Ein klein wenig ans Eingemachte ging es am 13. April in der Einwohnerfragerunde im Stadtrat, als die Frage der Mietergemeinschaften Schönefelder Höfe und Anger-Crottendorf/Reudnitz noch einmal zu einer kleinen öffentlichen Diskussion führte: Ist ein Wohnungskonzern wie die Vonovia eigentlich der richtige Partner für sozialen Wohnungsbau?
Eine Frage, die natürlich eine Kommune nicht klären kann. Schon gar keine wie Leipzig, die mit dem Bau geförderter Wohnungen schon gar nicht hinterherkommt und auch nicht wirklich wählerisch sein kann, wenn es um Bewerber um diese Förderung geht.
Das wurde zwar so nicht diskutiert, weil die Nachfrage von Ursula Plöse etwas grundsätzlicher gestellt wurde. Denn wie gehe das zusammen, wenn die Stadt einen Kooperationsvertrag für den Bau geförderter Wohnungen abschließe, der Wohnungskonzern aber gleichzeitig große Gewinne an seine Aktionäre ausschütte?
Etwas, was Stadtrat Thomas Kumbernuß (Die PARTEI) dann noch auf den Satz zuspitzte, so könne kein sozialer Wohnungsbau funktionieren.
Was ja im Grunde die Frage implizierte, ob ein Vertragspartner der Stadt beim sozialen Wohnungsbau gewinnorientiert arbeiten dürfe oder nicht?
Eine Frage, auf die Baubürgermeister Thomas Dienberg so nicht einging, denn für die Stadt zähle nur, dass der Vertragspartner die Vertragskonditionen einhalte – also für das zugeschossene Geld auch die vereinbarten Wohnungen baue und diese für den festgelegten Zeitraum für die festgelegten 6,50 Euro je Quadratmeter bereitstelle. Die Rahmenbedingungen habe der Freistaat festgelegt.
Die Probleme stecken also eher in den Regelungen des Gesetzgebers zum sozialen Wohnungsbau, die Kommunen dabei nicht viele Spielräume lassen. Und auch Leipzig muss sich in diesem gesetzlichen Rahmen bewegen.
Was ja so weit geht, dass die Stadt für neue Baugebiete Anteile für sozialen Wohnungsbau festlegen kann (meistens 15 Prozent) und das auch tut. So auch auf dem Gelände am Bayerischen Bahnhof. Und letztlich sogar froh sein muss, wenn der Bauträger die von Stadt und Stadtrat geforderten 15 Prozent Sozialwohnungen dann auch baut. Wofür es dann wieder die Förderung gibt, die der Freistaat Sachsen an Kommunen wie Leipzig ausreicht.
„Die Schaffung von Baurecht erfolgt nach städtebaulichen Kriterien des Baugesetzbuches und inhaltlichen Zielen, die vom Stadtrat im Rahmen der Planverfahren beschlossen werden“, hatte das Baudezernat zu dieser Frage erklärt.
„Die in Bebauungsplänen festgelegten Regeln sind die Basis für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Errichtung von Wohngebäuden. Diese Bebauungsregeln gelten unabhängig von der Frage, wer aktueller Eigentümer ist oder späterer Käufer wird.“
Dass gleichzeitig etliche Leipziger Mieter/-innen mit Vonovia schon ihr Probleme haben, ist dabei der Verwaltung durchaus bewusst, wie das Dezernat betont: „In Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses wird die Stadtverwaltung eine Mieter/-innen-Informationsstelle einrichten. Dazu finden Gespräche mit freien Trägern statt.“
Dass es dann schnell sehr juristisch werden kann, machte am 13. April zuletzt das Einschreiten von CDU-Stadtrat Falk Dossin deutlich, der die Unzulässigkeit der zweiten Nachfrage zum Thema anmahnte.
Ob dann freilich die Informationsstelle der Stadtverwaltung genügt, die Probleme der betroffenen Mieter/-innen zu lösen, blieb am 13. April offen. Da bleibt die Eigensicht der Betroffenen natürlich im Raum stehen: „Wir, Vonovia-Mieter/-innen vorwiegend aus dem Stadtteil Schönefeld, haben die Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe aufgebaut und sind aktuell dabei, ebenfalls eine Mietergemeinschaft in Anger-Crottendorf/Reudnitz zu gründen. Die Wohnsituation in beiden Stadtteilen hat sich seit der Übernahme durch Vonovia massiv verschlechtert und die nachbarschaftlichen Strukturen gehen mit der Zeit in die Brüche.“
Nur stimmt eben auch, dass die Stadt hier praktisch keine Zugriffsrechte hat. Die hat sie nur bei einer stadteigenen Wohnungsgesellschaft wie der LWB.
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