Vielleicht wundern sich die Leipziger zu Recht. Da bildet Leipzigs Verwaltung immer neue Beiräte, Ausschüsse, Lenkungskreise und Arbeitsgemeinschaften. Aber nirgendwo wird über deren Arbeit regelmäßig und transparent berichtet. Es war der Migrantenbeirat, der jetzt einen entsprechenden Antrag gestellt hat, damit Leipzigs Verwaltung ein „Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit der Fachbeiräte“ vorlegt. Der Verwaltungsbürgermeister hat das jetzt abgelehnt.
Schon mal prophylaktisch. Denn das ist jetzt erst einmal die Stellungnahme der Verwaltung. Die Ratsfraktionen können das ja auch anders sehen.
Denn das Anliegen des Migrantenbeirats ist ja nachvollziehbar: „Die Fachbeiräte leisten auf kommunaler Ebene eine wertvolle Arbeit und ermöglichen die so oft erwünschte Bürgerbeteiligung. Durch ihre direkten Verbindungen zu den jeweiligen Teilen der städtischen Gesellschaft unterstützen und beraten sie den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen. Sie arbeiten ehrenamtlich und unter sehr geringen finanziellen und erschwerten personellen Rahmenbedingungen. Die Erfahrungen zeigen: sehr oft fehlt den Fachbeiräten auf der einen Seite die Verbindung zu der jeweiligen ‚Basis‘ und auf der anderen Seite auch zu dem Rest der Gesellschaft. Die Erfahrungen bestätigen, dass die Fachbeiräte in der Stadtgesellschaft wenig bekannt sind.“
Das heißt aber eben auch, dass der Migrantenbeirat mit seiner Arbeit die eigene Zielgruppe nicht erreicht. Die durchaus auch für politische Beteiligung gewonnen werden könnte, wenn sie irgendwo Informationen über die Arbeit dieses Beirats bekäme.
In anderen Beiräten sieht es nicht anders aus. Die Leipziger fragen sich zu Recht: Was tun die eigentlich alle? Welche Themen greifen sie auf? Für wen sprechen sie? Und: Hat das überhaupt Resonanz in Verwaltung und Stadtrat?
Es wäre also sogar eine schöne Herausforderung für Leipzig, einmal darüber nachzudenken, ob und wie man die Arbeit aller Beiräte für die Öffentlichkeit sichtbar machen kann.
Aber da hätte man die Antwort wohl nicht dem Verwaltungsbürgermeister überlassen dürfen, der schon jüngst die Stellung der Stadträte in Bezug auf Stadt und öffentliche Darstellung so seltsam interpretiert hat. Mit Paragraphen ist er schnell bei der Hand. Mit Paragraphen kann man fast alles belegen.
Aber nur fast.
In der Stellungnahme heißt es nun: „Die Beiräte werden gemäß § 47 GemO gebildet. Nach der Intention der Gemeindeordnung sind die Beiräte rein beratend tätig und ein internes Gremium innerhalb der Verwaltung. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung des Stadtrates und der Verwaltung. Sie sind ausschließlich gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung tätig (Vergleiche Quecke/Schmid GemO § 47 RN 1ff). Im Ergebnis ist es ihre Aufgabe, durch die Einbeziehung von sachkundigen Einwohnern eine besondere Fachkompetenz in den Stadtrat einzubringen und dort diese Fachkompetenz beratend auszuüben. Dem widerspricht das Ziel des Antrags, eine offensive eigenständige Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.
Der Beirat ist nur ein Teil des Stadtrates ohne eigene Kompetenzen. Würde er eine Öffentlichkeitsarbeit aktiv wahrnehmen – über die Einbindung der sachkundigen Einwohner hinaus – könnte dies dazu führen, dass widerstreitende Aussagen entstehen. Bei dem Beirat als Teil des Stadtrates ist für die Öffentlichkeitsarbeit allein der Stadtrat zuständig. Es gibt in diesem Fall keinen eigenen Bereich, den ein Beirat erfüllen kann, vor allem da er eben nur Fachkompetenz in den Stadtrat und in die Verwaltung einbringen soll und nur beratend tätig sein soll. Eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit widerspricht diesem Prinzip. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben eine einheitliche Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Soweit jeder einzelne Beirat eigenständig eine Öffentlichkeitsarbeit durchführt, wird es eine einheitliche Auffassung, eine einheitliche Darstellung der Auffassung des Stadtrates und der Verwaltung kaum noch geben. Dem widerspricht, dass die Beiräte nur ein Teil des Stadtrates sind und eben auch nur beratend tätig werden sollen.
Insofern ist der Antrag abzulehnen. Er widerspricht der gesetzlichen Einordnung der Beiräte nach § 47 GemO. Der Beirat ist ein rein internes Gremium. Der Gesetzgeber hat dies gerade nicht als eigenständiges Gremium mit eigener fachlicher Kompetenz nach außen ausgesteuert.“
Man merkt: Die Ablehnung ist mehr als redundant. Und sie beißt sich am Wunsch des Migrantenbeirats fest, eine eigene Öffentlichkeitsarbeit aufbauen zu können. Der hatte sich gewünscht: „Es sollen finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, so dass auch externe Agenturen hinzugezogen werden können. Für die Erarbeitung des Konzeptes sollen die Beiräte gemeinsam mit dem Referat Kommunikation und einer externen Agentur eine Arbeitsgruppe bilden.“
Verständlich, dass der Verwaltungsbürgermeister das als zu weit gehend ablehnt.
