Ab dem 1. September kann das Verweigern von Schutzmasken im sächsischen ÖPNV teuer werden, dann werden für einen Verstoß 60 Euro fällig. Bislang war offen, wie die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) die Verordnung in ihren Bahnen und Bussen durchsetzen wollen. Am Freitag, 28. August, wurde die entsprechende Regelung bekannt gegeben: Das Ordnungsamt der Stadt Leipzig und die Leipziger Verkehrsbetriebe werden ab 1. September bei der Kontrolle der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln im Team agieren.

Wie das Ordnungsamt mitteilt, ergibt sich die Notwendigkeit aus der ab 1. September geltenden Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen, die am 27. August veröffentlicht wurde. Nach der Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung sind die Landkreise und Kreisfreien Städte für die Umsetzung des Gesetzes und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Gemäß der Verordnung gelten ab 1. September die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Coronavirus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum oder die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel. Wie der Freistaat Sachsen mitteilte, wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht gemäß SächsCoronaSchVO als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet werden.

Aber bei den gemeinsamen Einsätzen geht es nicht vorrangig um Bestrafung, sondern um Sensibilisierung.

Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes, erklärt dazu: „Um die Einhaltung der Maskenpflicht konsequent zu kontrollieren, werden wir ab 1. September gemeinsam sogenannte Mischstreifen installieren. Diese bestehen aus Kontrolleurinnen und Kontrolleuren der Leipziger Verkehrsbetriebe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes. Im Vordergrund und im Zentrum des Agierens stehen jedoch vor allem Hinweise im Sinne der Sensibilisierung für den Schutz der eigenen wie auch der Gesundheit Dritter mit den neuen Konsequenzen bei Nichtbeachtung.“

„Über 95 Prozent der Leipziger halten sich vorbildlich an die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln, einige Fahrgäste können ein ärztliches Attest vorweisen oder einige haben die Maske nur vergessen. Gemeinsam mit der Stadt wollen wir nun für die Einhaltung weiter sensibilisieren“, ergänzt Ulf Middelberg, Sprecher der LVB-Geschäftsführung

Und wenn die Maskenverweigerer dennoch aggressiv werden?

Zum Eingriff im Eskalationsfall wurde seitens der Polizei die Interventionsfähigkeit zugesichert, teilen Ordnungsamt und LVB mit. Das trifft etwa auf die Durchsetzung des Hausrechts zu oder auf das aggressive Verhalten von uneinsichtigen Fahrgästen.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger

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