Noch ist es nicht beschlossen. Zuletzt hat sich am 14. Juli der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau mit der Vorlage des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport zur Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) beschäftigt. Ein Konzept, zu dem es eigentlich eine „breite Bürgerbeteiligung“ geben sollte und auch eine intensive Beteiligung der Umweltverbände. Doch die haben 2019 geschlossen den Runden Tisch zum WTNK verlassen.
Und der Dissens ist bis heute nicht behoben. Im Gegenteil: Am 21. April machte der BUND Leipzig per E-Mail deutlich, dass er das WTNK, wie es jetzt dem Stadtrat vorgelegt wurde, nicht mittragen kann. Der Konflikt entsteht erst zweitrangig dadurch, dass das Leipziger Umweltdezernat aus dem WTNK nun ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Baugesetzbuch) machen möchte. Obwohl auch das seine Konflikte mit sich bringt.
Den Konflikt beschreibt das Umweltdezernat selbst in seiner Vorlage: „Bislang ist das WTNK als informelle und richtungsweisende, jedoch nicht unmittelbar steuernde Planung angelegt. Die vergangenen Jahre zeigten aber auf, dass damit die Funktion und der Stellenrang des WTNK in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren unklar war bzw. ist. Die Frage, welche Rechtsnatur das WTNK zukünftig haben soll, wurde demnach im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung nochmals aufgeworfen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einer rechtlichen Einordnung, welche im Folgenden näher erläutert werden:
(1) Das WTNK kann mit Beschluss des Stadtrates als weitere Arbeitsgrundlage für die Verwaltung festgelegt werden. Dieser Beschluss wäre jedoch nicht für die Behörden verbindlich, sodass die Beachtung bzw. Berücksichtigung des WTNK bei behördlichen Entscheidungen nicht zwingend gegeben ist. Das WTNK wäre demnach eine politische Willensbekundung, welche nicht zwingend einen im Rahmen von nachfolgenden ermessensgeleiteten Behördenentscheidungen zu berücksichtigenden Abwägungsbelang beinhaltet.
(2) Das WTNK kann als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB den Charakter eines Plans im Sinne des § 36 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG erhalten. Demnach wäre es sowohl in nachfolgenden Bauleitplan-Verfahren als auch in (wasserrechtlichen) Planfeststellungsverfahren sowie Erlaubnissen und Bewilligungen für Gewässerbenutzungen jedenfalls zwingend als Abwägungsbelang zu berücksichtigen.“
In beiden Fällen wird es also noch verbindlicher und muss „zwingend als Abwägungsbelang“ berücksichtigt werden. Was die Bauchschmerzen der Umweltverbände noch erhöht.
Denn schon in der jetzigen „informellen“ Form war das WTNK immer wieder Begründung für eine ganze Reihe von teuren Bauprojekten und erheblichen Eingriffen in Auenwald und Gewässerlandschaft, bei denen die Einspruchsrechte der Umweltverbände drastisch reduziert waren.
Eigentlicher Konfliktpunkt war und ist, dass die im Steuerungsgremium versammelten Bürgermeister und Amtsleiter von ihrem alten Leitbild nicht abrücken wollen. Das liest sich in einer achtseitigen Stellungnahme, die Umweltbürger Heiko Rosenthal am 19. Mai auf der Website des Grünen Rings Leipzig (der alle Projekte zum WTNK steuert) veröffentlicht hat, dann so:
„Die gewerblich touristische Bootsnutzung, Trainings-, Sportbootnutzung sowie der Allgemeingebrauch werden nach der Bewältigung der Coronakrise wieder verstärkt stattfinden und warten nicht auf ein Auenkonzept. Ausgehend von den bekannten Zahlen des Nutzungsmonitorings 2016 findet eine deutliche Zunahme der Bootsnutzung statt, hier zweifelsohne aufgrund der Attraktivität für die Erholungssuchenden, auch für die Sportler, einschließlich der Touristischen- und Imagebedeutung für die Region.
Die Bootsnutzung bedarf einer nachhaltigen Entwicklung und Steuerung. Die wassertouristische Nutzung ist dabei auf gewässerangepasste Fahrgastschifffahrt, muskelbetriebene Nutzung und elektrogetriebene Bootsnutzung mit Einzelgestattung ausgerichtet. Dieser Grundsatz, dass sich die Boote an die bestehende Gewässermorphologie anpassen sollen und eben kein Gewässerausbau für nicht angepasste Bootsarten erfolgen soll, stellt die Grundlage für die Fortschreibung des WTNK dar.“
Die Wirklichkeit ist eine andere. Und auch das monierten die Umweltverbände, denn das fortgeschriebene WTNK soll nicht nur Grundlage für die Planung von Einstiegsstellen, Rastplätzen und Umtrageeinrichtungen werden.
