„Ist denn das rechtens?“, fragten uns Leser schon seit ein paar Tagen. Seit dem 31. Juli fahren zwei Boote im Schlepptau über den Karl-Heine-Kanal und entfernen Fadenalgen und Unterwasserpflanzen zwischen Nonnenbrücke und Lindenauer Hafen auf einer Breite zwischen 2,50 und 5 Metern. Gab es wegen einer solchen Aktion nicht mal Ärger am Floßgraben? Stimmt.
Dort gab es so viel Ärger, dass Leipzigs Amt für Stadtgrün und Gewässer diese Mähaktionen nach 2015 komplett einstellen musste. Denn die Aktion zerstörte dort eindeutig geschützte Tier- und Insektenarten, die zum Floßgraben und zum (südlichen) Auenwald als Naturschutzgebiet gehören. Es ist mit der Naturschutzgesetzgebung nicht zu vereinbaren, wenn deren Lebensraum im Floßgraben nur deshalb zerstört wird, damit im Sommer Motorboote durch den Graben fahren können. Paddler haben mit der Wasservegetation in der Regel keine Probleme.
Das trifft zwar so auch auf den Karl-Heine-Kanal zu. Aber anders als der Floßgraben liegt er nicht im Naturschutzgebiet. Das heißt: Die Herstellung von Bootsgängigkeit kollidiert hier nicht mit den strengen Schutzauflagen für ein Naturschutzgebiet. Lediglich auf die im Kanal vorkommenden geschützten Arten muss Rücksicht genommen werden. Und das tue man auch, betont das zuständige Amt.
Was passiert genau? Die Wasserpflanzen werden bis etwa 1,6 Meter unterhalb der Wasseroberfläche abgemäht. Die anfallende Biomasse wird nach dem Schnitt aus dem Kanal abtransportiert.
Trotzdem gilt – wie das zuständige Amt betont: Die Unterhaltungsmaßnahmen müssen dem Gesetz zufolge so minimal wie möglich gehalten werden, um gefährdete Arten zu schützen. Im Besonderen umfasst dies ein Schädigungsverbot: So ist es untersagt, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören – beispielsweise Libellen und Libellenlarven.
Man habe sich im Vorfeld umfangreich mit der Unteren Naturschutzbehörde (also dem benachbarten Amt für Umweltschutz) abgestimmt, betonte Rüdiger Dittmar, der Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, im Juli: „Die Stadt kann die Befahrbarkeit des Karl-Heine-Kanals nur unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz gewährleisten.“
Das Mähen der Wasserpflanzen könne auch nicht ad hoc und zu jeder Zeit erfolgen, weil die ökologischen Bedingungen zum Saisonstart von Jahr zu Jahr variieren. Im Vorfeld der Maßnahme müssten die Randbedingungen im Gewässer erfasst und danach ein Minimierungskonzept abgeleitet und erarbeitet werden. Eine pauschale Regelung für die Folgejahre einer bereits stattgefundenen Teilentkrautung des Karl-Heine-Kanals sei in Bezug auf den Erhalt der ökologischen Funktion der Lebens- und Fortpflanzungsbiotope der besonders geschützten Arten nicht möglich.
Aber warum wird dann überhaupt entkrautet? Eine solche Aktion hatte es doch im letzten Jahr erstmals gegeben.
Das Problem sind die langanhaltenden hohen Temperaturen
„Das üppige Wachstum der Algen und Unterwasserpflanzen ist der warmen Witterung und der Verfügbarkeit von Nährstoffen geschuldet und fällt von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus“, erläutert Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. „Temperaturentwicklungen im Frühjahr und die Verfügbarkeit von Pflanzennährstoffen spielen dabei eine Rolle. Eine signifikante Zunahme der Vegetation im Kanal ist im Gegensatz zum letzten Jahr nicht feststellbar. Allerdings muss aufgrund der zunehmenden Verbesserung der Wasserqualität davon ausgegangen werden, dass sich das üppige Wachstum der Unterwasserpflanzen fortsetzen wird, sodass regelmäßige Entkrautungen des Gewässers auch in den Folgejahren notwendig sein werden.“
Der Eintrag von Pflanzennährstoffen – zum Beispiel aus Dünger aus der Landwirtschaft – erzählt aber keineswegs von einer Verbesserung der Wasserqualität. Diese Düngereinträge führen in sämtlichen Leipziger Fließgewässern zu vermehrter Algenbildung und Wasserpflanzenwachstum, derzeit an der Parthe genauso zu beobachten wie auf dem Elsterbecken im Karl-Heine-Kanal oder auch im Lindenauer Hafen, der über den freigelegten Kanals ebenfalls mehr Nährstoffeinträge erhält. Dort aber, wo sich das Wasser kaum bewegt, wachsen große grüne Teppiche auf der Wasseroberfläche.
