Zur Bundestagswahl am 24. September brandete auch deutschlandweit die Diskussion auf, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen unrechtmäßig von der Wahl ausgeschlossen waren. Darunter zum Beispiel Obdachlose. Oder Menschen, die aus anderen Gründen keinen festen Wohnsitz haben. Wie geht die Leipziger Wahlbehörde mit solchen Menschen um, wollte die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat wissen.

„Zu den Wohnsitzlosen zählen laut Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sowohl Obdachlose als auch Menschen, die in Einrichtungen leben, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist – etwa Übergangswohnheime und -wohnungen, Frauenschutzhäuser etc.“, stellte die Linksfraktion in ihrer Anfrage fest.

Und musste sich gleich eines Besseren belehren lassen: „Der Begriff ‚Wohnsitzlose‘ existiert im Wahlrecht nicht. Bei einigen Wahlarten, so auch bei der Bundestagswahl, gibt es neben der Wahlberechtigung für Personen, die eine Wohnung innehaben, auch eine Wahlberechtigung für Personen, die sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten (ohne eine Wohnung innezuhaben)“, teilt das Dezernat Allgemeine Verwaltung mit. „Diese Personen können nur dann an der Wahl teilnehmen, wenn sie bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben.“

Und Zahlen hat das Dezernat, zu dem auch das Amt für Statistik und Wahlen gehört, auch zur Hand: „Zur Bundestagswahl 2017 haben in der Stadt Leipzig insgesamt ca. 1.250 Personen einen fristgerechten Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt, darunter ca. 750 Personen mit Wohnsitz im Ausland, deren letzter Wohnsitz in Deutschland in Leipzig war und fast 500 Personen, die nach Anlegen des Wählerverzeichnisses aus einer anderen deutschen Gemeinde nach Leipzig gezogen sind.“

Aber das waren ja vor allem Leipziger mit Wohnsitz anderswo oder Zuziehende. Der Linken ging es aber auch um die besondere Gruppe der Menschen, die in Leipzig leben, aber keine eigene Wohnung haben.

Von denen sind, wie die Verwaltung mitteilt, tatsächlich einige zur Wahl gegangen: „Zur Bundestagswahl 2017 wurden in der Stadt Leipzig insgesamt 7 Personen, die angegeben hatten sich in der Stadt Leipzig gewöhnlich aufzuhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Differenzierung nach Gründen der Wohnsitzlosigkeit ist wahlrechtlich nicht relevant und findet deshalb nicht statt.“

Aber eine wichtige Voraussetzung müssen diese Menschen trotzdem mitbringen: einen gültigen Ausweis.

Oder mit den Worten der Verwaltung: „Alle Antragsteller haben als Identitätsnachweis einen Personalausweis vorgezeigt. Als Bestandteil des Antrages zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde von allen Antragstellern eine Versicherung an Eides statt abgegeben, dass sie keinen weiteren Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis in Deutschland gestellt haben.“

Was die Linke freilich auch besorgt machte, war die Frage: „Wie werden wohnsitzlose und insbesondere obdachlose Menschen in Leipzig auf ihr Wahlrecht hingewiesen und ggf. für die Teilnahme an der Wahl sensibilisiert?“

Eine heikle Frage. Denn die Antwort lautet: „Bei allen Wahlen erfolgt spätestens am 24. Tag vor der Wahl eine Bekanntmachung, die u. a. Informationen über die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen, über das Verhalten bei Nichterhalt einer Wahlbenachrichtigung und zur Briefwahl enthält. Zur Bundestagswahl 2017 wurde diese Bekanntmachung am 19.08.2017 im Amtsblatt sowie im Internet veröffentlicht. Spezielle Informationen/ Bekanntmachungen für wohnsitzlose Personen gibt es nicht.“

Was ja wohl bedeutet: Wenn die Menschen ohne eigenen Wohnsitz an den diversen Anlaufstellen, die es zu ihrer Betreuung gibt, nichts über die Wahl und die Anmeldemodalitäten erfahren, bleiben sie außen vor und nehmen auch nicht an Wahlen teil.

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Es gibt 2 Kommentare

@Christian
Die “unterschwellige Kritik” ist lediglich deine Interpretation. Die Anfrage dient – so ich es herauslese – der Informationsgewinnung. Im Folgenden können dann auch Maßnahmen ergriffen werden. Doch zunächst müsste man wissen, wie das Prozedere ist und ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Es hätte ja auch sein können, dass hunderte Obdachlose, Wohnsitzlose gewählt haben.

An “solchen Anlaufstellen” sollte zumindest ein Amtsblatt ausliegen. Ob diese Menschen dann dort auch tatsächlich hineinsehen..?
Die unterschwellige Kritik kann ich allerdings nicht teilen: Soll der Staat auch noch jedem Lebenskünstler hinterherlaufen, womöglich in den Wald oder in die Berge, um allen mitzuteilen, das eine Wahl ist?
Bei aller Solidarität: die amtlichen Bekanntmachungen sind völlig ausreichend; in fast jedem Medium wird darüber – vorher – berichtet.

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