So komplikationslos wie am 13. Juli ging keiner der Forstwirtschaftspläne in Leipzig in den letzten Jahren durch die Beschlussfassung des Stadtrates. Selbst OBM Burkhard Jung staunte, dass die Ratsfraktionen so gar kein Redebedürfnis verspürten. Nur zwei Stadträte enthielten sich überhaupt der Stimme, einer von ihnen Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek, was Jung dann auch noch ein bisschen schnippisch kommentierte mit: „Herr Kasek, das ist so’n gutes Papier, Mensch!“

Ein Spruch, in dem alles Mögliche steckte. Auch so etwas wie eine späte, sehr späte Anerkennung, dass die früheren Forstwirtschaftspläne tatsächlich schlecht, unsinnig und für den Auwald eine Katastrophe waren.

Und so stellt auch das Amt für Stadtgrün und Gewässer in der Erläuterung des neuen Forstwirtschaftsplans erst einmal fest, dass es tatsächlich erst eines Gerichtsurteils bedurft hatte, damit Leipzig mit seiner zerstörerischen Waldbewirtschaftungspraxis aufhörte, die im Stadtrat immer wieder als richtig und für die Walderhaltung notwendig verkauft wurde.

Doch auch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen sah 2020 für diese Waldbewirtschaftung im Naturschutzgebiet Leipziger Auensystem keine Grundlage.

Dem Gerichtsbeschluss konform?

Und so betont das Amt für Stadtgrün und Gewässer jetzt: „Die Aufstellung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes für 2022 erfolgt konform zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 9. Juni 2020. Im Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 9. Juni 2020 wurde festgestellt, dass Sanitärhiebe im Gegensatz zu den anderen im forstlichen Wirtschaftsplan 2018 enthaltenen strittigen Maßnahmen (Altdurchforstung, Femelhieb, Schirmhieb und Räumungshieb) keine gebietsverwaltenden Maßnahmen sind.“

Das ist nach wie vor ein gewundener Satz, der ahnen lässt, dass sich Leipzigs Stadtförster doch nicht so klar sind darüber, was das Urteil des Oberverwaltungsgerichts tatsächlich bedeutet und welche von ihren Eingriffen nun eigentlich rechtmäßig sind und welche nicht.

Also verzichtet man zumindest im Auwald lieber ganz auf alle diese forstliche Eingriffe in die gewachsenen Waldbestände.

„Seit 2021 erfolgt daher unabhängig vom forstlichen Wirtschaftsplan die Umsetzung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Es werden lediglich akute Gefahren an öffentlichen Straßen, Wegen, Eisenbahnlinien sowie an Grill- und Spielplätzen umgehend ohne vorherige Planung beseitigt. Es erfolgt in diesem Fall eine Information über die Holzmasse, die bei der Beseitigung akuter Gefahren angefallen ist“, erläutert das Amt für Stadtgrün und Gewässer.

Womit die Abteilung Stadtforsten sowieso genug zu tun hat, seit auch im Auwald die ersten Bäume vertrocknen, weil sie keinen Zugang mehr zu Wasser haben.

Ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung?

„In Anbetracht des nahen planmäßigen Endes des Gültigkeitszeitraumes der aktuellen Forsteinrichtung zum 31.12.2023 müssen aus forstfachlicher Sicht neue Prämissen bei der Abarbeitung der noch offenen Planungen gesetzt werden“, betont das Amt für Stadtgrün und Gewässer in der Vorlage zum Forstwirtschaftsplan.

„Auch wenn die dem Walderhalt dienenden Altdurchforstungen, Femel-, Schirm- und Räumungshiebe entsprechend dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (vom 9. Juni 2020) gebietsverwaltende Maßnahmen sind und demzufolge ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden können, werden diese auch 2022 zurückgestellt.“

Die Frage ist jetzt eher, ob Leipzigs Stadtförster es fertigbringen, tatsächlich eine völlig neue, wirklich den Wald schützende Forsteinrichtung zu schreiben. Denn das, was am13. Juli mit voller Zustimmung und zwei Enthaltungen beschlossen wurde, ist nun einmal nur ein Kompromiss, der bis zur Erstellung der neuen Forsteinrichtung gilt. Um es einmal ganz zurückhaltend auszudrücken.

Immer wieder müssen im Auwald auch starke Altbäume zur Wegesicherung gefällt werden. Foto: Ralf Julke
Immer wieder müssen im Auwald auch starke Altbäume zur Wegesicherung gefällt werden. Foto: Ralf Julke

Denn das Oberverwaltungsgericht hat das 2020 noch deutlich anders formuliert: „Der Antragsgegnerin (Stadt Leipzig, d. Red.) wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen, soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen innerhalb des FFH-Gebiets ,Leipziger Auensystem‘ und des Vogelschutzgebiets ‚Leipziger Auwald‘ vorsieht …“

Des Weiteren wurde als Bedingung für jedwede derartigen Eingriffe festgelegt, dass „… eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung des Antragstellers (GRÜNE LIGA Sachsen, d.Red.) durchgeführt …“ werden muss.

