Es wurde zwar nur kurz abgehandelt. Aber mit der Vorlage „Sicherstellung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Klinikum St. Georg gGmbH“ wurde eben auch deutlich, was es bedeutet, wenn Bund und Land die Finanzierung der Krankenhäuser in großen Teilen auf die Kommunen abwälzen. Da schlagen dann die notwendigen Investitionen in hohen Millionenbeträgen indirekt im Haushalt auf. Dabei ist das Klinikum St. Georg für die ganze Region unersetzbar, sagten Christian Schulze (SPD) und Katharina Krefft (Grüne) am 21. August.

Thema war das auch schon in der April-Ratsversammlung. Da ging es konkret um die 36 Millionen Euro, die für den Jahresfehlbetrag 2023 des Klinikums aufzubringen waren.

Diesmal ging es um die Ausfallbürgschaft, die die Stadt stellen muss, damit das Krankenhaus überhaupt die notwendigen Kredite für seine anstehenden Baumaßnahmen aufnehmen kann: „Der Stadt Leipzig wurde die Übernahme der veränderten Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Klinikum St. Georg gGmbH i. H. v. 69,7 Mio. EUR von der Landesdirektion Sachsen genehmigt, jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass die rechtskonforme Deckung der beschlossenen Unterstützungsleistungen mit dieser Vorlage bestätigt wird“, heißt es in der Vorlage der Stadt, die am 21. August in der Ratsversammlung zur Abstimmung stand.

Und weiter: „Die Genehmigung der Bürgschaft ist hingegen notwendig für den Erhalt eines Kredites i. H. v. 69,7 Mio. EUR für den Krankenhausneubau – Zentralbau II. Eine Verzögerung bzw. Abbruch des Krankenhausneubaus hätte gravierende Folgen für die öffentliche Gesundheitsversorgung der Stadt Leipzig.

Mit Versagen der Bürgschaft und damit des Kredits würde sich die aktuelle schwierige finanzielle Situation des Klinikum St. Georg gGmbH signifikant verschlechtern und das Klinikum St. Georg gGmbH wäre zukünftig nur noch mit Unterstützung der Stadt Leipzig zahlungsfähig.“

Die „aktuelle schwierige finanzielle Situation“

Wobei der Fokus auf die „aktuelle schwierige finanzielle Situation des Klinikum St. Georg gGmbH“ natürlich zu eng ist. Damit haben mittlerweile viele kommunale Krankenhäuser zu kämpfen, die die kommunale Versorgung in ihrer Region sichern müssen, deren Leistungen aber von den Krankenkassen nicht ausreichend honoriert werden. Das komplette deutsche Krankenhauswesen ist in Schieflage. Und gerade die Grundversorgung ist deutlich unterfinanziert.

Nur dass die Politik dann lieber über die Privatisierung der Kliniken diskutiert, statt endlich die Finanzierung in Ordnung zu bringen und die Fehlentwicklung gerade bei teuren und überflüssigen Behandlungen zu beenden.

Dazu kommt die mehr als nur knauserige Finanzierung der Investitionen in Krankenhäuser durch das Land. Denn diese Investitionen sind Landesaufgabe. Doch da spart man sich lieber einen Milliardenfonds für künftige Beamte zusammen, als die elementaren Investitionsbedürfnisse in den Kommunen zu erfüllen.

Die schwierige Lage im St. Georg ist also nicht durch das Klinikum selbst verursacht.

Und die Mahnung, dass das Klinikum unersetzlich ist, wenn man etwa an größere Katastrophen in der Umgebung denkt, war auch notwendig. Wahrscheinlich wird das künftig noch öfter gesagt werden müssen, wenn weiterhin Finanzminister mit einer falschen Denkweise die Steuergelder der Bürger hamstern.

Die bisherige Stadtratsmehrheit in Leipzig jedenfalls steht zum städtischen Klinikum. Mit 47 Stimmen bei neun Enthaltungen stimmte sie der Verwaltungsvorlage zur Ausfallbürgschaft für das St. Georg zu.

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