Das Bild ist in nahezu allen Kommunen Sachsens das gleiche: Die Betriebskosten für einen Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplatz steigen. Aufgrund der festgesetzten Kostenteilung zwischen dem Bundesland, der Kommune und den Eltern ändern sich demzufolge auch immer wieder die daraus resultierenden prozentualen Anteile für die Elternbeiträge. Auf der heutigen Markkleeberger Stadtratssitzung gab es eine lange Diskussion über das Für und Wider einer solchen Neufestsetzung ab Januar 2015.
Im September 2012 einigte man sich im Markkleeberger Stadtrat darauf, dass Eltern einen prozentualen Betriebskostenanteil in Höhe von 21,5 Prozent für einen Kinderkrippen- und 28,5 Prozent für einen Kindergarten-/Hortplatz zu zahlen haben – und blieb mit diesen in langen Gesprächen und Diskussionen gefundenen Werten bewusst unter den gesetzlich möglichen Eltern-Anteilen von 23 Prozent (Krippe) und 30 Prozent (Kindergarten/Hort). Hinzu kam in diesem Kompromiss, dass zukünftig aber auch jährlich über die Höhe der Elternanteile beraten werden soll, um so die sich laufend ändernden Betriebskosten (Energie, Personal, bauliche Unterhaltung) besser berücksichtigen zu können.
Aufgrund der nun vorliegenden Betriebskostenabrechnung für 2013 stand eine eventuelle Neufestsetzung ab Januar 2015 auf der Tagesordnung der Stadträte.
Krippenplätze
Die größten Kostensteigerungen sind bei den Krippenplätzen zu verzeichnen. Ein Krippenplatz kostete im Jahr 2013 monatlich 858,36 Euro – davon 629,62 Euro Personalkosten und 228,74 Euro Sachkosten. Das Jahr 2012 zum Vergleich: 834,83 Euro – davon 623,10 Euro Personalkosten und 211,73 Euro Sachkosten (Berechnungsgrundlage: jeweils 21,75 Tage pro Monat).
Daraus ergibt sich ein Differenzbetrag von monatlich 23,53 Euro pro Krippenplatz, von dem die Eltern einen Anteil von 21,5 Prozent (entspricht 5,06 Euro) übernehmen. Das ergibt ab 1. Januar 2015 eine monatliche Gebühr für einen Krippenplatz (bis 9 Stunden täglich) für das erste Kind in Höhe von 184,55 Euro statt bisher 179,49 Euro. Für das zweite Kind zahlen Eltern 110,73 Euro (statt bisher 107,69 Euro), für das dritte Kind 36,91 Euro (statt bisher 35,90 Euro).
Kindergartenplätze
Ein Kindergartenplatz kostete im Jahr 2013 monatlich 396,17 Euro – davon 290,60 Euro Personalkosten und 105,57 Euro Sachkosten. Das Jahr 2012 zum Vergleich: 390,88 Euro – davon 287,58 Euro Personalkosten und 103,30 Euro Sachkosten (Berechnungsgrundlage: jeweils 21,75 Tage pro Monat).
Die monatliche Differenz von 5,29 Euro ergibt einen von den Eltern zu zahlenden Anteil von monatlich 1,51 Euro (entspricht 28,5 Prozent). Ab Januar 2015 sind also für einen Kindergartenplatz (bis 9 Stunden täglich) für das erste Kind 112,91 Euro (statt bisher 111,40 Euro) zu zahlen, für das zweite Kind 67,75 Euro (statt 66,84 Euro) und für das dritte Kind 22,58 Euro (statt 22,28 Euro).
Hortplätze
Während bei den Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen steigende Betriebskosten registriert wurden, sind die Kosten im Hortbereich sogar leicht gesunken. Ein Hortplatz kostete 2013 242,47 Euro – 187,02 Euro Personalkosten und 55,45 Euro Sachkosten. 2012 waren es noch 243,02 Euro – 185,61 Euro Personal- und 57,41 Euro Sachkosten.
