Es war ein Etappensieg, als es der Freibeuter-Fraktion im Stadtrat gelang, die Verwaltung dazu zu bringen, dass die Weisung des Ordnungsamtes zum Abschleppen von Falschparkern wenigstens im Stadtratsausschuss offengelegt werden soll. Den Hauptgrund für die vorherige Ablehnung aber nahm die Freibeuter-Fraktion dann ja mit einem neuen Antrag unter Beschuss. Denn abgelehnt hatte der OBM ja, weil Verkehrskontrollen Obrigkeitsaufgaben sind, Weisungsaufgaben im Amtsdeutsch. Und die unterliegen nicht der Informationsfreiheitssatzung.

Was schon 2012 klar war: Leipzigs Informationsfreiheitssatzung war damals durchaus etwas Neues in sächsischen Landen. Aber ihre absoluten Grenzen fand sie im fehlenden Transparenzgesetz für den Freistaat. Das gibt es bis heute nicht. Immer wieder hört man zwar davon, dass daran endlich gearbeitet werde und es irgendwann in der nächsten Zeit auch zur Vorlage käme.Aber anders als Bürokratien haben lebende Menschen im Land nicht wirklich viel Lebenszeit. Und sie resignieren nicht nur irgendwann, wenn das Hase-und-Igel-Spiel einfach nicht enden will, sie verabschieden sich auch innerlich von der Demokratie, deren größter Schatz eigentlich die Transparenz ist.

So gesehen überrascht es weder, dass ein nicht unerheblicher Teil der Sachsen inzwischen tatsächlich ihr Vertrauen in die Demokratie aufgekündigt hat und die Überzeugung übernommen hat, dass das ja doch irgendwie wieder nur ein Obrigkeitsstaat ist, in dem „die da oben“ eh machen, was sie wollen, noch dass die Schaffung einer wirklich modernen Transparenz nicht gerade das Lieblingsprojekt von Ämtern und Verwaltungen ist. Natürlich ist das eine Machtfrage. Aber Macht, die ihre Handlungen nicht zu erklären bereit ist, schürt das öffentliche Misstrauen.

Bitte prüfen!

Aber die Freibeuter-Fraktion sieht durchaus eine Begründungslücke in der Haltung der Leipziger Stadtverwaltung. Denn aus ihrer Sicht gibt es kein absolutes Verbot, Inhalte von Weisungsaufgaben nicht öffentlich zu machen. Sie hat deshalb – nachdem das Rechtsamt der Stadt zu ihrem ersten Antrag Stellung genommen hat – den Antrag neu formuliert.

Der erste Antragspunkt wird jetzt zu einem Prüfauftrag: „Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass eine Erstreckung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig auf Weisungsaufgaben aus Rechtsgründen nicht möglich ist. Auch im Bereich der Weisungsaufgaben ist der Stadtverwaltung aber eine Beantwortung von Anfragen möglich, sofern keine anderweitigen Versagungsgründe vorliegen. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, sicherzustellen, dass Anfragen zu Weisungsaufgaben (§ 2 Abs. 3 SächsGemO) nicht allein durch Verweis auf den Bereich der Weisungsaufgaben zurückgewiesen werden, sondern eine eigenständige Prüfung im Einzelfall erfolgt, ob die Auskunft erteilt werden kann.“

Also bitte keine bequemen Ausreden, sondern im Einzelfall bitte prüfen, was aus dem Bereich der Weisungsaufgaben durchaus auch öffentlich gesagt werden kann, ohne damit die Arbeit der Verwaltung zu gefährden.

Eine Plattform für die Informationsfreiheitssatzung

Und auch die Ausrede, dass Anfragen über die Informationsfreiheitssatzung nicht auf einer Website veröffentlicht werden können, lassen die Freibeuter so nicht gelten: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Plattform für die Veröffentlichung aller Anfragen und Antworten nach Informationsfreiheitssatzung sowie der Anfragen zu Weisungsaufgaben, inklusive der durch die Stadt Leipzig freigegebenen Informationen, zu installieren.“

Denn weil die Antworten, die die Verwaltung über die Informationsfreiheitssatzungen gab, nirgendwo öffentlich einsehbar sind, sorgt das eben auch dafür, dass viele Leipziger das Instrument gar nicht erst nutzen.

