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Es gibt 6 Kommentare

FĆ¼r mich ist das nicht fraglich.
Die Mƶglichkeit der spontan / kurzfristig angemeldeten Demo ist doch sicher nicht dafĆ¼r eingerichtet worden, damit die definierte und genehmigte Route anderer Leute blockiert wird. Protest in Hƶr- und Sichtweite scheint der Rahmen fĆ¼r die Entfernung einer solchen Gegendemo zu sein, also neben, nicht auf der StraƟe / Route. Aber schon durch die Namensgebung von Frau Kokot’s Truppe wird der Rahmen der grauen Zone ganz schƶn strapaziert und letztendlich etwas suggeriert, was eigentlich nur zu Konflikten und Problemen zwischen allen mƶglichen Beteiligten fĆ¼hren muss, bis hin zur Presse die sich gern nah ins Geschehen pirscht.

@fra: Nur Ƥndert sich die Lage durch ein Verwaltungsurteil dann eventuell doch oder bestƤtigt die (neuere) Rechtsauffassung der Stadt. Und in dem “Wenn eine …” liegt ja der zweite fragliche Punkt.

Wenn eine Anmeldung einer Spontanversammlung nur den Grund hat eine andere Demo zu behindern bzw. zu verhindern kann man schon auf den Gedanken einer Verhinderungsblockade kommen.
Unser Recht ist so aufgebaut das es nicht zu jedem ein PrƤsidenzurteil eines Gerichtes geben muss. Das ist in Amerika so.

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