Manchmal ärgert man sich ja als Bürger. Ganz konkret und ganz zu Recht. Schlammpfützen machen Wege unpassierbar, andere Wege sind von schwerem Gerät tief ausgefahren, bei den nächsten ist der Belag weggespült und der Weg ist zur blanken Schotterstrecke geworden. Im Dezember setzte sich ein wütender Leipziger hin und machte seinem Frust mal schriftlich Luft.

Handschriftlich. Mit vielen Unterstreichungen und viel Unverständnis dafür, dass Leipzigs Park- und Wegepfleger die Sache mit dem H2O immer noch nicht begriffen haben. Im Friedenspark, am Bernhardi-Platz, im Reudnitzer Park und im Lene Voigt-Park sieht er die Misstände lauern. Und: „Diese Defizite nehmen ff. zu, seit 25 Jahren!“

Das will schon was heißen.

Das Umweltdezernat hat jetzt versucht, eine Antwort auf so viele Vorwürfe zu finden. Man hat sich ja um richtig viele Wege zu kümmern. Wäre das nicht eine gute Ausrede?

„In den 925 öffentlichen Grün- und Parkanlagen sind Wege abhängig von der Funktion, Frequentierung und den Gestaltungsabsichten in unterschiedlichen Materialien ausgeführt. Gerade im Frühjahr zeigt sich bei Wegen in wassergebundener Bauweise der vom Petent beschriebene Zustand. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird die schrittweise Erneuerung und Sanierung  des Wegenetzes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchführen“, formuliert man jetzt als Beschluss. Und gibt gern zu, dass da, wo der Petent im Dezember versuchte, spazierenzugehen, tatsächlich Handlungsbedarf besteht: „Auch für die übrigen benannten Wege, z. B. Lene-Voigt-Park oder Friedenspark, ist die Sanierungsnotwendigkeit bekannt. Diese soll sukzessive im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel abgearbeitet werden.“

Aber natürlich geht es um mehr. Denn das, was der Briefschreiber für den Leipziger Osten schrieb, trifft auf andere Stadtgebiete genauso zu.

Ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer mit der schieren Menge überfordert?

„Die 925 öffentlichen Grün- und Parkanlagen nehmen im Leipziger Stadtgebiet eine Fläche von 886 Hektar ein und sind durch ein dichtes Wegenetz durchzogen. Die Wegeflächen nehmen davon mit 82 Hektar knapp 10 % der gesamten Parkfläche ein. Von diesen sind wiederum 640.000 m² nicht mit Asphalt oder Plattenbelag befestigt, sondern als parktypische Wege in sogenannter wassergebundener Bauweise hergestellt. Für diese Wege sind die Hinweise bedingt durch die Jahreszeit für bestimmte Teilbereiche berechtigt“, gibt das Umweltdezernat zu. Und verspricht auch: „Im Zuge der Instandhaltung werden, dort wo Gefahrenstellen bestehen, diese mit vordringlicher Priorität beseitigt und die Verkehrssicherheit der Parkwege wird so gewährleistet. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können allerdings darüber hinausgehende Maßnahmen in der Regel nicht durchgeführt werden.“

An ganz zentraler Stelle brodelt das Problem noch viel länger: „Allerdings hat die Stadt im Bereich der beiden großen Innenstadtparks Clara-Zetkin-Park und Johannapark ein Entwicklungskonzept auch für die Wege erarbeitet, um das überwiegend sanierungsbedürftige Wegenetz zunächst schrittweise zu erneuern. Hierfür wurden im Jahr 2015 bereits Mittel in Höhe von rund 100.000 Euro zum Ersatzneubau von rund 1.720 m² Wegefläche eingesetzt.“

Und dann nahm man auch zum beschriebenen H2O-Problem Stellung.

„Die in der Petition beschriebenen tiefer liegenden Wege befinden sich überwiegend in den historischen und denkmalgeschützten Parkanlagen, was auf rund die Hälfte der Leipziger Grün- und Parkanlagen zutrifft. Hier stellen tiefer liegende Wege ein wesentliches Gestaltungselement dar, um den Wiesen- oder Rasenraum optisch nicht zu durchschneiden. Diese Bauart wird in den denkmalgeschützten Anlagen dann noch fortgeführt, wenn dies aus denkmalrechtlicher Sicht erforderlich ist und das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen dies fordert“, betont das Umweltdezernat deshalb. Da haben die Altvorderen also einen Fehler gemacht – aber der ist jetzt denkmalgeschützt. Die Wege bleiben tiefer gelegt.

Anders ist es nur bei neueren Wegeanlagen: „In den nicht denkmalgeschützten Anlagen wird beim Wegeneubau darauf geachtet, dass die Einfassung bündig mit der Wegeoberfläche und den angrenzenden Vegetationsflächen abschließt sowie ein moderates Gefälle zum Abfließen des Wassers hergestellt wird. Das Gefälle in Längs- und Querrichtung muss neben den technischen Vorgaben zur Wasserabführung auch den Vorschriften für barrierefreies Bauen genügen, weshalb das Quergefälle nicht über 2,5 % betragen darf.“

Aber dann wird es lustig, wenn das Umweltdezernat der Petition zwar zustimmt, aber doch nicht abhelfen kann: „Insgesamt kann allerdings eine in der Petition vorgeschlagene, kostengünstige Erhaltung bei wassergebundenen Wegen nicht erfolgen, da ein regelmäßiges Abstreuen, Ausgleichen und Anwalzen der Wege erforderlich ist, um diese dauerhaft erhalten zu können.“

Was ja eigentlich bedeutet: Für ein nachhaltiges Instandhaltungsprogramm fehlt das Geld. Was dann eigentlich ziemlich zwangsläufig dazu führt, dass im Lauf der Zeit die Wege regelrecht abgefahren und löcherig werden und dann in einem Kraftakt komplett erneuert werden müssen.

„Der Petent möchte keine Antwort und hat keine vollständige Adresse hinterlassen“, heißt es noch in der Stellungnahme. Aber da die Stellungnahme öffentlich ist, bekommt er ja trotzdem eine. Oder muss sie sich von einem Nachbarn ausdrucken lassen, wenn er keinen Computer hat.

Die Stellungnahme des Umweltdezernats.

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