Der Stadtrat wird sich in seiner Sitzung am 14. Juni mit einer Petition auseinandersetzen, in der eine Petentin die negative Begleiterscheinung der erfolgten Wohngeld-Anhebung thematisiert. Demnach führte die vom Bund beschlossene Erhöhung des Wohngeldes, die ausschließlich zum Bestreiten der stark gestiegenen Wohnkosten angedacht war, in einigen Fällen dazu, dass Betroffene ihren Anspruch auf einen Leipzig-Pass verloren haben. Ist man da jetzt auf einmal reich? Nicht wirklich.

Das zeigt schon die Berechnung des Sozialamtes, das dem Petitionsausschuss die Ablehnung der Petition empfahl: „Leipzig-Pass-Inhaber/-innen, deren Einkommen mit Wohngeld die (neuen) Einkommensgrenzen überschreitet, verfügen über ein deutlich höheres Einkommen als vor dem 01.01.2023. Sie werden durch die Auswirkungen der Erhöhung des Wohngeldes auf den Leipzig-Pass nicht benachteiligt, insbesondere nicht bei den Kosten für das Wohnen, deren Anstieg beim Leipzig-Pass berücksichtigt wird“, heißt es da.

Obwohl selbst die Berechnung, die das Sozialamt mitgegeben hat, zeigt, dass von einem „deutlich höheren Einkommen“ keine Rede sein kann und die finanziellen Spielräume kaum gestiegen sind.

Jene knappen Spielräume, die ja den Leipziger Stadtrat erst dazu gebracht haben, den Leipzig-Pass in Leipzig einzuführen.

Der ablehnende Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses.

„Der Leipzig-Pass dient der sozialen und kulturellen Teilhabe und soll über die reinen Leistungsbezüge hinaus weitere Unterstützung geben. So berechtigt er auch zur Nutzung der Tafel und auch des vergünstigten ÖPNV-Tickets bei der LVB“, erklärt Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Grünen.

„Um den seit Jahren steigenden Mieten sowie der allgemeinen Inflation, die vor allem Menschen in den unteren Einkommenssegmenten ganz besonders belasten, zu begegnen, hat die Bundesregierung die Erhöhung des Wohngeldes von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro zum 1. Januar 2023 auf den Weg gebracht. Das begrüßen wir sehr. Das Problem, was dann auf kommunaler Ebene aufkommt, ist die Anrechnung der Erhöhung auf den Anspruch auf einen Leipzig-Pass.“

Da diese maßgebliche Berechnungsgrenze nicht in gleichem Maße gestiegen ist wie das Wohngeld, ist es möglich, dass ein Teil der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen auf diesen nun keinen Anspruch mehr haben. So wie es in der Petition zum Ausdruck kommt. Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht, der zum Ziel hat, den Anspruch auf Wohngeld mit in die Kriterien zur Vergabe des Leipzig Passes einzubeziehen und in der Folge die Berechnung der Einkommensgrenze für den Leipzig Pass anzupassen.

„Bedürftig nach Definition des Leipzig-Passes sollten nicht nur die Menschen sein, die das 1,5fache Einkommen nach den Regelsätzen des SGB II und XII haben. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, ist auch bedürftig. Deshalb wollen wir die Bemessungsgrenze anheben“, sagt Katharina Krefft.

„Unser Vorschlag würde zweifellos mehr Menschen als bislang eine bessere Teilhabe und Unterstützung durch den Leipzig-Pass ermöglichen. Dies wäre aber gesellschaftlich gut angelegtes Geld, welches den weniger privilegierten Menschen in Leipzig zugutekäme bzw. denen, die von steigenden Löhnen bislang nicht profitieren konnten und für Menschen, die die starken finanziellen Belastungen durch die Inflation trotz Wohngelderhöhung kaum stemmen können.“

Der Änderungsantrag zur Petition VII-P-08446

Betreff: Durch Erhöhung des Wohngeldes sozialer Abstieg – war das Sinn und Zweck der Bundesregierung?

Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Anspruch auf Wohngeld mit in die Kriterien zur Vergabe des Leipzig Passes einzubeziehen und in der Folge die Berechnung der Einkommensgrenze für den Leipzig Pass anzupassen.

Begründung
Der Sinn und Zweck des Leipzig Passes ist es, bedürftige Personen der Stadt Leipzig zu unterstützen und Teilhabe zu ermöglichen. Mit einem Wohngeldbescheid wurde schon einmal die Bedürftigkeit der antragstellenden Person(en) bestätigt, dem sollte sich das Sozialamt anschließen.

Der Leipzig Pass ermöglicht eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen und ist damit für viele Personen ein essenzieller Teil der sozialen Teilhabe.

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