Beim ersten Mal reagierte das Leipziger Ordnungsamt tatsächlich ganz bürokratisch und lehnte den Antrag „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die Ausländerbehörde Leipzig reduzieren“ einfach ab – er sei rechtlich nicht gültig. Ein Unding, fand sogar FDP-Stadtrat Sven Morlok, der darauf auch OBM Burkhard Jung direkt ansprach. Ein menschlicher Appell wird einfach wegen Rechtsungültigkeit abgelehnt?

Da wäre dann auch das Leipziger Ordnungsamt genau da, wo verbitterte sächsische CDU-Innenminister schon lange sind, die europäische Flüchtlingsabwehr Frontex oft genug auch, und die AfD sowieso, für die am 15. März natürlich Stadtrat Roland Ulbrich ans Rednerpult schritt. Um dann lang und breit zu erklären, dass der Wunsch des Leipziger Migrantenbeirats, die sächsische Ausländerpraxis ein bisschen menschlicher zu machen, völlig unangemessen und im Rahmen staatlicher Weisungsaufgaben überhaupt nicht umsetzbar wäre.

Warum agieren einige Ausländerbehörden gnadenloser als andere?

Doch die simple Wahrheit ist: Auch die sächsische Asylgesetzgebung hat Ermessensspielräume – sogar gesetzlich genau so definiert, dass Menschen, denen im Herkunftsland staatliche Sanktionen drohen, die in Ausbildung stehen oder gar in Arbeit, die schwer erkrankt sind oder aus anderen humanitären Gründen nicht abgeschoben werden dürfen, ein Bleiberecht bekommen. Das ist zwar noch kein Asyl, aber es schützt sie davor, an einen Ort verfrachtet zu werden, an dem ihre Überlebenschancen massiv beeinträchtigt sind.

Dass sich Sachsen daran viel zu oft nicht hält, machen die vielen Nacht-und-Nebel-Abschiebungen deutlich, bei denen Menschen einfach von der Polizei aus dem Bett geholt werden, ihre Kinder direkt aus Kitas und Schule, Auszubildende direkt aus ihren Betrieben. Sinn ergibt das Ganze nicht. Es reißt dafür Familien auseinander und verbreitet gerade in den Asylunterkünften Angst und Schrecken.

In einer solchen hat Mohamed Okasha, Sprecher des Leipziger Migrantenbeirates, selbst eine Zeit lang gearbeitet. Er weiß, wie sich der Schrecken über die Menschen in so einer Einrichtung legt, wenn „wieder etwas passiert ist“, wenn wieder Menschen einfach so abgeholt wurden, um weggeschafft zu werden. Und das nicht einmal in Erfüllung eines ohnehin schon rigiden Gesetzes, sondern einfach, weil sich verschiedene Ausländerbehörden einfach mal ein paar „Fälle“ vom Hals schaffen wollen.

Wenn Sachbearbeiter ihre Menschlichkeit ausschalten

Denn das wurde sowohl in Mohamed Okashas Rede zum Antrag des Migrantenbeirats als auch in der von Linke-Stadträtin Juliane Nagel und FDP-Stadtrat Sven Morlok deutlich: Es geht hier um Menschlichkeit. Und es betrifft nicht nur die Asylgesetzgebung. Sachbearbeiter haben immer Entscheidungsspielräume, die vorgetragenen Gründe der Antragsteller wohlwollend zu prüfen und anzuerkennen – oder sich stur zu stellen. So trocken ihr Job scheint, jeder Einzelne steht tatsächlich vor menschlichen Entscheidungen.

Und es macht einen gewaltigen Unterschied, ob einer die Argumentationsmuster von CDU und AfD im Kopf hat und in Flüchtlingen vor allem eine Gefahr für den schönen Wohlstands-Staat Deutschland sieht. Oder ob die Sachbearbeiterin den Menschen im Antragsteller respektiert und seine Gründe, in Deutschland Asyl und Aufenthaltsrecht zu beantragen, versteht und würdigt.

Leipzig könnte ein Vorbild sein für den humaneren Umgang mit Antragstellern

Was der Migrantenbeirat sich tatsächlich wünschte, war nicht mehr als eine Beauftragung des Oberbürgermeisters, in Dresden dafür zu sorgen, dass auch die anderen Ausländerbehörden in Sachsen die gesetzlich möglichen Spielräume im positiven Sinn nutzen.

„Mit Ziffer 1 a) bis 1 c) wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf der Landesebene für den effektiven Rechtsschutz vollziehbar ausreisepflichtiger Menschen einzusetzen. Progressive Erlasslagen anderer Bundesländer zu den in 1a) genannten, aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsoptionen lassen sich beispielsweise in Bremen oder Niedersachsen finden“, heißt es im Antrag des Migrantenbeirats.

