Irgendetwas muss da schiefgelaufen sein, als der Stadtrat im Dezember 2022 die neue Gebührenordnung für die Leipziger Marktsatzung mit 56 : 2 Stimmen beschloss. Denn darin steckten ja auch die Gebühren für den Leipziger Weihnachtsmarkt und damit auch die Gelder, die gemeinnützige Vereine zahlen müssen, wenn sie die zur Verfügung stehenden Marktbuden für karitative Zwecke nutzen. Nun scheinen sie aber eine saftige Rechnung zu bekommen, meldet FDP-Stadtrat Sascha Matzke.

Die Stände gemeinnütziger Vereine auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt sind Tradition. Der Glühwein für den guten Zweck gehört für viele Leipzigerinnen und Leipziger dazu. Das Marktamt stellt dafür zwei Hütten bereit, die im Wechsel von den zugelassenen Organisationen betrieben werden.

Doch bei den in diesen Tagen verschickten Zulassungsbescheiden dürften sich einige gemeinnützige Vereine die Augen gerieben haben. Nach diesen Rechnungen haben sich, wie Sascha Matzke meldet, die Gebühren im Vergleich zum Weihnachtsmarkt 2022 mehr als verdreifacht. Nicht nur die pauschale Gebühr für die Nutzung der Hütte habe sich von 50 auf 74 Euro erhöht. Erstmals verlange die Stadt jetzt auch eine Quadratmetermiete von 10 Euro je Quadratmeter und Tag.

Für eine Hütte also 90 Euro am Tag, so Matzke. Und darauf entfalle noch Mehrwertsteuer. Betrug die Zahllast im vergangenen Jahr für fünf Tage noch knapp 300 Euro, so seien es 2023 knapp 980 Euro – eine Mehr-als-Verdreifachung, so Matzke. Grund sei die im Dezember 2022 aktualisierte Gebührenordnung zur Marktsatzung.

Fehlende Transparenz

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Freibeuter-Fraktion und Stadtrat der FDP, Sascha Matzke, sagt dazu: „So macht man Ehrenamt und gemeinnütziges Engagement kaputt. Weihnachtsmarktbesucher trinken bewusst für den guten Zweck, aber der Ertrag von 30 Tassen einer Hütte wandert jeden Tag ins Stadtsäckel. Das versteht kein Mensch, die Quadratmetermiete für die Wechselhütten muss wieder weg und wegbleiben. Da müssen sich viele Stadträtinnen und Stadträte ehrlich machen. Diese Entscheidung der Ratsversammlung vom Dezember 2022 haben wir so im Rahmen des Ehrenamts nicht absehen können und sie wurden uns nicht transparent genug – auch in Ausschüssen – dargelegt.“

Die gemeinnützigen Betreiber der Wechselhütten seien keine Wirtschaftsunternehmen, sondern stellten Standpersonal im Ehrenamt. Die Gelder kämen nach Abzug der Beschaffungskosten zu 100 Prozent den jeweils unterstützten Projekten oder dem Vereinszweck zugute.

In den letzten Jahren waren beispielsweise der Richard-Wagner-Verband Leipzig. e. V., der Förderverein Hockey beim Leipziger SC 1901 e.V., die Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig. e.V, der Förderverein Sächsisches Sportmuseum Leipzig e. V., Rosalinde e.V., das Lions Hilfswerk oder die Behindertenhilfe dabei.

In der Satzungsänderung war das so nicht zu erkennen. Der entsprechende Passus in der Gebührenkalkulation liest sich so: „Bei eingetragenen Vereinen und Organisationen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, wird unter Beachtung wohltätiger Zwecke neu die Gebühr für die Inanspruchnahme des Verkaufshauses und der Fläche i.H.v. 10,00 € beschieden. Durch die Neuvergabe zur Anmietung der Verkaufshäuser ist ein Preis für das Marktamt aktuell nicht belastbar einzuschätzen. Daher wurde sich an den Gebühren für alkoholischen Ausschank orientiert. Die Nebenkosten für Strom und Wasser werden verbrauchsabhängig weiterberechnet. Die Vereine erfüllen in unserem Gemeinwesen eine wichtige Aufgabe, ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und für einen mildtätigen Zweck. Damit leistet die Stadt einen Beitrag im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge. Gerade in der Adventszeit ist der Wille zu helfen besonders ausgeprägt.“

Die Erläuterung zur Gebührenkalkulation zur Leipziger Marktsatzung.

Das klang nicht wirklich so, als würde das dann in eine deutliche Gebührenerhöhung für die Vereine münden. Oder einfach nur missverständlich. Jedenfalls nicht so, dass die Mitglieder der Ratsversammlung hier eine deutliche Gebührenerhöhung für die Vereine vermuten konnten.

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