Leipzig ist eine wachsende Stadt. Das kann niemand abstreiten. Hier entstehen die neuen, gut bezahlten Arbeitsplätze. Junge Menschen ziehen deshalb aus ländlichen Regionen in die Großstadt. Aber das schafft Probleme wie den zunehmenden Verlust an landwirtschaftlicher Fläche und an grünen Biotopen. Die Grünen-Fraktion im Stadtrat hatte dazu ja schon einen Antrag geschrieben, auf den es eine ziemlich ausweichende Antwort der Verwaltung gegeben hatte.

„Beispielhaft ist hier eine systematische Erfassung von Ver- und Entsiegelungen und Abbildung der Potenziale in einem sogenannten Entsiegelungskataster zu nennen. In diesen und weiteren Bereichen gibt es Potenziale zu heben, um einerseits die wachsende Versiegelung einzudämmen und andererseits bei der Entsiegelung voranzukommen. Hierfür sind konkrete und ambitionierte Ziele wie die Netto-Nullversiegelung festzuschreiben“, hatten die Grünen vorgeschlagen.

„Ziel ist es, die immensen Folgekosten, die durch die Aufheizung der Stadt durch Versiegelung und Grünverluste entstehen, zu minimieren. Dafür müssen genau diese Kosten auch bei Bauvorhaben bereits bei der Entstehung abgebildet werden.“

Aber mit dem Verweis auf allerlei schon existierende Konzepte wich die Stadt dem Anliegen der Grünen im Prinzip aus, betonte sogar noch extra:

„Wie bereits weiter oben festgestellt, hält die Stadtverwaltung das Ziel einer Netto-Null-Versieglung in einer wachsenden Stadt für nicht umsetzbar. Der Leitsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung impliziert die Inanspruchnahme von vorhandenen Baupotentialen im Innenbereich und damit in der Regel eine Zunahme der Versiegelung. In diesem Kontext bestehen Möglichkeiten zur Begrenzung der Neuversiegelung v.a. in einer effektiveren Flächennutzung, etwa durch mehrgeschossige Bauweisen (‚Wachstum nach oben‘). Das Leitbild der Doppelten Innenentwicklung, wie im INSEK im Zielbild bzw. im Fachkonzept Freiraum und Umwelt verankert, zielt auf eine bauliche Nachverdichtung, bei der gleichzeitig Grün- und Freiflächen mit entwickelt werden.“

„Dieser Ansatz verfolgt neben einem quantitativen auch einen qualitativen Ausgleich der Neuversiegelung. D.h. die Versiegelung soll nicht allein durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen werden (i.S.v. Netto-Null-Versiegelung), sondern auch durch eine gleichzeitige Aufwertung der (verbleibenden) Freiflächen (z. B. Erhöhung des Grünvolumens durch Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, bessere Nutzbarkeit, ausgleichende Klimawirkung, Erhöhung der Wasserrückhaltung). Diese Ansätze finden z.B. im Rahmen der Entwicklung neuer Siedlungsgebiete (über Bebauungspläne oder Festsetzungen in städtebaulichen Verträgen) und bei kommunalen Bauvorhaben (zunehmend) Berücksichtigung.“

Monitoring ab 2023

Aber die Argumentation fällt in sich zusammen. Denn von einer „Erhöhung des Grünvolumens durch Pflanzung von Bäumen und Sträuchern“ kann derzeit keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Umweltbürgermeister muss vor allem im Baumbestand massive Verluste einräumen.

Würde die Ratsversammlung dem Standpunkt der Verwaltung zustimmen, würde sich gar nichts ändern. Es würde einfach so weitergehen wie bisher.

Weshalb die Grünen ihren Antrag jetzt nachgeschärft haben. Nicht nur mit dem Grundsatzziel einer Netto-Null-Versiegelung bis 2030, was Verwaltung und Bauherren endgültig zwingen würde, mit dem vorhandenen Raum viel sparsamer und kompakter umzugehen.

Sie beantragen auch: „Auf Basis dieser Daten wird ab 2023 ein jährlicher Monitoringbericht mit einer ortsteilscharfen Auswertung vorgelegt.“

Und die Eiertänze um, die Leipziger Frischluftschneisen, die dann bei Bauplänen doch immer wieder ignoriert werden, wollen sie auch nicht mehr länger so hinnehmen und beantragen:

„Verstärkte Festlegung von sogenannten ‚Tabuflächen‘, für die eine besondere Schutzbedürftigkeit z. B. aufgrund der Grundwasserneubildung, der Frisch- und Kaltluftentstehung, der Minderung des Aufheizeffektes in Überwärmungsgebieten, ihrer hohen klimatischen Entlastungsfunktion oder ihrer Bedeutung für den Biotopverbund besteht. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2023 a) eine Übersicht über entsprechende Tabuflächen, die im bestehenden Handlungsrahmen (Masterplan Grün, Biotopverbundplanung, Flächen der Kommune und der kommunalen Unternehmen) bereits festgelegt oder festzulegen sind sowie b) eine Strategie zur Festlegung von Tabuflächen im Rahmen der Konzeption zur Doppelten Innenentwicklung vor.“

Warum ihnen der – oberflächlich – zustimmende Vorschlag der Verwaltung nicht genügte, begründen die Grünen auch:

„An der bereits in der Überschrift deutlich gewordenen Zielsetzung einer Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird ausdrücklich festgehalten. Gerade angesichts der fortwährenden Bautätigkeit und dem damit einhergehenden Grünflächenschwund im Stadtgebiet ist es entscheidend, als Rat gegenüber der Stadtgesellschaft und potenziellen Investoren die ökologischen Grenzen des Wachstums unserer Stadt rechtzeitig deutlich zu machen und daraus Konsequenzen abzuleiten.“

„Das Ziel einer Netto-Null-Versiegelung bis 2030 erlaubt es, in den kommenden Jahren die bestehenden Potenziale einer sinnvollen Innenentwicklung insbesondere in Baulücken des innerstädtischen Bereichs sowie in den bereits in Planung oder Umsetzung befindlichen größeren Stadtentwicklungsprojekten auszuschöpfen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur möglich, sondern auch geboten, ab 2030 nur noch in dem Maße die Versiegelung von Flächen zuzulassen, wie auch Flächen entsiegelt werden.“

Das könnte dann tatsächlich der Weg sein zu einer kompakten Stadt, in der auch das Bewusstsein wächst darüber, wie wertvoll grüne Oasen in einer aufgeheizten Stadtlandschaft sind.

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