Wie wird die nächste Forsteinrichtung?

Da hat man tatsächlich Burkhard Jungs Worte im Ohr: Es sei ein richtig gutes Papier.

Was hat die Stadt dann also in den Vorjahren mit ihrer Forsteinrichtung und den diversen Forstwirtschaftsplänen getrieben?

Die Diskussionen kommen also noch. So gesehen war Kaseks Enthaltung nur ein Vorgeplänkel, denn bald muss Leipzig klären, ob es es endlich schonend mit dem Auwald umgeht oder weiter mit großflächigen Eingriffen darin Gott spielen will.

Nur außerhalb der NATURA 2000-Gebiete – im Wachauer Wäldchen – plant das Amt für Stadtgrün und Gewässer 2022 noch eine Femelung und im Plaußiger Wäldchen eine Altdurchforstung.

Dafür gibt es folgende Gründe an:

„Das Wachauer Wäldchen weist eine sehr hohe Artenvielfalt, vor allem begründet in der hohen Baumarten- und Strukturvielfalt auf. Allerdings wurden forstliche Pflegemaßnahmen in den letzten Jahren nur in geringem Umfang durchgeführt. Es ist deshalb unumgänglich, noch im Geltungszeitraum der Forsteinrichtung hier die geplanten forstlichen Pflegemaßnahmen durchzuführen, um die Biodiversität dieses hochwertigen Waldbiotopes zu erhalten. Bei den entsprechenden Waldpflegemaßnahmen wird großer Wert darauf gelegt, dass der hohe Totholzvorrat erhalten bleibt.

Die Altdurchforstung im Plaußiger Wäldchen ist notwendig, um die Stabilität des in den 1970er Jahren begründeten Waldbestandes zu erhalten und die Biodiversität des Waldbiotops zu verbessern.

Die Pflege der jüngeren Bestände (Jungbestandspflege und Jungdurchforstung) ist aus fachlicher Sicht dringend. Sie kann nicht weiter zurückgestellt werden und ist im Bedarfsfall durch eigene Kräfte leistbar.

Die im Oktober 2021 begonnen Jungdurchforstungsmaßnahmen und Jungbestandspflegemaßnahmen im Waldgebiet Lauer schaffen die Möglichkeit, die im Rahmen der Rekultivierung des ehemaligen Tagebaus Cospuden entstandenen Reinbestände mit weiteren Baumarten anzureichern. Deshalb erfolgt nach den Pflegemaßnahmen großflächig ein Einpflanzen von Hartholzauen typischen Baumarten, die ebenfalls in ihrem Anteil im Leipziger Auenwald erhöht werden sollen (zum Beispiel Flatterulme, Winterlinde, Hainbuche, Feldahorn).“

Leipziger Planwirtschaft

Das bedeutet aus Sicht des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, „dass der Forstwirtschaftsplan 2022 außer der genannten Femelung im sogenannten ‘Wachauer Wäldchen’ und der Altdurchforstung im ‚Plaußiger Wäldchen‘ in Bezug auf Holzeinschlag nur Jungbestandspflege und Jungdurchforstung vorsieht. Die Abarbeitung soll größtenteils mit eigenen Arbeitskräften erfolgen.“

Da im Sommer eigentlich kein Holzeinschlag vorgenommen werden darf (außer zur Verkehrssicherung) dürften die Sägen dann im Winter zum Einsatz kommen. Umgesetzt werden sollen die nun beschlossenen Maßnahmen bis zum 28. Februar 2023. Und dann dürfte die Diskussion, was in der neuen, für zehn Jahre gültige Forsteinrichtung stehen wird, erst so richtig beginnen.

Denn das Amt für Stadtgrün und Gewässer deutete ja schon an, dass es hinter der Forsteinrichtung noch alles überragende (alte) Pläne gibt, die irgendjemand in der Verwaltung unbedingt abarbeiten will. Denn das steckt ja in der Formel „aus forstfachlicher Sicht neue Prämissen bei der Abarbeitung der noch offenen Planungen“ setzen zu wollen.

Da werden etwas hartnäckigere Stadträte auch die so geheimnisvoll gehüteten „Planungen“ einmal hinterfragen müssen. Und das technische Machbarkeitsdenken in der Leipziger Forstverwaltung.

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