Alle sieben Jahre – so ungefähr – sorgt ein Thema im Leipziger Stadtrat für Diskussionen: Wie sieht es eigentlich mit Wasserwacht und Rettungsschwimmern an den öffentlichen Badestränden der Stadt aus? Früher war so eine Betreuung an den Leipziger Naturbädern üblich. Mit der Eröffnung des Cospudener Sees wurde sie aber größtenteils eingestellt. Und so ging auch die Debatte 2013 aus wie das Hornberger Schießen. Im Hitzesommer 2019 stellte die Grünen-Fraktion erneut Fragen zum Thema.

Denn die Hitze hatte natürlich viele Menschen auch an die Badegewässer gelockt. Und das Ergebnis war – wie das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport nach Daten der Wasserwacht angab: „Im Leipziger Neuseenland gab es 2019, Stand 28.08., fünf Todesfälle an Gewässern (2 Kulkwitzer See (M, 27 bzw. M, 38 Jahre), 2 Markkleeberg See (W, 14 bzw. M, 21 J.), 1 Naturbad Nordost (M, 26 J.).“

Möglicherweise hätten Rettungsschwimmer den einen oder anderen Badeunfall verhindern können.

Dass die Stadt noch keine stabile Rettungsstruktur aufgebaut hatte, verwunderte die Grünen: „Aufgrund des Bevölkerungswachstums und der höheren Zahl an Hitzetagen gibt es eine zunehmende Nutzung der Seen im Stadtgebiet zum Baden und Schwimmen. Leider sind an den Seen, die sich in Leipzig sowie angrenzend zum Leipziger Stadtgebiet befinden, auch gehäufte Bade- und Schwimmunfälle mit Verletzungs- und Todesfolge zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen geeignet sind, um solche Vorfälle zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den Einsatz und die Finanzierung von Rettungsschwimmern.“

Und die Verwaltung musste in den Antworten durchaus zugestehen, dass es durchaus Wege gibt, wenigstens einige überwachte Strandabschnitte einzurichten: „Grundsätzlich könnte durch die Stadtverwaltung eine Prüfung erfolgen, Abschnitte bzw. Bereiche von öffentlichen Badeseen abzugrenzen, mit entsprechenden Umkleiden sowie WC-Anlagen auszustatten und eine Bade- und Schwimmaufsicht zu etablieren.“

Die Antworten waren so eindeutig, dass die CDU-Fraktion im Oktober ihrerseits einen Antrag formulierte: „Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung von bewachten Stränden, wie z. B. am Cospudener See und künftig auch am Nordstrand des Zwenkauer Sees. Im Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat ein Umsetzungskonzept vorzulegen.“

Das Sportdezernat stimmte tatsächlich zu, wollte sich aber nicht gleich an die Umsetzung machen, sondern erst einmal prüfen: „Für das vorzulegende Umsetzungskonzept wird die Stadtverwaltung mit der Sportbäder Leipzig GmbH die technischen und personellen Ausstattungen ermitteln. Auch wird es hier einen Austausch bzw. eine Abstimmung mit den etablierten Wasserrettungsorganisationen (Wasserwacht Leipzig Kreisverband Leipzig-Stadt e. V. des Deutschen Roten Kreuzes und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.) geben. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat im II. Quartal 2020 vorgelegt.“

Als eilbedürftig sah man die Sache jedenfalls nicht an.

Was die Fraktionen von SPD und Grünen völlig inakzeptabel fanden. Sie schrieben im Januar einen gemeinsamen Antrag, in dem sie unter anderem forderten: „Zur Saison 2020 im Rahmen eines Pilotprojektes an mindestens einem hochfrequentierten Strand (z. B. Nordstrand am Cospudener See) die notwendige Infrastruktur eines Wasserrettungsdienstes sowie dessen Betrieb aufzubauen“.

Was der Verwaltung doch wieder etwas zu flott ging. Ende April hat das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport jetzt seinen Alternativvorschlag formuliert, in dem es zur Umsetzung nun heißt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung von bewachten Stränden, wie z. B. am Cospudener See und künftig auch am Nordstrand des Zwenkauer Sees zu prüfen. Im Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2020 ein Umsetzungskonzept an Badegewässern und zusätzlich bewachten Stränden vorzulegen.“

Die beiden Fraktionen sind aber nicht ganz unzufrieden mit dem Ergebnis. Immerhin tut sich jetzt etwas und in zwei Monaten will das Sportdezernat nun auch ein Konzept vorstellen.

