Die Linken hatten erst vor einer Woche ihren Antrag im Stadtrat, dass sich die Stadt Leipzig stärker um leerstehende (private wie kommunale) Wohnimmobilien und deren Rückführung in den vermietbaren Bestand kümmern muss. Da setzte sich letztlich die Verwaltung durch, welche darauf verwies, bereits alles zu tun. Die Fraktion der Grünen kam heute mit ihren zwei Anträgen zum gleichen Thema an die Reihe. Neben dem erneuten Wunsch, eine klare Erfassung verfallender Immobilien vorzunehmen, richtete sich ein weiterer Antrag konkret an die kommunale Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB).

Dem Haus an der Hermann-Liebmann-Straße geht es nicht wirklich gut. Eine Weile hatte die Stadt Leipzig versucht, es zu veräußern – doch so richtig haben wollte es niemand. Nun ist es seit Anfang des Jahres im Bestand der LWB. Die Gründerzeitimmobilie sticht auch deshalb ins Auge, weil sie als Eckhaus im Leipziger Osten eigentlich ein Schmuckstück nahe der Eisenbahnstraße sein könnte. Der Hausschwamm hat das Gebäude im Griff, einfach wird also eine „Instandsetzung“ wohl nicht werden.

Dennoch haben die Grünen solche und weitere Immobilien ebenso im Auge, aber auch leerstehende Ladengeschäfte, wenn sich ihr erster Antrag an die LWB richtet, auch hier dem Wohnungsleerstand entgegenzutreten und „gemeinsam Potenziale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum“ zu heben. So gesehen, kombiniert das Beispiel Hermann-Liebmann-Straße beides exemplarisch.Gleichzeitig wollen die Grünen aber auch sicherstellen, dass Sanierungen und „Inwertsetzungen“ von Wohnraum nicht am Ende unbezahlbare Mieten ergeben. Und so fordern sie eine Konzeption, in welcher auch geprüft wird, wie man „verstärkt einfache Instandsetzungen und Modernisierungen vorrangig in Gebieten mit geringem Anteil an KdU-Haushalten und überdurchschnittlich hohen Mieten umsetzen kann. Um damit KdU-fähigen Wohnraum zu schaffen.“

Im August 2016 im Angebot des Liegenschaftsamtes: 300.000 Euro für die Hermann-Liebmann-Straße 43. Screenshot: LZ
Im August 2016 im Angebot des Liegenschaftsamtes: 300.000 Euro für die Hermann-Liebmann-Straße 43. Screenshot: LZ

Dabei seien Eigenleistungen von Mieter/-innen grundsätzlich zu ermöglichen – die auch als Muskelbeitrag bezeichnete Einbringung von zukünftigen Mietern gilt als probates Mittel, Wohnraum auch nach Sanierungen durch Eigenleistungen und somit Kostensenkungen preisgünstig zu halten.

Dazu sollte man sich diesbezüglich mit den Eigentümerzielen der Stadt bei der LWB befassen, um gegebenenfalls hier verpflichtende Lösungen zu finden.

Die Debatte

Tobias Peter (Grüne) kam natürlich bei der Einbringung des Antrages nochmals auf den Widerspruch zu sprechen, der in Leipzig auffällt. Steigende Mieten hier und sichtbarer Leerstand da. „Wir haben da noch Luft nach oben, was eine konsistente Strategie angeht“, weshalb man die beiden Anträge gemeinsam besprechen müsse. Im Kern gehe es als Möglichkeiten der Stadt darum, „auf die Umsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB konsequent hinzuwirken“.

Dazu sei, so Peter, eine Konzeption nötig, wie die Stadt, welche beim Leerstand in Leipzig „eben doch nur schätze“, genauer ermittelt, wie viel Leerstand nun in Leipzig vorhanden ist. Eigentümer sollten zudem gezielter informiert werden, welche Möglichkeiten es gibt, die eigene Immobilie mit ganz verschiedenen Konzepten wieder an den Markt zu bringen und gleichzeitig neue Ladengeschäfte, kleinteiliges Gewerbe und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.

Maßgeblicher Streiter für Erhaltungssatzungen und gegen Spekulationen in Leipzig: Stadtrat Mathias Weber (Linke). Foto: LZ
Maßgeblicher Streiter für Erhaltungssatzungen und gegen Spekulationen in Leipzig: Stadtrat Mathias Weber (Linke). Foto: LZ

Mathias Weber (Linke) deutete an, dass die Verpflichtungsidee der Grünen an die LWB, sich verstärkt um den kommunalen Leerstand zu kümmern, quasi im Gespräch mit den Grünen bereits klar sei. Deshalb hatten die Grünen auch den Änderungsantrag der Linken konkret zur Verfolgung von „spekulativem Leerstand“ übernommen.

Zum Leerstand auf dem privaten Wohnungsmarkt kam deshalb Weber nochmals auf das Thema Spekulationen in Leipzig angesichts der vielen leerstehenden Immobilien zu sprechen. Hier erwartete der Linken-Stadtrat erneut, dass sich die Stadtverwaltung deutlicher um Klärungen bemühe und somit auch Zweckentfremdungen sowie reinen Spekulationen stärker auf den Grund gehe.

