LZ MEDIEN GMBH
Bernhard Göring Straße 152
04277 Leipzig
Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Es gibt 6 Kommentare
Für mich ist das nicht fraglich.
Die Möglichkeit der spontan / kurzfristig angemeldeten Demo ist doch sicher nicht dafür eingerichtet worden, damit die definierte und genehmigte Route anderer Leute blockiert wird. Protest in Hör- und Sichtweite scheint der Rahmen für die Entfernung einer solchen Gegendemo zu sein, also neben, nicht auf der Straße / Route. Aber schon durch die Namensgebung von Frau Kokot’s Truppe wird der Rahmen der grauen Zone ganz schön strapaziert und letztendlich etwas suggeriert, was eigentlich nur zu Konflikten und Problemen zwischen allen möglichen Beteiligten führen muss, bis hin zur Presse die sich gern nah ins Geschehen pirscht.
Prä·ze·denz nicht President
@fra: Nur ändert sich die Lage durch ein Verwaltungsurteil dann eventuell doch oder bestätigt die (neuere) Rechtsauffassung der Stadt. Und in dem “Wenn eine …” liegt ja der zweite fragliche Punkt.
Wenn eine Anmeldung einer Spontanversammlung nur den Grund hat eine andere Demo zu behindern bzw. zu verhindern kann man schon auf den Gedanken einer Verhinderungsblockade kommen.
Unser Recht ist so aufgebaut das es nicht zu jedem ein Präsidenzurteil eines Gerichtes geben muss. Das ist in Amerika so.
Da habe ich doch glatt was verpaßt: immer Montags ist Nazi-Demo in Leipzig!
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