Geringfügige Beschäftigung – ein mögliches Mittel zur Integration von Asylbewerbern? Nach dem Willen des Leipziger Dezernats für Wirtschaft und Arbeit soll der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf diesen Ansatz durch Schaffung von 100 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Geflüchtete im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ unterstützen. Im Stadtrat herrschte Uneinigkeit über den Sinn der Maßnahme.
Streitgegenstand war der Plan der Stadt Leipzig, ab 1. Oktober 2016 hundert Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber im Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf zu schaffen. Hier werden verschiedenste, niedrigschwellige Beschäftigungsmaßnahmen angeboten, die Erwerbslose an den Arbeitsmarkt heranführen sollen – bekanntes Beispiel ist der seit 2006 tätige „Bürgerdienst LE“.
Noch vor Abschluss ihres Asylverfahrens könnten Geflüchtete hier einen geeigneten Schritt zur Integration vollziehen, warb der Beigeordnete für Wirtschaft und Arbeit, Uwe Albrecht (CDU), um Zustimmung für sein Vorhaben. Zudem ginge die Tätigkeit der Teilnehmer auch mit Modulen zu Deutschunterricht und Gemeinschaftskunde einher, so der Dezernent weiter. „Mir liegt dieses Projekt sehr am Herzen“, betonte Albrecht.
Vor allem die Schnelligkeit der Maßnahme und der Sprachunterricht bewege ihre Fraktion zur mehrheitlichen Zustimmung, sagte die grüne Fraktionsvorsitzende Katharina Krefft, monierte aber die geringe Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Das Ziel liege hier wohl eher in der Sinnstiftung denn im Zugang zum Arbeitsmarkt.
Eben das Geld brachte die Linksfraktion dagegen zu scharfem Widerspruch. „Arbeitsgelegenheiten werden bei Deutschen mit 1,05 Euro bis 1,50 Euro vergütet“, ermpörte sich Linken-Stadträtin Margitta Hollick und verlangte eine Angleichung. „Die Vorlage ist für uns nicht gut erarbeitet.“
Fraktionskollegin Naomi-Pia Witte drückte es härter aus: „Ich werde von meinem Recht Gebrauch machen, nicht jeden Müll, der aus Berlin kommt, gut zu finden“, sagte sie mit Blick auf das Integrationsgesetz der Bundesregierung, in dessen Rahmen die Maßnahme geplant wurde.
Auch Sven Morlok (FDP) sprach mit Blick auf die 80 Cent von einer „problematischen Vorlage“.
Tobias Keller (AfD) lehnte das Ansinnen komplett ab. In seinem Betrieb sei ein afghanischer Flüchtling befristet angestellt, der „deutsche Tugenden“ wie „Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit“ selbst kennenlerne. „Solche Maßnahmen unterstützen wir, Menschen für 80 Cent arbeiten zu lassen, können wir nicht zustimmen.“
Auch OBM Burkhard Jung positionierte sich in der hitzigen Diskussion: „Ich habe immer gefordert, dass wir in Deutschland die grundsätzliche Arbeitserlaubnis ändern müssen. Wir haben Wartezeiten von sieben Jahren bei nicht anerkannten Asylbewerbern. Das ist nicht zu vermitteln.“
„Wir sind auf dem richtigen Weg“, zeigte sich Dezernent Albrecht überzeugt. „Was wir machen, ist ein unterschwelliges Angebot. Wir bieten für das Klientel eine Kombination aus Sprache, Gemeinschaftskunde und Beschäftigung.“ Die Position von Linken und AfD quittierte er mit Unverständnis.
Letztendlich stimmte der Stadtrat der Beschlussvorlage mehrheitlich zu. Damit kann das Projekt ab 1. Oktober anlaufen, es ist derzeit bis 31. Dezember 2020 befristet.
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