Das Thema Leipziger Garagenhรถfe hatte in den letzten Jahren bereits des รfteren fรผr Diskussionen in der Ratsversammlung gesorgt. Der Hauptgrund dafรผr liegt darin, dass die Stadt Leipzig dringend Grundstรผcke benรถtigt, um den stetig wachsenden Bedarf an neu zu bauenden Schulen und Kitas abdecken zu kรถnnen. Ging es zunรคchst darum, welche Garagengemeinschaften diesen Bauplรคnen weichen mรผssen, drehte sich die Diskussionen auf der heutigen Ratsversammlung (15.03.2023) um die Frage, wer denn den Abriss und das Entsorgen des Bauschutts bezahlen soll.
Insgesamt 2.397 Garagen an 18 Standorten sind von den Plรคnen der Stadtverwaltung betroffen. Bis ins Jahr 2030 sollen sie entweder direkt als Baugrundstรผck fรผr den Schulneubau genutzt oder gegen geeignete Schulbaugrundstรผcke im Bedarfsgebiet eingetauscht werden.
Drei solcher Tauschpakete hat die Stadt bereits geschnรผrt. Es obliegt dann dem kรผnftigen Eigentรผmer, ob die Garagen auf den betroffenen Arealen weiter bestehen bleiben kรถnnen oder eben nicht.
Auf sieben bisherigen Garagenhรถfen soll direkt gebaut werden. Mit den Areal am Schildberger Weg in Mockau-Nord betrifft das immerhin 554 Garagen. Das ist mit Abstand die grรถรte Anlage auf der Liste, gefolgt von der Anlage in der Witzlebenstraรe/Knรถflerstraรe in Gohlis-Nord mit 284 Plรคtzen.
Die erwรคhnten Tauschpakete wurden gepackt fรผr die Grundschule Karlsruher Straรe (betrifft 4 Garagenhรถfe), das Gymnasium Philipp-Reis-Straรe (betrifft 3 Garagenhรถfe) sowie den Schulstandort Torgauer Platz (betrifft 4 Garagenhรถfe).
Linke fordern Kostenรผbernahme durch die Stadt
Fakt ist, werden Garagen abgerissen und die Trรผmmer anschlieรend entsorgt, kostet das Geld. Die Frage ist nun, wer auf diesen Kosten sitzenbleibt. Die Fraktion Die Linke hat dazu eine klare Meinung. Sie brachte heute einen Antrag mit dem Titel โKeine Abrisskosten fรผr Garagenpรคchterinnen und -pรคchter auch bei Grundstรผckstausch oder anderweitigem Eigentรผmerwechselโ (VVII-A-07709-NF-04) zur Beschlussfassung ein.
Sie will damit die Garagenpรคchter von mรถglichen Kosten befreien und fordert stattdessen eine Kostenรผbernahmeverpflichtung durch die Stadt Leipzig. Diese soll grundsรคtzlich folgende drei Fallkonstellationen betreffen:
1. Die Stadt Leipzig ist und bleibt Eigentรผmerin des Garagengrundstรผcks.
2. Die Stadt Leipzig erwirbt im Wege des Grundstรผckstausches das Garagengrundstรผck.
3. Die Stadt tauscht ein in ihrem Eigentum stehendes Garagengrundstรผck gegen ein anderes Grundstรผck ein und der neue Eigentรผmer (des Garagengrundstรผcks) verlangt den Abriss der Garage, weil er das Grundstรผck anderweitig nutzen will.
Verwaltung lehnt Antrag ab
Das Ansinnen der Linken stรถรt in der Stadtverwaltung allerdings auf wenig Gegenliebe. Im ebenfalls in die Diskussion eingebrachten Verwaltungsstandpunkt (VII-A-07709-VSP-01) wird der Antrag abgelehnt, โda die Beschlussumsetzung gegen Paragraf 83 bzw. Paragraf 90 der Sรคchsischen Gemeindeordnung verstieรeโ. Er wรคre daher rechtswidrig und/ oder nachteilig fรผr die Stadt Leipzig.
Laut Gemeindeordnung dรผrfe die Gemeinde โdemnach keine Sicherheiten zugunsten Dritter bestellenโ. Zudem dรผrfe sie โBรผrgschaften und Verpflichtungen aus Gewรคhrgeschรคften sowie wirtschaftliche Rechtsgeschรคfte (โฆ) ausschlieรlich zur Erfรผllung ihrer Aufgaben รผbernehmen.โ
Dies treffe aus Sicht der Verwaltung auf den Garagen-Fall nicht zu. Zudem wรผrde ohne eine ausdrรผckliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehรถrde, der Landesdirektion Sachsen, sowieso nichts gehen.
Dazu wird ins Feld gefรผhrt, dass laut Paragraf 546 Abs. 1 BGB die Garageneigentรผmer ab dem 01.01.2023 zur vollstรคndigen รbernahme der anfallenden Abrisskosten gesetzlich verpflichtet seien.