Aber er schüttet – wie so oft – das Kind mit dem Bade aus. Denn davon, dass die Beiräte „ausschließlich gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung tätig“ werden, mag bei Quecke/Schmidt ja etwas stehen. Aber der zitierte Paragraph 47 der Sächsischen Gemeindeordnung lautet eher ganz einfach: „Sonstige Beiräte: Durch die Hauptsatzung können sonstige Beiräte gebildet werden, denen Mitglieder des Gemeinderats und sachkundige Einwohner angehören. Sie unterstützen den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.“
Das ist ihre beratende Funktion.
Es steht aber dort nichts darüber, dass ausschließlich Verwaltung und Gemeinderat erfahren, was die Beiräte tun.
Man merkt schon: Der Verwaltungsbürgermeister lebt in einem anderen Jahrhundert, in dem Kommunalverwaltungen verschlossen waren wie Austern und Politik nur in Hinterzimmern gemacht wurde. In der noch nicht über moderne Wege der Transparenz nachgedacht wurde. Es ist gut möglich, dass man die Beiräte nur als „Teil des Stadtrates“ versteht (was so auch nicht in der Gemeindeordnung steht). Aber da sie Verwaltung und Parlament bei der „Erfüllung ihrer Aufgaben“ helfen, wäre es auch im Sinne transparenten Verwaltungshandelns nur naheliegend, über ihre Arbeit auch so ausführlich wie möglich zu informieren.
Zum Beispiel im Rahmen des Stadtauftrittes leipzig.de.
Dass man sich als Verwaltung die Informationshoheit nicht durch externe Agenturen nehmen lassen möchte, ist ja nur zu verständlich.
Aber der Verwaltungsbürgermeister meint ja auch, über die Arbeit der Beiräte würde schon genügend – und sogar über das gesetzliche Maß hinaus – berichtet.
„Soweit eine Öffentlichkeitsarbeit und vor allem ein öffentlicher Dialog bezüglich der eigenen Arbeit gewünscht ist, kann und wird dies über die Geschäftsstelle des Migrantenbeirats – das Referat für Migration und Integration – organisiert und begleitet. Wesentlich ist dabei, dass die Art und Weise der Kommunikation und auch ihre Inhalte mit der Verwaltung abgestimmt werden und eine enge Verzahnung mit den Mitarbeitern erfolgt. Dies ist bei der Öffentlichkeitsarbeit über das Referat gewährleistet. Eine weitergehende Begleitung ist nicht angezeigt.“
In gewisser Weise stimmt das auch: Tätigkeitsberichte und Protokolle des Beirats werden veröffentlicht.
So ein Protokoll liest sich zum Beispiel so:
15.06.2017 Migrantenbeirat
Ö 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Ö 2 Gespräch zur Arbeitsmarktsituation von Migrantinnen und Migranten in Leipzig (dazu eingeladen: Vertreter/innen des Jobcenters Leipzig und der Agentur für Arbeit)
Ö 3 Projekt „Vote D“ – Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund an der Bundestagswahl 2017 (dazu eingeladen: Frau Rossina Ferchichi, Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung gGmbH, Berlin)
Ö 4 Anträge aus dem Stadtrat, 1. Lesung
Ö 4.1 Integrationshilfen von Schüler/innen mit Migrationshintergrund im ganztägigen Grundschulalltag verstärken (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
VI-A-04156 zurückgestellt
Ö 5 Anträge des Migrantenbeirates (1. Öffentlichkeitsarbeit der Beiräte 2. Einrichtung „Runder Tisch Wohnen in Leipzig für Menschen mit Migrationsgeschichte/Fluchterfahrung“)
Ö 6 Gespräch mit Leipziger Vereinen
Ö 7 Öffentlichkeitsarbeit 2017
Ö 8 Informationen der Geschäftsstelle
Ö 9 Informationen des Vorsitzenden
Ö 10 Themen für die nächste Sitzung am 17.08.2017
Ö 11 Sonstiges.
Alles klar? Sie wissen jetzt, worüber am 15. Juni im Migrantenbeirat gesprochen wurde?
„Des Weiteren kann und wird über den Stadtrat das Ergebnis der Arbeit der Beiräte kommuniziert und es obliegt auch dem Stadtrat, in welchem Umfang die beratenden
Aufgaben eines Beirates öffentlichkeitswirksam gewürdigt werden“, meint der Bürgermeister noch. Wie der Stadtrat das macht, erzählt er freilich nicht. Es gibt keine separate Seite, auf der der Stadtrat selbst irgendetwas veröffentlicht.
„Der Antrag ist daher abzulehnen. Er widerspricht der Gemeindeordnung“, meint der Verwaltungsbürgermeister am Ende.
Aber damit verspielt er eigentlich eine Chance: Darüber nachzudenken, wie über die Beiräte der Stadt besser informiert werden kann. Denn Unterstützung für die Arbeit von Rat und Verwaltung können Beiräte auch geben, wenn sie fachkundig zu den von ihnen behandelten Themen informieren. Sie wären – in einer anderen Welt als der bürokratischen hiesigen – ein wichtiger Weg zur Kommunikation in die Stadtgesellschaft hinein.
Den aber Leipzigs Burgverwaltung augenscheinlich nicht nutzen möchte.
Obwohl man ihn auch über die eigene Kommunikationsabteilung organisieren könnte – unter anderem auch, indem man schon mal anfinge, die Seite des Migrantenbeirats nicht nur in Deutsch und Englisch anzubieten, sondern auch in Arabisch, Polnisch, Russisch … Aber da sind wir wieder beim Thema Integration. Da lebt Leipzigs Verwaltung tatsächlich noch im letzten Jahrhundert.
Der Antrag des Migrantenbeirates.
Die Ablehnung durch den Verwaltungsbürgermeister.
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