Regelmäßig stellt Finanzbürgermeister Torsten Bonew seit einigen Jahren auch unterjährig die Finanzlage der Stadt dar. Die Ratsfraktionen bekommen einen dicken, ausführlichen Finanzbericht, der ihnen zeigt, ob Leipzig gut wirtschaftet, ob Zahlungsausfälle drohen oder Programme nicht umgesetzt werden. Im Corona-Jahr 2020 sind solche Berichte natürlich noch viel wichtiger. Brisant kann man eher nicht sagen, denn Leipzig hat in den letzten Jahren immer gut gewirtschaftet und auch Haushaltsüberschüsse erzielt.

Aber natürlich hauen vor allem die Shutdown-Maßnahmen, die umfassende Kurzarbeit und die damit verbundenen Steuerausfälle auch in Leipzig ins Kontor.

„Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Auswirkungen stellen auch die Stadt Leipzig vor neue Herausforderungen“, heißt es im jetzt vorgelegten Finanzbericht, der vor allem den Kassenstand von Juni 2020 berücksichtigt.

„Neben prognostizierten Steuermindererträgen, insbesondere der Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 138 Millionen Euro schätzt die Stadt Leipzig zum Stand 30.06.2020 coronabedingte Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt ca. 38 Millionen Euro ein. Hierbei berücksichtigt sind bereits entsprechende Minderaufwendungen und Mehrerträge (bspw. aufgrund der Mobile-Endgeräte-Förderverordnung des Freistaates Sachsen).“

Steuerausfälle durch Corona

Geplant war der Leipziger Haushalt 2020 mit Steuereinnahmen in Höhe von 675 Millionen Euro. Im Juni wurde dann die erwartbare Einnahme auf 555 Millionen Euro geschätzt. Dabei rechnet das Finanzdezernat bei der Einkommenssteuer mit einer Mindereinnahme von 31 Millionen Euro, bei der Gewerbesteuer um 102 Millionen Euro.

Zur Gewerbesteuer schreibt das Finanzdezernat: „Der Start der Gewerbesteuer begann auf hohem Niveau, aber bereits im März zeigten sich die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie. Im April und Mai sank das Anordnungssoll deutlich, es wurden erhebliche Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen für 2020 gestellt. Die quartalsweise Regelfälligkeit 15. Mai wurde automatisiert auf den 15. August verschoben.

Die Steuerzahler können Anträge auf Stundungen stellen, sollten ihnen fällige Zahlungen pandemiebedingt nicht möglich sein. Im Juni ist das Gesamtniveau nicht weiter gesunken. Auf Basis der aktuellen Kenntnislage wird derzeit eingeschätzt, dass der Planansatz zu 70 % erreicht wird, was Mindereinnahmen von rd. 100 Millionen Euro bedeutet. Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich entsprechend.“

Und zur Einkommenssteuer: „Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird derzeit unterstellt, dass der Planansatz zu 85 % und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu 90 % erreicht wird. Dies entspricht weitestgehend der Mai-Steuerschätzung.“

Da sich auch viele Ausgabe- und Einnahmeposten verschieben, reduziert sich das erwartete Minus fürs Jahresende trotzdem noch einmal deutlich.

Jahresminus bei möglicherweise 56,6 Millionen Euro

„Mit dem vorliegenden Finanzbericht wird ein voraussichtliches Gesamtergebnis zum 31.12.2020 in Höhe von rund -56,6 Millionen Euro prognostiziert“, stellt das Finanzdezernat fest. „Davon entfallen -75,9 Millionen Euro auf das ordentliche und +19,3 Millionen Euro auf das außerordentliche Ergebnis. Die Ergebnisverschlechterung ist zum einen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und zum anderen auf weitere Mehrbedarfe aus laufender Verwaltungstätigkeit zurückzuführen.“

Aber Leipzig kroch mit Beginn der Pandemie zum Glück nicht auf dem Zahnfleisch: „Der prognostizierte Fehlbetrag im Gesamtergebnis kann in voller Höhe nur durch die Inanspruchnahme von Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gedeckt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, einen aus der Abschreibung von Altvermögen entstehenden Fehlbetrag nach § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO gegen das Basiskapital zu verrechnen. Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes 2020 kann somit nach § 72 Abs. 3 SächsGemO nur durch den Verzehr von Basiskapital und damit einem Substanzverlust erreicht werden.“

Und da das Finanzministerium des Freistaats den Kommunen sowieso eine Ausnahmeregelung gewährt hat, aufgrund der Corona-Auswirkungen von den strikten Haushaltsvorgaben abweichen zu können, kommt Leipzig wahrscheinlich relativ wenig gebeutelt durch das Corona-Jahr.

Was 2021 und 2022 wird, ist ja noch völlig offen. Die Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt beginnen ja gerade.

Investitionspläne auch 2020 nur zum Teil umgesetzt

Und da dürfte auch ein Thema für Kopfzerbrechen sorgen, das Leipzig nun seit einigen Jahren beschäftigt. Denn seit die Stadt ausgeglichene Haushalte mit Investitionsspielräumen vorlegen kann, steigen die Investitionssummen zwar Jahr für Jahr. Aber Oberbürgermeister Burkhard Jungs Traum, diese Millionen auch jedes Jahr tatsächlich verbaut zu bekommen, geht nicht auf.

Mal fehlen die Fördergelder, mal findet man keinen Auftragnehmer, mal fehlt der Baugrund. Das Ergebnis ist ein jedes Jahr immer mehr anschwellender Berg von investiven Ausgaberesten.

Das wird auch im Corona-Jahr 2020 wieder genauso sein, stellt das Finanzdezernat fest: „Entwicklungen der Vorjahre haben gezeigt, dass eine Abfinanzierung der für Investitionen zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Größenordnung nicht möglich sein wird. Durchschnittlich sind in den letzten Jahren 42 % der Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr zum Stichtag 30.06. des jeweiligen Jahres geflossen. Ausgehend von Ist-Auszahlungen in Höhe von 111,3 Millionen Euro zum 30.06.2020 hat das Dezernat Finanzen eine Anpassung der Prognose für Baumaßnahmen um -65,2 Millionen Euro vorgenommen und den Wert von 330,5 Millionen Euro auf 265,3 Millionen Euro korrigiert.“

Tatsächlich wollte Leipzig ja in diesem Jahr nicht nur 458 Millionen Euro verbauen. Mit den „Ausgaberesten“ der Vorjahre standen dafür ja sogar 737 Millionen Euro zur Verfügung.

Es wird spannend, wie Leipzig es schaffen will, diesen riesigen Berg längst geplanter und beschlossener Investitionen abzuarbeiten. „Zwar ist im Vergleich zu Vorjahren ein positiver Trend bei den Auszahlungen zu beobachten, eine Abfinanzierung in der Größenordnung des Planansatzes zzgl. der aus Vorjahren übertragenen Reste (akt. Plan) zur Verfügung stehenden Mittel wird jedoch auch in 2020 nicht möglich sein“, schätzt das Finanzdezernat ein.

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