โAuf dieser eindeutigen, bundesgesetzlichen Grundlage kann die Stadt Leipzig ggf. anfallende Abrisskosten nicht ohne Weiteres potenziellen Grundstรผcksgeschรคftspartnern oder kรผnftigen Grundstรผckseigentรผmern auferlegenโ, argumentiert die Verwaltung.
โEine solche Beauflagung vermindert zudem faktisch den Tauschwert kommunaler Grundstรผcke und wรคre bei der Geschรคftsanbahnung nachteilig fรผr die Stadt Leipzig.โ
Die Debatte
Bereits im letzten Jahr hatte es im Rahmen der Ratsversammlung vom 15.06.2022 einen Stadtratsbeschluss zum Thema โRechtssicherheit fรผr Garagenhรถfe in Leipzigโ gegeben. Darin wurde der Oberbรผrgermeister auch beauftragt, โfรผr den Fall der erforderlichen Rรคumung aufgrund der ordentlichen oder auรerordentlichen Kรผndigung der Vertrรคge zu den in Rede stehenden Garagengrundstรผcken gemรคร รberleitungs- oder Neuvertrรคgen (Pacht-, Miet- und Nutzungsvertrรคge), die Kostenรผbernahmeverpflichtung zulasten der Pรคchter, Mieter bzw. Nutzer im Sinne einer Kostenรผbernahme durch die Stadt Leipzig zu รคndern. Dies soll durch entsprechende verbindliche Schreiben an die Pรคchter, Mieter bzw. Nutzer oder durch Verzichtserklรคrung der Stadt Leipzig im Sinne dieses Beschlusses erfolgen.โ
Hauptstreitpunkt ist nun die ungleiche Situation, dass die Stadt Leipzig die Kosten zwar รผbernehmen will, wenn sie auf den jetzigen Garagenhof-Grundstรผcken selbst zu bauen beabsichtigt. Tauscht sie aber Grundstรผcke mit Dritten, weil sie andere Flรคchen benรถtigt als die, auf denen die Garagenhรถfe liegen, wird das aus rechtlicher Sicht als nicht mรถglich betrachtet.
โWir haben hier die missliche Situation einer Ungleichbehandlungโ, ist auch Baubรผrgermeister Thomas Dienberg nicht zufrieden mit der Konstellation. โDoch der private Investor erfรผllt auf dem getauschten Grundstรผck keinen รถffentlichen Zweck. Daher ist es nicht mรถglich, dass die Stadt entsprechend eintritt.โ
Als Kompromiss gab Dienberg schlieรlich noch offiziell zu Protokoll: โWir kรถnnen zusagen, dass wir fรผr jeden Tausch im Vorfeld mit dem Tauschpartner darรผber verhandeln werden, diese Abrisskosten nicht zulasten der Eigentรผmer vorzunehmen, sondern zulasten des Tauschpartners. Allerdings kรถnnen wir das nicht tun, wenn es am Ende dazu fรผhrt, dass der gutachterlich festgestellte Wert des Grundstรผckes unterschritten wird. Das ist unsere Hรผrde. Ich bin aber guter Dinge, dass wir damit diesen notwendigen Frieden herstellen kรถnnen.โ
Volker Kรผlow, der das Thema fรผr die Linken einbrachte, sah das naturgemรคร anders. Bestรคtigt wurde er durch das Gutachten des Verwaltungsjuristen Axel Schneider, den der Verband Deutscher Grundstรผcksnutzer (VDGN) um eine fachliche Einschรคtzung des Beschlusses vom 15. Juni 2022 gebeten hatte.
Seiner Expertise zufolge erstreckt sich der Beschluss auf alle denkbaren Fallkonstellationen, also auch auf Tauschgrundstรผcke. Auรerdem sei ein besonderes รถffentliches Interesse an der Vergemeinschaftung der Abrisskosten gegeben. Auch eine eventuelle Minderung des Tauschwertes sei kein Hinderungsgrund.
Bevor es zur Abstimmung ging, appellierten sowohl Sven Morlok (Freibeuter/FDP) als auch Andreas Geisler (SPD) an die Linke, ihren Antrag besser zurรผckzuziehen. โWenn der Stadtrat den Antrag heute abgelehnt hat, wird es ungleich schwerer, unser gemeinsames Anliegen auch umzusetzen. Damit wรคre den Betroffenen ein Bรคrendienst erwiesenโ, mahnte Morlok, der auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinwies.
Trotz der Gegenstimmen von Freibeutern und SPD wurde der Linken-Antrag von der Ratsversammlung positiv beschieden. Mit 32 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, war der Antrag angenommen worden. Wie es nun in der Thematik weitergeht, wird spannend bleiben.
โJetzt mรผssen wir prรผfen, was wir machenโ, lautete die spontane Reaktion von Versammlungsleiter Torsten Bonew. โEin guter Punkt, Ihnen die Sitzungsleitung wieder zu รผbergebenโ, gab er augenzwinkernd an Oberbรผrgermeister Burkhard Jung ab.
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