Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat gekniffen. Auch nach vier Jahren Bedenkzeit wollte es die Klage des Leipziger Ökolöwen gegen die Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle nicht annehmen. Am Freitag, 5. Oktober, hat der Ökolöwe nun Revision gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom September eingelegt.
Im Kern ging es darum, dass die bei der Planung zum Flughafenausbau offiziell angenommenen Flugrouten nach Eintritt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses völlig verändert wurden. In diesem nachgeordneten Verfahren wurde der Öffentlichkeit und den Naturschutzverbänden jegliche Beteiligung verwehrt.
In den Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung des Flughafens Leipzig/Halle waren in der Vergangenheit zunächst konfliktärmere Flugrouten in den Unterlagen dargestellt worden. Dieser Verfahrensstand diente dann als Grundlage für die Einsprüche der Bürger. Als diese Flugrouten nachträglich geändert wurden und teilweise sehr intensive Beeinträchtigungen von Anwohnern und Natur wie bei der “kurzen Südabkurvung” auslösten, war die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits abgeschlossen.Nach nationalem Recht ist es bei Änderung der Flugrouten weder Anwohnern noch den anerkannten Naturschutzverbänden möglich, ins Verwaltungsverfahren oder ins gerichtliche Verfahren einzusteigen. Als der Ökolöwe beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen gegen die erhöhte Flugbelastung im Leipziger Auenwald vorging, wurde seine Klage unter formalen Aspekten zunächst abgewiesen.
Dazu Holger Seidemann, Vorstandsmitglied des Ökolöwen: “Die Umsetzung der europäischen Gesetzgebung zur Stärkung der Bürger- und Umweltrechte wird in Sachsen bereits länger hintertrieben. Mit der Revision will der Ökolöwe über das Bundesverwaltungsgericht geklärt haben, ob Umweltverbände bei der Festlegung von Flugrouten klagebefugt sind, sofern sie die Beeinträchtigung von Europäischen Schutzgebieten geltend machen.”
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Wenn der Ökolöwe mit dieser Revision Erfolg hat, müssten künftig deutschlandweit die Verbände und möglicherweise auch die betroffenen Anwohner im Verfahren zur Festlegung von Flugrouten beteiligt werden, sofern durch diese negative Auswirkungen auf FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete möglich erscheinen. Als Folge müsste dann auch die kurze Südabkurvung ausgesetzt werden. Damit können derartige Flugrouten nicht mehr wie bisher im rechtlich nicht überprüfbaren Bereich und damit allein in Abstimmung zwischen Flughafeneignern und Behörden festgelegt werden. Im Fall des Flughafens Leipzig/Halle trat das Land Sachsen als Genehmigungsbehörde und als Flughafenbesitzer in einer Person auf.
Spendenaufruf
Zur Finanzierung der Klage braucht der Ökolöwe allerdings noch Spenden. Wer die kurze Südabkurvung aussetzen, die Überflüge von Leipzig vermindern und deutschlandweit die Bürgerbeteiligung stärken will, kann direkt mit einer Spende helfen.
Gespendet werden kann an den: Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V., Konto-Nr. 1121131561 bei der Sparkasse Leipzig, BLZ 86055592. Betreff: Revision Südabkurvung.
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