„Leipzig kann durch seine Vorreiterrolle in Sachsen bei der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnisse auch auf Landesebene darauf hinwirken, dass auch in Sachsen mehr und mehr Menschen ihren Aufenthalt legalisieren können. Der Sachzusammenhang für Leipzig greift hier unter anderem deshalb, weil zahlreiche Menschen in Leipzig arbeiten, für die zwar eine andere Ausländerbehörde in Sachsen zuständig ist, deren Beschäftigung jedoch bei einem Leipziger Unternehmen erlaubt ist.“

Weshalb es ja auch in Leipzig immer wieder zu solchen nächtlichen Abholaktionen kommt, obwohl die betroffenen Menschen in Ausbildung und Arbeit sind.

Was dann irgendeinen Sachbearbeiter etwa in Chemnitz nicht die Bohne interessiert – er gibt die Akte an die Polizei ab, die dann mitten in der Nacht in Leipzig auftaucht und „vollstreckt“.

Wer schafft die „Fantasiepapiere“ ab?

Gleichzeitig hatte der Migrantenbeirat beantragt: „Mit Blick auf 1c) stärkt der Stadtrat Leipzig den OBM in seiner Stellung gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, sich auf politischem Wege dafür einzusetzen, den rechtlich nicht unumstrittenen Erlass über die Fantasiepapiere / ‚Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument‘ zu streichen. Gleichzeitig wird der Stadt mit 2.) auch ein von der sächsischen Staatsregierung unabhängiger Weg der juristischen Klärung über eine Normenkontrollklage eröffnet.“

Nach der rigiden und eigentlich unverständlichen Ablehnung durch das Ordnungsamt hatte der Migrantenbeirat seinen Antrag neu formuliert.

Und diesmal lehnte das Ordnungsamt nicht rigoros ab, sondern formulierte einen Alternativvorschlag, der unter anderem erklärt, warum eine Abschaffung der „Fantasiepapiere“ so einfach nicht möglich ist:

„Grundsätzlich wird auf den Verwaltungsstandpunkt Nr. VII-A-06348-VSP-01 verwiesen. Gegenüber der Landesdirektion Sachsen verdeutlichte die Leipziger Ausländerbehörde in der Vergangenheit bereits, dass aus deren Sicht eine Beendigung des sächsischen Sonderwegs im Umgang mit der o. a. Bescheinigung zu prüfen ist.“

„Inwieweit das Sächsische Staatsministerium des Innern in der Vergangenheit initiativ wurde, eine bundesweite Regelungslage im Aufenthaltsrecht herbeizuführen bzw. einen amtlichen Vordruck in der Aufenthaltsverordnung einzuführen, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Die Bewertung der Leipziger Ausländerbehörde kann auch durch den Oberbürgermeister ggü. dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag kommuniziert werden. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Ausländerbehörde den Erlass weiterhin umzusetzen hat.“

30 Jahre Murks

Man merkt schon, dass auch in Leipzigs Ausländerbehörde eine gewisse Unzufriedenheit gärt mit dem Murks, den deutsche Innenminister in der Asylgesetzgebung seit 30 Jahren angerichtet haben, um den Ressentiments der lauten deutschen Rechten immer wieder ein Stück entgegenzukommen. Wer diesem rechten Geraune folgt, landet bald bei einer bürokratischen Entmenschlichung der Personen, die sich eigentlich nur die Chance auf ein neues Leben in Frieden und Freiheit erhoffen, dann aber in diesen ganzen Zumutungen verbissener Grenzwächter zermahlen und entmutigt werden.

Ansonsten hatte das Ordnungsamt diesmal nichts dagegen, dass der OBM beim Deutschen Städtetag und beim sächsischen Innenminister vorstellig wird, damit wenigstens die positiven Ermessenspielräume, die das Asyl- und Ausländerrecht bietet, auch angewandt werden. Was in Sachsen mit einem Erlass des Innenministers bewerkstelligt werden könnte.

Ob der den Mumm hat, das zu tun, ist freilich völlig offen. Denn am 15. März enthielt sich auch die CDU-Fraktion im Stadtrat der Stimme, während die AfD mit dem bürokratischen Erklärmuster eines Roland Ulbrich dagegen stimmte, obwohl Okasha ja extra den eh schon sehr abgemilderten Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung gestellt hatte, bei dem kein Mensch weiß, ob OBM Burkhard Jung dabei in Dresden oder Berlin irgendetwas an einer 30 Jahre alten Verkrustung ändern kann.

Letztlich gab es zumindest ein deutliches Abstimmungsergebnis mit 34 Stimmen für den Verwaltungsstandpunkt, zehn Gegenstimmen und zehn Enthaltungen.

Die Debatte vom 15. März

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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