Immer wieder war die Umweltzone in den letzten Jahren mal Thema im Stadtrat. Einigen Fraktionen ist sie ein Dorn im Auge. Sie würden sie am liebsten sofort abschaffen. Zuletzt versuchte es die AfD-Fraktion mit einem solchen Vorstoß. Die CDU-Fraktion ging es dagegen etwas vorsichtiger an. Denn über die Abschaffung der Umweltzone entscheidet nicht der Stadtrat. Das kann allein die Stadt selbst tun – aber nur, wenn die Umweltdaten die Abschaffung sinnvoll erscheinen lassen.

Weshalb die CDU-Fraktion auch lieber nur beantragte: „Der Oberbürgermeister solle prüfen, 
1.    ob die 2011 eingeführte Umweltzone für die Stadt Leipzig noch sinnvoll erscheint, insbesondere weil sich die Luftqualität laut Aussagen des Amtes für Umweltschutz und dem Dashboard ‚Luftqualität in Leipzig‘ deutlich verbessert habe. So würden die Feinstaubwerte an allen Messstationen unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes liegen. 

2.    ob der personelle und organisatorische Aufwand, zur ordnungsrechtlichen Durchsetzung der Umweltzone und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, noch im Verhältnis steht zur 2011 formulierten Zielstellung. 

3.    welche Schritte für die Einleitung der Aufhebung der Umweltzone in Leipzig einzuleiten wären.“

Die Ausnahmegenehmigungen aber sind gar nicht das Problem, wie das Amt für Umweltschutz in seiner Stellungnahme zum CDU-Antrag feststellt: „Die Umweltzone in Leipzig wurde im März 2011 eingeführt. Innerhalb der Umweltzone dürfen Kraftfahrzeuge, die mit einer grünen Plakette (Schadstoffgruppe 4) gekennzeichnet sind, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Generelle Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht bestehen aufgrund gesetzlicher Regelungen gemäß Anhang 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV). Diese betreffen z.B. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Oldtimer, Krankenwagen oder Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen (z.B. Polizeifahrzeuge).

Einzelausnahmen vom Fahrverbot werden nur noch in begründeten Fällen bei nachgewiesener besonderer Härte erteilt. In den letzten 2 Jahren wurden insgesamt 3 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Anfragen zu Ausnahmen gehen bei der Stadt Leipzig etwa einmal im Monat ein. Diese werden in der Regel negativ beantwortet, da die Erteilungsvoraussetzungen nicht vorliegen.“

Nachweislich ein erfolgreiches Instrument

Dass die Stadt so defensiv reagiert, hat auch damit zu tun, dass die letzten jährlichen Untersuchungen zur Wirkung der Leipziger Umweltzone 2016 zu Ende gingen.

Damals mit positivem Ergebnis, wie das Amt für Umweltschutz feststellt: „Die Wirkung der Umweltzone in Leipzig wurde im Zeitraum von 2010 bis 2016 vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. Leipzig (TROPOS) wissenschaftlich untersucht.

Zu diesem Zweck wurden Sondermessungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die motorbedingte Rußbelastung (gemessen als schwarzer Kohlenstoff) vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2016 um bis zu 59 Prozent zurückgegangen ist. Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Anzahl der Partikel im Größenbereich von 30 bis 200 Nanometer um 74 Prozent. Die Untersuchungsberichte sind auf der Internetseite der Stadt Leipzig abrufbar.“

Das heißt: Die auch 2011 schon von einigen Fraktionen vehement angegriffene Umweltzone hat gewirkt und ihr wichtigstes Ziel – die Belastung der Luft in der Stadt unter die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu senken – erreicht. Sie wirkt also, auch wenn noch einige weitere Maßnahmen im Leipziger Verkehrsraum hinzukamen – man denke etwa an das Durchfahrtverbot für Lkw.

Untersuchungen seit 2019

Die Frage stellte sich aber auch für die Verwaltung: Ist der Fahrzeugpark insgesamt inzwischen so „sauber“, dass man auf die Umweltzone tatsächlich verzichten kann?

Die Frage ist gar nicht mal neu. Seit fünf Jahren würde sich die Verwaltung damit beschäftigen: „Die Tatsache, dass die Kfz-Emissionen sukzessive weiter zurückgehen und die Luftbelastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) in Leipzig insbesondere in den letzten fünf Jahren deutlich abgenommen hat, veranlasste die Stadtverwaltung, die verbleibende Wirkung der Umweltzone in Leipzig näher zu untersuchen.

Dazu erfolgte zunächst eine umfangreiche Aktualisierung von Eingangsdaten für die Berechnung, bspw. eine gesamtstädtische Analyse der Verkehrssituationen. Die vorläufigen Ergebnisse der rechnerischen Untersuchungen deuten auf eine nur noch geringe Wirksamkeit der Umweltzone hin.“

Das hat sich auch unter den Ratsfraktionen herumgesprochen. Aber die Verwaltung will auch rechtlich auf Nummer Sicher gehen, bevor sie die Umweltzone aufhebt.

„Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die vorliegenden Ergebnisse durch zusätzliche Berechnungen zu verifizieren“, betont das Amt für Umweltschutz. „Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für das weitere Vorgehen geprüft.“

Bis zum 30. Juni 2025 will die Stadt diese Prüfungen abschließen und den Stadtrat dann über das Prüfergebnis informieren.

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