Heiko Rosenthal listet ja selbst auf, was die Steuerungsgruppe im Gewässerraum alles noch bauen will: „Im Fließgewässer- und Auenkontext, ergo einer Auenentwicklung, sind folgende Projekte vorgesehen. Der Stadthafen und der Lindenauer Hafen sowie die Gewässerverbindung Saale-Elster-Kanal/Saale sind hier bewusst ausgenommen, da diese nicht direkte Bestandteile des natürlichen Auensystems der Leipziger Gewässer sind, sondern wasserbaulich angelegte künstliche Gewässer.“
Gebaut werden sollen, wenn es nach den Vorstellungen der WTNK-Autoren geht, die „Freilegung Alte Elster“, die „Gewässerverbindung Weiße Elster Altwasser-Zwenkauer See“, die „Wasserschlange Markkleeberg/Mönchereischleuse“. Die teure Verbindung des Cospudener Sees mit dem Zwenkauer See über den Harthkanal ist ja schon begonnen, auch wenn die nächste Ausbaustufe voller Fragezeichen ist.
Dennoch heißt es in der Stellungnahme von Heiko Rosenthal: „Da bis auf die Projekte:
– Freilegung der Alten Elster
– Gewässerverbindung Lindenauer Hafen-Saale-Elster-Kanal (Eine Gewässerverbindung Lindenauer Hafen – Saale-Elster-Kanal bedarf eines wasserrechtlichen Verfahrens, in dem die grundsätzliche Zulässigkeit abgeprüft und beschieden wird.)
– Gewässerverbindung Weiße Elster Altwasser – Zwenkauer See (Die Wiederbespannung der Gewässerverbindung Weiße Elster Altwasser – Zwenkauer See ist eine Sanierungsverpflichtung der LMBV zur Wiedervernässung des Eichholzes. Das WTNK betrachtet die eventuell mögliche Nutzung unter der Maßgabe einer zulässigen Umsetzung der Sanierungsverpflichtung durch die LMBV vorsorglich und vorausschauend und als Bestandteil der Summationsbetrachtung.)
– Markleeberger Wasserschlange (Anbindung Markkleeberger See an die Pleiße) (Bezüglich der Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße stellt sich die Situation gegenwärtig abweichend dar. Bei dieser Baumaßnahme, die sich noch in einem frühen Planungsstadium befindet, steht die gewässerangepasste (angepasst an die übrigen Auenbereiche) Bootsnutzung wahrhaftig im Vordergrund. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den alternativen Planungen zur Markkleeberger Wasserschlange eine teilweise Überschusswasserableitung aus dem Markkleeberger See planerisch mitgedacht wird.)
kein Gewässerausbau stattfindet, kann aufgrund der Art der zur WTNK-Fortschreibung vorgesehenen Projekte die Auenentwicklung auch nicht direkt behindert werden.“
Was so schlicht nicht stimmt. Gerade der Ausbau der Alten Elster beeinträchtigt das Wasserangebot in der Nordwestaue massiv, ohne den geringsten hochwassertechnischen Nutzen. Was aber bleibt Umweltverbänden, wenn die versammelten Mitglieder der Steuerungsgruppe sich weigern, die alten Projekte wieder zur Diskussion zu stellen?
„Wie oben am Beispiel der Nordwestaue dargelegt, ist die Position des BUND, dass die zur Fortschreibung anstehenden Projekte die Auenentwicklung behindern oder einschränken, nicht nachvollziehbar und nicht hinreichend begründet“, meint Heiko Rosenthal.
Und er kommt für sich zu dem Fazit: „Die Frage eines Aufstellungsbeschlusses zur Fortschreibung des WTNK mit dem Beginn eines formellen Verfahrens sollte nicht einseitig mit Bezug zu den Positionen und den politischen Initiativen der Naturschutzvereine entschieden werden. Die Entscheidung über die Fortschreibung gehört gerade wegen der Interessenskonflikte in ein förmliches Verfahren, hier mit der belangübergreifenden Abwägung und einer behördlichen Entscheidung.“
Haben die Umweltverbände dann in einem förmlichen Verfahren wenigstens die Chance, all das, was aus ihrer Sicht mit dem sensiblen Gewässersystem und dem (erst 2023 fertigen) Auenentwicklungskonzept unvereinbar ist, aus dem WTNK streichen zu lassen?
