz der Anwohner auch wirtschaftliche Interessen überwiegt.“

Der Flughafen habe im derzeit laufenden luftrechtlichen Änderungsgenehmigungsverfahren aber die Worte „Maximalpegel“ mit „im Mittel“ ersetzt.

„Damit ist jedem klar, es gibt für Triebwerksprobeläufe nachts keine Grenzwerte mehr“, stellt Teske fest. „Der Flughafen begründet das Änderungsverfahren damit, dass bei bestimmten Wetterlagen die TWPL nicht in der TWPL-Halle durchgeführt werden können. Wir meinen: Wenn in der Nacht das Wetter nicht mitspielt, dann müssen die TWPL eben am Tag durchgeführt werden! Kein zusätzlicher Lärm nachts auf Kosten der Gesundheit der Anwohner! Es gibt in Deutschland keinen einzigen Flughafen, an dem TWPL nachts unter Volllast im Freien durchgeführt werden dürfen. Gesundheitsschutz geht vor wirtschaftliche Interessen!“

Für die russischen Turbopropmaschinen des Typs Antonow 26 fordert die IG eine drastische Betriebsbeschränkung.

„Sieben Jahre DHL-Luftfrachtdrehkreuz; und noch immer müssen die Anwohner nachts über ihren Dächern extrem laute Frachtflugzeuge ertragen. Spitzenschalldruckpegel zwischen 90 und 100 Dezibel sind in manchen Ortschaften keine Seltenheit, wohlgemerkt NACHTS“, so Teske.

„Wir fordern von DHL endlich die Ausmusterung der russischen Turbopropmaschinen Antonow 26. Weiterhin fordern wir ein sofortiges Nachtflugverbot für besonders laute Frachtmaschinen wie die AN 124-100, IL 76, Boeing 747 usw. sowie für Flugzeuge, die über bestimmten Lärmgrenzwerten liegen. An keinem stadtnahen Flughafen in Europa ist die Freizügigkeit der zuständigen Behörden so groß – besonders lärmintensive Flugzeuge nachts unbegrenzt landen und starten zu lassen – wie am Flughafen Leipzig/Halle.“

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