Die massiven Kostensteigerungen am Bau haben auch ein ambitioniertes Leipziger Förderprogramm erwischt – das Programm zur Aktivierung leerstehender Wohnungen. Es sollte das Landesprogramm für den sozialen Wohnungsbau ergänzen und Eigentümer vor allem befähigen, sanierungsbedürftige Wohnungen wieder zu einem bezahlbaren Mietpreis zurück an den Markt zu bringen. 2,7 Millionen Euro pro Jahr hat der Leipziger Stadtrat dafür zur Verfügung gestellt.
Am 24. Januar kam das Thema wieder in die Ratsversammlung. Denn da sich die Baukosten binnen des letzten Jahres so massiv erhöht haben, müssen auch die Fördermodalitäten für die Vergabe dieser Förderung angepasst werden. Die Gesamtfördersumme freilich nicht, denn die ist ja mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen. Es geht nur darum, dass die Antragsteller pro Förderprojekt mehr Geld bekommen können.
125 Wohnungen gefördert
Ansonsten ist dieses spezifische Leipziger Förderprogramm sehr nachgefragt, wie die Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau auch mit mehreren Tabellen genau ausführt. In der Begründung der Vorlage heißt es zu den konkreten Zahlen:
„Im Haushaltsjahr 2023 standen 2,7 Mio. Euro städtische Mittel für die Aktivierung leerstehender Wohnungen zur Verfügung. Es konnten 7 Zuwendungsbescheide für 125 Wohnungen mit insgesamt 2.493.500 Euro erteilt werden, darunter 31 Wohnungen für 1-Personenhaushalte und 8 Wohnungen für 4-Personenhaushalte.
Nunmehr zeichnet sich ab, dass aufgrund der massiv gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten die Förderpauschalen angepasst werden müssen, um die Aktivierung der leerstehenden Wohnungen unter den geänderten Rahmenbedingungen abzusichern und die Inanspruchnahme des kommunalen Förderprogramms zu gewährleisten.“
Diskussionsbedarf gab es dazu in der Ratsversammlung am 24. Januar übrigens nicht. Den Ratsfraktionen war völlig klar, dass man anders mit der Förderung gar nicht weitermachen kann.
Für die Sanierung einer 1-Raum-Wohnung gibt es deshalb ab jetzt 20.500 Euro, für eine 2-Raum-Wohnung 22.500 Euro, für eine 3-Raum-Wohnung 24.500 Euro und eine 4-Raum-Wohnung 26.500 Euro. Jeder weitere Raum wird mit 2.000 Euro bezuschusst.
Wohnungen wieder vermietbar machen
Ziel des Ganzen ist, vor allem in Großwohn- und Neubaugebieten leer stehende Wohnungen möglichst bald wieder in die Vermietung zu bekommen und damit die Not vieler Wohnungssuchender mit kleinem Einkommen zu lindern.
Oder wie es in der Vorlage heißt: „Durch die Fachförderrichtlinie ‘Aktivierung leerstehender Wohnungen’ sollen Wohnungen in Großwohnsiedlungen/Plattenbaugebieten, Beständen der 50-er und 60-er Jahre, einzelnen Plattenbauobjekten und zusammenhängenden Wohnsiedlungsbauten – errichtet um 1900 und Zwischenkriegsbauten (wie z. B. Meyersche Häuser, Krochsiedlung usw.) – durch Sanierungsmaßnahmen dem Markt wieder zugeführt werden, die (über einen längeren Zeitraum) leerstanden.
Auch die Zusammenlegung von kleineren zu größeren Wohnungen soll gefördert werden. Die Wohnungen sollen im Bereich der Kosten der Unterkunft entstehen und werden an Haushalte mit einem weißen Wohnberechtigungsschein vermietet. Mieterhöhungen gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind möglich, aber nur bis zur Höhe der Kosten der Unterkunft. Es gilt ein allgemeines Belegungsrecht nach § 26 Abs. 2, S. 2 WoFG für die Dauer von 15 Jahren.“
Mehr Geld gibt es dafür insgesamt erst einmal nicht: Die Gesamtfördersumme bleibt auch 2027 bei 2,7 Millionen Euro. Und die Ratsversammlung stimmte der Änderung der Förderbedingungen am 24. Januar mehrheitlich zu. Nur zehn Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.
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