Die Antwort lautet: Nein. Denn ob ihre Einwände von der Verwaltung akzeptiert werden, entscheidet die Verwaltung ganz allein. Je nachdem, wessen Interessen sie für dringender hält. Und bislang waren es immer die Interessen diverser interessierter Wassertouristiker.
Mit den Worten von Heiko Rosenthal: „Von der Sache ist es nicht nachvollziehbar, warum der BUND im Fortschreibungsprozess eine SUP im Rahmen eines formellen Verfahrens gefordert hat und jetzt einen Aufstellungsbeschluss zu verhindern versucht, statt die aufgeworfenen Fragestellungen einem förmlichen Verfahren und der dortigen Gesamtabwägung aller Interessen zu überlassen. Die Klagebefugnis bleibt zudem ja unbenommen. An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass ein Auenentwicklungskonzept, so wie es derzeit angelegt ist, keine Steuerung der wassertouristischen Nutzung ermöglicht.“
Was genau der Konflikt ist, denn die Schutzstandards für das Leipziger Auensystem untersagen jegliche wirtschaftliche Nutzung, egal, ob es nur „wassertouristische“ Nutzungen sind. Erlaubt ist nur der Allgemeingebrauch.
Und von der „unbenommenen Klagebefugnis“ haben die Naturschutzverbände allesamt mittlerweile die Nase voll. Denn jede Klage kostet richtig Geld, bringt so einen Verein schnell an die Grenze zur Insolvenz, während sich die Verwaltungen mit den Geldern der Steuerzahler durch die Instanzen behaupten können und vor sächsischen Gerichten meistens Recht bekommen.
Was nutzt den Verbänden da das Klagerecht, wenn sie vor Gericht von Anfang an am kürzeren Hebel sitzen?
Ändern wird sich das erst, wenn der Freistaat Sachsen ihnen nicht nur das Klagerecht einräumt, sondern auch die Gerichtskosten übernimmt.
Und was kann der Leipziger Stadtrat tun? Er kann eine Änderung zur Vorlage der Verwaltung beschließen oder die Vorlage auch komplett ablehnen und die Verwaltung beauftragen, sie komplett zu überarbeiten.
Leipzigs Grüne fordern jetzt ein Moratorium für das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK)
Leipzigs Grüne fordern jetzt ein Moratorium für das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK)
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Keine Kommentare bisher
Gibt sich dann etwa das von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierte Projektbüro Lebendige Luppe mit dem (einzigen) Projektpartner NABU RV Leipzig dafür her, das gerade durch den Stadtrat beauftragte “Auenentwicklungskonzept” entsprechend den Wünschen der Auftraggeber (Stadt Leipzig = in Persona seines Umweltbürgermeisters gleichzeitig maßgeblicher Betreiber des WTNK) auszurichten und der Förderung eines höchst fragwürdigen, extrem kostspieligen und noch nie in seiner Wirksamkeit auch nur annähern als am Ende kostendeckend arbeitenden Tourismusprojektes zu entwickeln? Und das in Zeiten gravierende klimatischer Veränderungen und zunehmender Wasserknappheit?
Das ist jedenfalls das, was rauskommt, wenn man 1 und 1 zusammenzählt.
Und: welche (möglichst gemeinsamen) Pläne haben eigentlich die Verbände, die den sog. Runden Tisch zur Fortschreibung des WTNK verlassen haben? War’s das nun: weggehen und gut is’? Keine (gemeinsamen) Demos gegen diese Hybris und sinnlose Steuerverschwendung? Keine Idee, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und anzutreten? Oder die GRÜNEN im Stadtrat entsprechend zu beraten, deren Vorsitzender doch gerade anfängt, sich für den Auwald einzusetzen?
Dass die Gewässer nicht für den Bootsverkehr ausgebaut werden sollen (sondern die Boote an die Gewässer angepasst – hihi) hat man deutlich an der sog. Störstellenbeseitigung der Pleiße südlich von Connewitz gesehen: ausgebaggert, befestigt und betoniert. Wer’s glaubt…