Dass der stadteigenen Wohnungsgesellschaft LWB bei der Sicherung und Schaffung günstigen Wohnraums eine Schlüsselrolle zufallen würde, wenn die Bevölkerung wächst und der Leerstand weggeschmolzen ist, war auch schon in der Diskussion um das Wohnungspolitische Konzept klar. Und es gehört auch in die Eigentümerziele der LWB, finden die Grünen. Noch viel stärker als geplant.

Denn die Eigentümerziele der LWB sollen ja gerade aktualisiert werden. Jahrelang stand vor allem die Sanierung der LWB selbst im Mittelpunkt, sollte der Schuldenberg aus den 1990er Jahren abgebaut werden und der Wohnungsbestand durch Verkäufe reduziert werden.

Das ist mittlerweile vorbei. Selbst mit den alten Eigentümerzielen steht die LWB in der Pflicht, überall im Stadtgebiet, in allen Ortsteilen, ein Kontingent bezahlbarer Wohnungen bereitzuhalten. Und weil die Bevölkerung wächst, muss es mitwachsen, sonst funktioniert die LWB auch nicht mehr als Regulator bei den ortsüblichen Mieten.

Dass die Wohnungsgesellschaft jetzt auch mitmacht beim Modellvorhaben „Vergabe nach Konzept“, findet Grünen Stadtrat Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion, nur folgerichtig. Denn auch so kann man dem Preisauftrieb in Leipzig entgegenwirken.

„Vor dem Hintergrund der prosperierenden Bevölkerungsentwicklung kommt den städtischen Flächenreserven im Leipziger Stadtgebiet verstärkt eine Schlüsselfunktion zu. Der Umgang mit der Ressource Grund und Boden stellt insofern für die Stadt Leipzig eine erhebliche Herausforderung dar. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Stadt Leipzig sich künftig mit ihren Flächen nicht mehr an dem ungebremsten Preiswettbewerb um Grundstücke auf dem komplexen und mittlerweile auch umkämpften Immobilienmarkt beteiligen sollte. Vielmehr sollen Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung und kommunale Zweckerfüllung mit dem Aspekt der Bezahlbarkeit verbunden werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Flächenknappheit ist es uns wichtig, diesen kommunalen Gestaltungsspielraum auch für nachfolgende Generationen sicherzustellen“, sagt er.

Und sieht nicht nur die LWB mit ihren unbebauten Grundstücken in der Pflicht, sondern auch die Stadt selbst. „Dieser Ansatz lässt sich unseres Erachtens im Sinne eines nachhaltigen Portfoliomanagements dadurch verfolgen, dass städtische Grundstücke grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden. Neue Untersuchungen der Münchener Stadtverwaltung kommen jüngst zu dem Ergebnis, dass die Vorteile in Bezug auf eine grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht die Nachteile überwiegen.“

Im April soll es nun im Stadtrat um den Beschluss der neuen Eigentümerziele für die LWB gehen.

Das Modellprojekt von Stadt und kommunaler Wohnungs- und Baugesellschaft finden die Grünen dabei zielführend.

Aber sie haben auch selbst noch zwei Ergänzungsvorschläge zu den neuen Eigentümerzielen der LWB formuliert. Darin geht es vor allem um die Mietpreise bei der stadteigenen Wohnungsgesellschaft.

So schlägt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dass der Oberbürgermeister beauftragt werden soll, zum einen eine öffentliche Informationsvorlage über die Entwicklung der (durchschnittlichen) Nettomieten der letzten acht Jahre und zum anderen, beginnend mit dem Jahr 2018, einmal jährlich eine solche Informationsvorlage getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung dem Stadtrat vorzulegen.

„Mit diesem Vorschlag wollen wir erreichen, dass die Mietpreisentwicklung bei der LWB besser nachvollzogen werden kann, denn wie in der Präambel beschrieben, ist die LWB ‚ein Instrument zur praktischen Umsetzung sozial-, wohn- und stadtentwicklungspolitischer sowie ökologischer Ziele des wohnungspolitischen Konzeptes‘“, zitiert Elschner. „Wir erhoffen uns, dass durch ein Mehr an Transparenz die Wirksamkeit des wohnungspolitischen Instrumentes ‚LWB‘ insgesamt besser überprüft werden kann.“

Und dann geht es noch um ein ganz gegenwärtiges Thema: Es sind oft ja auch die gestiegenen Bau- und Modernisierungskosten, die die Mietpreise steigen lassen.

Auch hier könnte die LWB kostendämpfend wirken.

Laut den neuen Eigentümerzielen der LWB sollen Modernisierungsmaßnahmen im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können. Was die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gut findet, aber eine klarstellende Ergänzung für wichtig hält.

Die beantragte neue Formel lautet: „Hierzu ist es notwendig, den betreffenden Wohnungsbestand durch Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand (d.h. keine Luxussanierung) zu halten.“

„In diesem Zusammenhang soll nach unserer Auffassung des Weiteren klarstellend ergänzt werden, dass die LWB in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dann ein frühzeitiges ‚Beteiligungsverfahren‘ über eine sozial-/mieterverträgliche Modernisierung durchführt, wenn eine größere Anzahl von Wohnungen (ab 50 Wohneinheiten) in einem Quartier einer umfassenden Sanierung/Modernisierung bedürfen“, betont Elschner. „Denn bei zu sanierenden größeren Wohnquartieren sind Mieterinnen und Mieter frühzeitig einzubinden. Alle Sanierungsschritte und Bedingungen für die Mieterinnen und Mieter sollen transparent in dem ‚Beteiligungsverfahren‘ aufgezeigt werden.“

Ein Antrag, der auch ein Fingerzeig ist. Denn gerade bei größeren Sanierungen – wie derzeit in der Brandvorwerkstraße – kommt es immer wieder zu Informationsverlusten, kommt es zu Ängsten gerade bei Mietern, die sich eine höhere Mietbelastung nicht leisten können und kaum Möglichkeiten zum Ausweichen haben. Ein Lernprozess, der wohl noch viel wichtiger wird, je enger der Wohnungsmarkt in Leipzig wird.

Erster Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zu den Eigentümerzielen der LWB.

Zweiter Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zu den Eigentümerzielen der LWB.

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