Ob es das Amt für Umweltschutz wirklich ernst meint, was es am 28. Dezember vermeldete, dass ab Januar in Leipzig wirklich ein echter Online-Dialog zur Fortschreibung des Luftreinhalte- und Lärmaktionsplans beginnt? Einer, der wirklich mal die Lösung der Probleme anpackt und nicht nur ein Placebo ist? Und auf welcher Grundlage soll eigentlich diskutiert werden?
Am 4. Januar soll – so kündigt es das Amt für Umweltschutz an – ein achtwöchiger Online-Dialog zur Fortschreibung des im Jahr 2009 beschlossenen Luftreinhalteplans sowie des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2013 beginnen. Erstmalig würden jetzt beide Pläne in einem gemeinsamen Verfahren aktualisiert und fortgeschrieben. Damit böte sich die Möglichkeit, Synergieeffekte zu nutzen und Maßnahmen, welche dem Lärmschutz und der Luftreinhaltung gleichermaßen nutzen, prioritär einzuordnen.
Da dürfte nicht nur die Grünen-Fraktion stutzen. Denn für den Lärmaktionsplan von 2013 liegt noch nicht einmal ein Umsetzungsbericht vor. Im Frühjahr hatte die Grünen-Fraktion nachgefragt und von der Verwaltung die zuversichtliche Antwort bekommen: “Die Evaluierung des beschlossenen Lärmaktionsplans 2013 ist abgeschlossen und der Umsetzungsbericht wurde erarbeitet und wird vsl. im September 2015 dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.”
Ein solcher Umsetzungsbericht ist aber weder auf der Homepage der Stadt noch im Ratsinformationssystem zu finden. Aber worüber soll da diskutiert werden, wenn noch nicht einmal eine Übersicht über die seit 2013 umgesetzten Maßnahmen existiert? Oder existierte sie schon, ist aber so peinlich, dass sie der Öffentlichkeit nicht zugemutet werden kann? Denn wirklich leiser geworden ist es ja in Leipzig nicht. Ganze Themenkomplexe – wie Fluglärm und Eisenbahnlärm – sind bislang komplett ausgeblendet. Das Amt für Umweltschutz formuliert selbst: “Im Bezug auf den Flug- oder Eisenbahnlärm sind die kommunalen Handlungsmöglichkeiten aufgrund der Zuständigkeiten allerdings beschränkt.” Viele Maßnahmen (wie das Auswechseln des lauten Kopfsteinpflasters in vielen Straßen) sind gar nicht finanzierbar.
Aber eigentlich hat der Gesetzgeber sogar vorgeschrieben, dass die Städte ihre Lärmaktionspläne regelmäßig fortschreiben.
Die Aktualisierung des Lärmaktionsplans ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der nun anstehenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden jetzt auch die Auslösewerte berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Schwellenwerte, ab denen Maßnahmen zur Lärmminderung zu erwägen sind, um 3 dB (A) auf 67 dB (A) tags und 57 dB (A) nachts herabgesetzt werden. Damit werden voraussichtlich an weiteren Straßenabschnitten Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich sein, merkt das Amt für Umweltschutz an, schränkt aber die Sache mit dem Flugverkehr ein. Denn ganz so klein ist der Einfluss der Stadt nicht wirklich. Das Problem von Leipzig ist es nur, dass die Verwaltung die berechtigten Interessen der Bürger zur Minderung der (nächtlichen) Fluglärmbelastung in den Gremien des Flughafens nicht wagt durchzusetzen.
In den Worten der Verwaltung: “Die Lärmaktionsplanung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. Als Grundlage dient die Lärmkartierung 2012. Neben Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Kfz-, Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr wird erstmals auch der Flugverkehr als Schallquelle mit betrachtet.”
Die Frage ist dann eher, ob solche Bürgerinteressen im jetzt geplanten Online-Dialog akzeptiert werden oder ob sie wieder ausgefiltert werden.
Zwei Monate lang sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Möglichkeit bekommen, auf der Internetplattform www.LuftLaermDialog.Leipzig.de dazu eigene Ideen und Vorschläge einzustellen und zu diskutieren. Alternativ können sie auch den klassischen Weg der Beteiligung wählen und ihre Hinweise und Vorschläge auf dem Postweg (Prager Straße 118 – 136, 04317 Leipzig) oder per E-Mail (umweltschutz@leipzig.de) an das Amt für Umweltschutz richten.