„Im Zuge der Renaturierung der Bergbaufolgelandschaften sind in und um Leipzig herum zahlreiche Seen hinzugekommen. Diese Seen spielen bei der Naherholung der Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle, allen voran der Cospudener See erfreut sich großer Beliebtheit“, erläutert SPD-Fraktionschef Christopher Zenker.

„Bislang haben wir nur am Kulkwitzer See einen bewachten Badestrand, wir sind daher froh, dass die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Landkreis Leipzig endlich auch die Errichtung von bewachten Badestränden für den Cospudener und den Zwenkauer See prüft. Wir erhoffen uns von mehr bewachten Badestränden vor allem mehr Sicherheit und dadurch weniger Badetote.“

Bis Ende 2020 will die Verwaltung ein Sicherheitskonzept für mehr Sicherheit an den Leipziger Seen erarbeiten. Bei der Umsetzung sollen die Erfahrungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) eingebunden werden.

„Wir freuen uns, dass die Leipziger Seen nun bis Ende des Jahres einer umfassenden Risikoanalyse unterzogen werden und ein Sicherheitskonzept mit passgenauen Lösungen für alle Badegewässer in Leipzig erarbeitet wird. Das können neben einer Rettungswacht auch Rettungsringe, Hinweis- und Warnschilder sein, um warnen und schnell helfen zu können“, erläutert Tobias Peter, Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen.

„Wichtig für uns ist, dass nun ein schlüssiges Konzept für alle Seen erarbeitet wird. Ziel ist es, in den nächsten Jahren mehr Strände – und zwar die mit besonders vielen Besuchern – zu überwachen und so auch die Zahl der Badeunfälle zu verringern. Dazu braucht es insbesondere Rettungsschwimmer. Bei der Aufstellung des Konzepts sollte deshalb über zusätzliche Anreize, wie beispielsweise eine höhere Aufwandsentschädigung für Rettungsschwimmer, nachgedacht werden, um mehr Menschen für diese Aufgabe gewinnen zu können.“

Nur ein Problem taucht mal wieder auf: die fehlende Kooperationsbereitschaft über Kreisgrenzen hinweg.

Die beiden Fraktionen hatten in ihrem Antrag nämlich auch gefordert, dass die Stadt Leipzig in Sachen Wasserrettung enger mit den umliegenden Gemeinden und Landkreisen zusammenarbeiten soll, denn keiner der Seen des Neuseenlandes liegt vollständig auf Leipziger Flur, weshalb eine enge Abstimmung mit den Partnern sinnvoll wäre.

„Wir wollten, dass die Anrainerkommunen hier an einem Strang ziehen, aber so weit ist man auf dem Gebiet leider noch nicht“, erklärt Christopher Zenker.

„Unser Vorschlag war beispielsweise ein gemeinsamer Zweckverband, der die Wasserrettung regelt. Wir bleiben dabei, dass im Neuseenland auch bei der Wasserrettung Kleinstaaterei nichts bringt“, ergänzt Tobias Peter.

Nur ist – aus Sicht der Leipziger Verwaltung – diese Kleinstaaterei sogar gesetzlich so gewollt. Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport jedenfalls lehnte diesen Antragspunkt mit den Worten ab: „Ein Rettungszweckverband, wie im Beschlusspunkt 4 des Antrages vorgeschlagen, kommt nach § 25 Abs.2 SächsBRKG nur infrage, wenn mehrere Landkreise und Kreisfreie Städte in einem Rettungsdienstbereich liegen. Das trifft nicht zu.“

Der zitierte Paragraph betrifft vor allem klassische Rettungsdienste wie Feuerwehr und medizinische Rettung, nicht aber zwingend auch die Wasserrettung, die ja nicht auf dieselben Rettungsstrukturen angewiesen ist. Tatsächlich hält das Gesetz auch eine Option offen: „Ein Rettungsdienstbereich kann mehrere Landkreise und Kreisfreie Städte umfassen.“

Dazu müssten sich aber OBM und Landräte mal an einen Tisch setzen und das vereinbaren. Aber vor diesem Gespräch mit den Nachbarn scheut man sich augenscheinlich wie der Teufel vor dem Badewasser.

Dienstag, der 5. Mai 2020: Sachsen plant einen 750-Millionen-Euro-Schirm für Kommunen

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