Sven Morlok (FDP, Freibeuter) „sträubten sich die Nackenhaare“, wenn er hier wieder von „spekulativem Leerstand“ höre. Die meisten Vermieter in Leipzig seien eher im kleinteiligen Bereich mit wenigen Mehrfamilienhäusern unterwegs und hätten mit Spekulationen nichts zu tun. Dem ersten Antrag bezüglich der LWB und dem Zugehen auf die Vermieter könne seine Fraktion zustimmen, weil es dabei um Gesprächsangebote und Dialog ginge.

„Öffentliche Leerstandskataster“ seien hingegen „rechtswidrig“, so Morlok wie bereits in der letzten Woche, „wir dürfen den Leerstand so nicht öffentlich machen.“ Auch weitere Interventionen seitens der Stadt sind abzulehnen, so könnte man die weiteren Hinweise des Stadtrates werten, teils würden sie nur die Preise treiben. Praktisch der Hinweis, dass der Mietmarkt in Leipzig funktioniert.

Stadtrat Sven Morlok (FDP, Freibeuter). Foto: L-IZ.de
Stadtrat Sven Morlok (FDP, Freibeuter). Foto: L-IZ.de

Die AfD sah es dann noch radikaler: alles in Ordnung, der Markt soll es richten, jeder Eingriff oder Überwachung durch den Staat sei abzulehnen.

Sabine Heymann (CDU) warnte davor, die LWB mit zu hohen Erwartungen und hier also mit erzwungenen Instandsetzungen in Unwirtschaftlichkeiten zu treiben, beide Anträge würden die CDU ablehnen.

Irgendwie ein vertrautes Bild: Auf der einen Seite eine Art Phalanx derer, die nahezu jeden Eingriff im Bereich Mieten, Wohnen, Bauen ablehnen und auf der anderen Seite jene, die, wie Tobias Peter nochmals betonte, „die schwarzen Schafe“ im Blick zu behalten, weshalb man in den eigenen Anträgen eher Anregungen und Vorschläge unterbreitet habe und auf Vorschläge der Stadt setze.

Auch Mathias Weber (Linke) betonte nochmals, dass es sich bei beiden Anträgen um Prüfungsanträge handele. Morloks Ausführungen nannte er „eher romantisch“. Es sei schon so, dass die Immobilienindustrie mit Algorithmen und anderen Instrumenten auf den Markt schaue und es ausschließlich um Rendite gehe. Auch er betonte nochmals, dass das Gespräch mit den Vermietern im Vordergrund stehe, aber „wenn uns dann einer was vom Pferd erzählt“, müsse man eben auch noch andere Mittel haben.

Sven Morlok forderte daraufhin, man solle doch mal Beispiele für die vielen Spekulationsobjekte in Leipzig vorstellen. Angesichts der bislang noch gar nicht erfolgten Erfassung leerstehender Objekte in der Stadtverwaltung eine eher an einen gordischen Knoten erinnernde Forderung – denn gegen eben diese Erfassung ist die FDP schließlich auch.

Ohne Einordnung, was nun Spekulation und was keine ist, findet sich hier auf L-IZ.de eine erste Erfassung über 100 leerstehender Immobilien in Leipzig.

Stadt muss Konzeption vorlegen

Baubürgermeister Thomas Dienberg (Grüne). Foto: Michael Freitag
Baubürgermeister Thomas Dienberg (Grüne). Foto: Michael Freitag

Baudezernent Thomas Dienberg stimmte zum Schluss vor allem der weiteren Arbeit an den Eigentümerzielen der LWB zu, wies dabei jedoch darauf hin, dass auch die LWB am Markt operieren müsse. „Ich glaube aber, dass wir da bei den Formulierungen der Eigentümerziele ein gutes Instrument haben.“ Das Leerstandskataster lehnte Dienberg ab, er bezweifele, dass es viele Spekulationsobjekte in Leipzig gäbe – letztlich eine Mutmaßung, in welcher sich die Frage von Aufwand bei der Erfassung und Nutzen bei den gefundenen Immobilien drehte.

„Um die langanhaltenden Leerstände müssen wir uns natürlich dennoch verschärft kümmern“, so Dienberg abschließend.

Mit 45 Ja-Stimmen von Grünen, SPD und Linken zu 25 Nein wurde der Antrag im Kern die LWB betreffend angenommen. Damit muss die Stadtverwaltung ein Konzept vorlegen, wie hier Potenziale gehoben werden können.

Mit insgesamt 38 Ja-Stimmen zu 29 Nein-Stimmen wurde auch der zweite Antrag, hier der Änderungsantrag der Linken, angenommen.

Somit ist die Stadtverwaltung nun auch beauftragt, bis zum Sommer 2021 ein Konzept vorzulegen, wie „nicht genutzte oder nicht nutzungsfähige Immobilien in einem Leerstandskataster“ erfasst werden könnten. Bereits vergangene Woche war klargeworden, dass dieses wohl eher zur verwaltungsinternen Nutzung geeignet sei.

Zudem soll eine Richtlinie geprüft werden, „in der Kriterien, Fristen, Bußgelder und Verfahren zur Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots geregelt werden“.

Auch soll die Stadt bis dahin darstellen, „welche Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wenn seitens der betroffenen Immobilieneigentümer bei Leerstand von mehr als sechs Monaten keine Reaktion auf Dialogangebote erfolge“.

Erst in der letzten Woche hatte der Stadtrat mit Blick auf die dafür gesetzgebende Landesregierung beschlossen, in Leipzig die Mietpreisbremse einführen zu wollen.

Die Debatte vom 24. Februar 2021 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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