In der Begründung wird die Freibeuter-Fraktion dann noch deutlicher: „Hinsichtlich der Weisungsaufgaben der Stadt Leipzig fehlt der Kommunalverwaltung die Normsetzungskompetenz, ihre Informationsfreiheitssatzung (IFS) auf diesen Bereich zu erstrecken. Allerdings unterliegen auch im Bereich der Weisungsaufgaben Informationen nicht per se der Geheimhaltung. Die Ablehnung der Freigabe von Informationen aus diesem Bereich widerspricht dem in der IFS festgehaltenen Transparenzgedanken. Die Verwaltung ist nicht gehindert, auch aus diesem Bereich auf entsprechende Anfrage, Informationen zu erteilen. Versagungsgründe, wie Geheimhaltungsvorschriften, personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse u. a., bleiben selbstverständlich möglich. Eine Ablehnung der Informationserteilung allein mit dem Hinweis auf Weisungsaufgaben ist daher unzureichend.“

Es könnte trotzdem schwierig werden, weil der Freistaat Sachsen eben immer noch kein regelndes Transparenzgesetz hat, wie das Rechtsamt betonte: „Im Bereich der Weisungsaufgaben gilt ein sogenannter Vorbehalt des Gesetzes, d. h. die Stadt darf den Informationszugang für den Bereich der Weisungsaufgaben nicht von sich aus regeln, sondern muss warten, bis der Gesetzgeber sie entweder hierzu ermächtigt oder den Informationszugang in eigener Kompetenz für die Gemeinden verpflichtend regelt.“

Sachsens Angst vor der Transparenz

Das ist aber noch nicht geschehen. Ein Großteil der sächsischen Regierungskoalition steckt noch tief im Verwaltungsdenken der Biedenkopf-Ära, das ein genuin obrigkeitsstaatliches und vormundschaftliches war. Man darf ja nicht vergessen, dass die Sachsen einst Kurt Biedenkopf zu absoluten Mehrheiten verhalfen, weil er ihnen das Gefühl gab, ihnen Politik wieder ganz in altväterlicher Art abzunehmen und sie damit nicht zu behelligen.

Das verstörte Sachsen von heute ist auch eines, dem die geliebte Vaterfigur abhandengekommen ist. Aber das alte Denken steckt noch in Ministerien und Verwaltungen. Wenn Martin Machowecz in der „Zeit“ immer wieder solche Sätze schreibt wie „Im Osten ist die Skepsis gegenüber dem Staat größer“, dann stimmt nämlich auch das Gegenteil, dann lebt auch „der Staat“ hier seine Skepsis gegenüber den verwalteten Bürgern. Auch mit Transparenz-Verweigerung.

Wobei „der Staat“ ja dummerweise auch aus Bürgern besteht, nur halt solchen, die Zugang zu Entscheidungen und Informationen haben. Im Gegenteil zum verwalteten Bürger, der dadurch eben auch erfährt, dass „seine“ Verwaltung eben nicht seine Verwaltung ist. Intransparenz hat verheerende Folgen in einer Demokratie. Aber das nur am Rande.

Deshalb könnten und sollten die erfolgten Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung eben auch öffentlich gemacht werden, finden die Freibeuter: „Um die Transparenz der Arbeit der Stadtverwaltung zu erhöhen und gleichzeitig Mehrfachbearbeitungen ähnlicher Anfragen zu vermeiden, ist eine solche Plattform unabdingbar. Die Freigabe der Informationen wurden von Bürger/-innen bereits gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bezahlt und sind überdies Informationen, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden.“

Ob dann auch alle abgefragten Unterlagen veröffentlicht werden, ist eine andere Frage. Auch die kann geklärt werden. Nur die pauschale Ablehnung fand die Freibeuter-Fraktion schlicht inakzeptabel. Von „geht nicht“ haben eigentlich auch die Leipziger auf vielen Gebieten der Stadtpolitik inzwischen die Nase voll.

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