Das ergibt eine Absenkung der monatlichen Betriebskosten um 0,55 Euro. Für Eltern heißt das, dass die monatlichen Gebühren für einen Hortplatz (bis 6 Stunden täglich) ab Januar 2015 um 0,16 Euro sinken (entspricht 28,5 Prozent). Für das erste Hortkind sind dann noch 69,10 Euro zu zahlen (statt bisher 69,26 Euro), für das zweite Kind 41,46 Euro (statt bisher 41,56 Euro), für das dritte Kind 13,82 Euro (statt 13,85 Euro).Nachdem dieser Vorschlag den Stadträten also zur Beschlussfassung vorlag, wurde heftig und lange diskutiert.
Prof. Bormann (Die Linke) machte gleich zu Beginn der Diskussionsrunde klar, dass die Linken-Fraktion diesem Vorschlag nicht zustimmen werde, “da man die Belastung für Familien mit Kindern nicht noch weiter erhöhen könne”. Für viele Familien, die Leistungen vom Amt erhalten, seien 5 Euro im Monat viel Geld.
Markkleebergs OBM Karsten Schütze schränkte ein, dass er das Problem weniger bei den Empfängern von SGB-II-Leistungen sehe, sondern eher bei den Familien, deren Einkommen knapp über der Bemessungsgrenze liegt. Er gab aber auch zu bedenken, dass Markkleeberg mit seinen Kita-Gebühren im Vergleich zu anderen umliegenden Städten im guten Mittelfeld liege und dass man auch nicht vergessen dürfe, dass die nicht von den Eltern erhobenen Gebühren als Ausgaben im eh schon knappen Haushalt landen. Dieser sei aber jetzt schon mit einem Fehlbetrag von 3,6 Millionen Euro belastet. Weiteren Spielraum – um auf die jährlich etwa 50.000 Euro Gebühren zu verzichten – sehe er nicht.
Andere Stadträte, zum Beispiel Sebastian Bothe (SPD), kritisierten die aktuellen Regelungen für die fixierten, aber zu knappen Zuschusszahlungen durch das Bundesland Sachsen und wünschten sich von der Landesregierung eine größere Beteiligung bei der Finanzierung der Kita-Angebote. Ansonsten bleiben alle Kommunen auf den fehlenden Beträgen sitzen und müssen diese aus der eigenen Tasche bezahlen. Bothes Fraktionskollege Rolf Müller sieht darin einen “Teufelskreis”, aus dem die Kommunen nicht allein herauskommen, wenn die Zuschüsse nicht angepasst werden.
Oliver Fritzsche (CDU) und OBM Karsten Schütze wollten beide die Landespolitik nicht kommentieren und stellten fest, dass die Rahmenbedingungen in den Markkleeberger Kitas sehr gut sind. Man habe in den vergangenen Jahren viel investiert und baulich verbessert. Fritzsche: “Den Eltern ist vorrangig der bauliche Zustand der Kitas und die Qualität der Betreuung wichtig”.
Als weiteres Argument wurde in die Diskussion gebracht, dass man im September 2012 nach langem Hin und Her bewusst einen tragbaren Kompromiss gesucht hat und mit den jährlichen Anpassungen vor allem vermeiden wollte, dass die Elternbeiträge nach 2 oder 3 Jahren wieder sprunghaft erhöht werden müssten. Kleinere jährliche Anpassungen sind da wohl besser, und an dieser Entscheidung solle man jetzt festhalten. Auch mit den festgelegten niedrigeren Prozentsätzen für die Eltern, die in Markkleeberg 1,5 Prozent unter den gesetzlich möglichen liegen, habe man den Eltern in den vergangenen Jahren einen Teil der Kita-Gebühren erlassen und diese aus dem Stadtsäckel bezahlt.
Nach vielen Meinungsäußerungen für und gegen eine Gebührenanpassung der Elternbeiträge zum 1. Januar 2015 folgte die Abstimmung mit einem klaren Ergebnis: Von den 24 Stadträten stimmten 19 für die Gebührenanpassung, vier dagegen, ein Stadtrat enthielt sich der Stimme.
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