Dass gerade jetzt im Karl-Heine-Kanal entkrautet wird, hat natürlich auch mit dem bevorstehenden Wasserfest zu tun, das in diesem Jahr vom 16. bis 18. August stattfindet. Der Karl-Heine-Kanal und der Lindenauer Hafen sind dabei wieder Schwerpunkte der Veranstaltungen, zu denen auch wieder etliche motorbetriebene Boote erwartet werden.
Der Stadtrat tagt: Kritische Nachfrage zur Entkrautung des Floßgrabens
Der Stadtrat tagt: Kritische Nachfrage zur Entkrautung des Floßgrabens
Hinweis der Redaktion in eigener Sache: Eine steigende Zahl von Artikeln auf unserer L-IZ.de ist leider nicht mehr für alle Leser frei verfügbar. Trotz der hohen Relevanz vieler unter dem Label „Freikäufer“ erscheinender Artikel, Interviews und Betrachtungen in unserem „Leserclub“ (also durch eine Paywall geschützt) können wir diese leider nicht allen online zugänglich machen.
Trotz aller Bemühungen seit nun 15 Jahren und seit 2015 verstärkt haben sich im Rahmen der „Freikäufer“-Kampagne der L-IZ.de nicht genügend Abonnenten gefunden, welche lokalen/regionalen Journalismus und somit auch diese aufwendig vor Ort und meist bei Privatpersonen, Angehörigen, Vereinen, Behörden und in Rechtstexten sowie Statistiken recherchierten Geschichten finanziell unterstützen.
Wir bitten demnach darum, uns weiterhin bei der Erreichung einer nicht-prekären Situation unserer Arbeit zu unterstützen. Und weitere Bekannte und Freunde anzusprechen, es ebenfalls zu tun. Denn eigentlich wollen wir keine „Paywall“, bemühen uns also im Interesse aller, diese zu vermeiden (wieder abzustellen). Auch für diejenigen, die sich einen Beitrag zu unserer Arbeit nicht leisten können und dennoch mehr als Fakenews und Nachrichten-Fastfood über Leipzig und Sachsen im Netz erhalten sollten.
Vielen Dank dafür und in der Hoffnung, dass unser Modell, bei Erreichen von 1.500 Abonnenten oder Abonnentenvereinigungen (ein Zugang/Login ist von mehreren Menschen nutzbar) zu 99 Euro jährlich (8,25 Euro im Monat) allen Lesern frei verfügbare Texte zu präsentieren, aufgehen wird. Von diesem Ziel trennen uns aktuell 500 Abonnenten.
Alle Artikel & Erklärungen zur Aktion „Freikäufer“
Es gibt 2 Kommentare
Auf den besteht aber kein subjektives Recht. D.h., es dürfen nur Unterhaltungsmaßnahmen zum Hochwasserschutz durchgeführt werden. Es dürfen keine Maßnahmen zur “Bootsgängigkeit” durchgeführt werden.
Diese Krautung ist natürlich ebenso rechtswidrig, wie im Floßgraben. Dort treten nur weiteren Umstände (Naturschutzgebiet, FFH – GEBIET) hinzu.
“Das heißt: Die Herstellung von Bootsgängigkeit kollidiert hier nicht mit den strengen Schutzauflagen für ein Naturschutzgebiet. Lediglich auf die im Kanal vorkommenden geschützten Arten muss Rücksicht genommen werden. Und das tue man auch, betont das zuständige Amt”
Nun ja, das Amt erzählt viel. Wenig stimmt. Diese Begründung gehört dazu.
Das Gewässer liegt zwar nicht im Nsturschutzgebiet, doch es ist ist kein schiffbares Gewässer, heißt: es ist keine Straße. Hierfür lägen auch keinerlei Voraussetzungen vor.
Gestattetet ist somit nur der Gemeingebrauch. Auf dem