Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hat es getan, sie hat den Antrag gestellt, dass sich die Stadt Leipzig freiwillig dem Sächsischen Transparenzgesetz verpflichtet. Das heißt, Leipzig soll transparenzpflichtige Stelle, gemäß § 4 Abs. 2 des Sächsischen Transparenzgesetzes werden. Dieses, im August 2022 beschlossen, räumt den Kommunen viel weitere Spielräume ein, ihr Handeln gegenüber den Bürgern transparenter zu machen.
Es war ein langer Weg, bedurfte mehrerer Anträge, Vorlagen und Anfragen und die Stadtverwaltung sperrte sich sowohl gegen eine freiwillige Verpflichtung zur Informationserteilung bei Weisungsaufgaben, als auch gegen eine Verpflichtung zur Erklärung der Stadt Leipzig als transparenzpflichtige Stelle. Die LZ berichtete mehrfach darüber.
Stimmen aus der Fraktion
„Leipzig ist bereits jetzt ein großes Vorbild bei der Veröffentlichung von Informationen. Die Leipzigerinnen und Leipziger können dem Oberbürgermeister Anfragen in der Ratsversammlung stellen und nutzen das auch“, stellt Sascha Matzke (FDP) zur Einreichung des Freibeuter-Antrages fest. „Die Stadt hat aktuell eine Informationsfreiheitssatzung. Das Sinnbild der gläsernen Verwaltung steht Leipzig gut zu Gesicht. Der nächste Schritt ist nun, sich dem neuen Transparenzgesetz anzuschließen. Das sollte nur noch ein Fensterputz sein.“
Der Antrag der Freibeuter zur Transparenzsatzung.
Ute Elisabeth Gabelmann (PIRATEN) betont die Hintergründe zur Satzung: „Die Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit und der Gründe für eine Nichtöffentlichkeit ist mühsam und anspruchsvoll. Doch wir müssen diesen Weg gehen. Der Bürger soll der Verwaltung nicht ausgeliefert sein, sondern die Verwaltung soll im Sinne der Bürger handeln. Es ist wichtig, dass das Handeln der Verwaltung nachvollziehbar ist und dass man im Zweifel auch nachfragen kann, wenn etwas unklar geblieben ist. Man muss auch die Rechtmäßigkeit bestimmter Vorgänge anzweifeln dürfen. Auch das gehört zu einer lebendigen Demokratie.“
Wie geht es weiter?
In der Ratsversammlung am 15. März 2023 wird der Antrag in die Fachausschüsse verwiesen und die Stadtverwaltung, besonders das Rechtsamt, muss einen Verwaltungsstandpunkt erarbeiten und den Fachausschüssen vorlegen.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser besser begründet wird als die vom Rechtsamt erarbeitete Informationsvorlage, welche ebenfalls in der März-Ratsversammlung eingebracht wird.
Es ist also damit zu rechnen, dass voraussichtlich nach der Sommerpause über den Antrag abgestimmt wird. Wir dürfen gespannt bleiben und werden weiter dazu berichten.
Der Beitrag entstand im Rahmen der Workshopreihe „Bürgerjournalismus als Sächsische Beteiligungsoption“ – gefördert durch die FRL Bürgerbeteiligung des Freistaates Sachsen.
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