Anfang des Jahres war die sogenannte Givebox in Schleußig in die Schlagzeilen geraten, weil die Stadt von den Betreibern eine monatliche Gebühr in Höhe von 45 Euro forderte. Die Tauschboxen – es gibt mehrere davon in Leipzig – dienen dazu, nicht mehr benötigte Gegenstände zu hinterlassen, sodass andere sich diese kostenlos nehmen können. Nun hat der Stadtrat ein zweijähriges Modellprojekt für mindestens drei Tauschboxen beschlossen.
Es sei ein „Phänomen der Wohlstandsgesellschaft“, viele Gegenstände zu besitzen, die man eigentlich nicht benötige und deshalb wegwerfe, eröffnete Grünen-Stadtrat Michael Schmidt die Debatte. Gemeinsam mit der SPD hatte seine Fraktion das Modellprojekt beantragt. „Die Tauschbox ist eine Möglichkeit, diesem Phänomen zu begegnen.“ Sie helfe dabei, Müll zu reduzieren, und sei ein Zeichen „nachbarschaftlicher Solidarität“.
Die Verwaltung habe damals eine „zweifelhafte Beschwerde“ eines Anwohners wegen angeblicher Ruhestörung hart beantwortet: mit Schließzeiten ab 18 Uhr und an Wochenenden, Sondernutzungsgebühren und der Auflage, den Müll im Umkreis von 50 Metern umgehend zu beseitigen. „Das ist Wahnsinn.“
Christopher Zenker aus der SPD-Fraktion kritisierte den bisherigen Ablauf ebenfalls. „Das ist so ein Antrag, den man eigentlich gar nicht stellen möchte. Wir hatten hitzige Diskussionen in der Fraktion.“ Die Verwaltung habe jedoch damit gedroht, dass die Tauschbox geräumt werden müsse. „Ich finde es bedauerlich, dass man bis heute keine Lösung gefunden hat. Eigentlich müsste man so etwas in unserer Wegwerfgesellschaft fördern.“
Nun ist die Verwaltung offenbar dazu bereit, auf die Wünsche der Betreiber und Fraktionen einzugehen. „Wir stimmen dem Änderungsantrag der Grünen zu“, erklärte die parteilose Baubürgermeistern Dorothee Dubrau. „Damit ist das Thema geregelt.“
Der Stadtrat hat daraufhin die folgenden beiden Punkte beschlossen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung und Betreibung von mindestens drei Giveboxen im Stadtgebiet als zweijähriges Modellprojekt zu ermöglichen. Bei den mit den verantwortlichen „Betreibern“ (Verein oder Privatpersonen) zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Prämissen zur Anwendung kommen:
a) Erlass der Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren, sofern hinsichtlich Ziel und Zweck Ausnahmetatbestände erfüllt sind,
b) Im Rahmen ehrenamtlicher Betreibung zumutbare Rahmenbedingungen zur äußeren Gestaltung,
c) Verzicht auf Schließzeiten, sofern für Nutzer*innen der Tauschbox Verhaltensregeln hinsichtlich einzuhaltender Ruhezeiten (Vermeidung von Lärm beim Befüllen/Entleeren) erfüllt sind
d) Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im unmittelbar zurechenbaren Umkreis der Tauschbox (etwa 5 m)
e) durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung, wobei insbesondere die Abfallhierarchien mit in den Fokus gerückt werden.
2. Im zweiten Jahr des Modellprojektes erfolgt eine mit den jeweiligen Betreibern der Tauschbox gemeinsam zu organisierende Evaluation und Entscheidung zur Verstetigung und Ausweitung des Projektes auf weitere Standorte.
Die Debatte um die Tauschboxen am 22.11.2018 im Stadtrat
Quelle: Livestream der Stadt Leipzig
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