Die Ergebnisse des Forums sollen dann Grundlage für die Fortschreibung der beiden Aktionspläne werden. An den Online-Dialog schließen sich die Erarbeitung der Entwürfe zu beiden Fachplanungen und eine vierwöchige Auslegung an.
So schwer sich die Verwaltung mit der Lärmminderung in Leipzig tut, so schwer tut sie sich auch mit der Senkung der Luftbelastung.
Da geht es nicht mehr nur – wie in den Vorjahren – um die hohe Feinstaubbelastung, sondern jetzt auch um die Belastung mit Stickoxiden. Ein brisantes Thema in Zeiten des VW-Abgas-Skandals.
Auch die Leipziger sind in den vergangenen Jahren eifrig von Otto- auf Dieselmotor umgestiegen. Der Grund dafür war einerseits der niedrige Dieselpreis, andererseits hatten die deutschen Autohersteller ihre Dieselfahrzeuge mit wunderbar klingenden Technologien ausgestattet, die die Fahrzeuge scheinbar umweltfreundlich machten. Von 2010 bis 2014 stieg der Anteil der Diesel-Pkw in Leipzig von 19,4 auf 23,4 Prozent.
Nur die Stickoxid-Konzentrationen in Leipzig wollten – trotz Umweltzone – einfach nicht abnehmen.
Dass das bei all den Tricksereien bei den Abgas-Tests genau so kommen musste, ist jetzt natürlich verständlich.
Und das bedeutet auch für den Luftreinhalteplan, dass er jetzt auch unter Beachtung der nach wie vor zu hohen Stickstoffdioxidkonzentrationen fortgeschrieben werden muss.
Nach aktuellen Berechnungen, die den erhöhten Stickoxidausstoß von Diesel-Pkw und leichten Diesel-Nutzfahrzeugen berücksichtigen, gibt es an vielen Straßenabschnitten in Leipzig Probleme, den gültigen Grenzwert einzuhalten, betont das Amt für Umweltschutz.
Soll man an dieser Stelle eigentlich ausrufen: Überraschung!?
Der Grenzwert liegt bei einer Konzentration in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Dieser Wert gilt europaweit seit dem 1. Januar 2010. Die Stadt Leipzig hätte also schon längst Maßnahmen ergreifen können, um die Belastung zu senken. Aber die Verwaltung hat versucht, sich hinter einem dicken Luftreinhalteplan zu verstecken – in dem die Umweltzone übrigens nachträglich noch eingefügt wurde, um überhaupt eine einzige belastbare Maßnahme im Papier zu haben.
Leipzig hatte von der EU-Kommission aufgrund dieses seit 2009 gültigen Luftreinhalteplans eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes bis Ende 2014 bekommen. Aber sie hat auch die Galgenfrist nicht genutzt, um die im Luftreinhalteplan verzeichneten Maßnahmen wirklich konsequent umzusetzen. Die meisten Maßnahmen scheiterten in der Umsetzung immer wieder daran, dass im Haushalt schlicht nicht genug Geld dafür bereitgestellt wurde.
Und das hat sich beim Stickoxid genauso ausgewirkt wie bei Feinstaub.
Die EU-Kommission führt aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub (PM10) in Leipzig fort. Anlass hierfür war die Überschreitung der 35 zulässigen Tage mit einer PM10-Konzentration über 50 µg/m³ seit dem Jahr 2011, die sich an der Messstation in der Lützner Straße bis zum Jahr 2014 fortsetzt.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans diene daher auch der Planung von Maßnahmen zur weiteren Minderung der PM10-Konzentration, auch wenn die Stadt Leipzig im Jahr 2015 die diesbezüglichen Grenzwerte an allen Messstationen einhalten werde, heißt es aus dem Amt für Umweltschutz. Aber dieses Einhalten der Grenzwerte hat nicht mit Erfolgen im Luftreinhalteplan zu tun, sondern ist der Gunst der warmen Witterung in diesem Jahr geschuldet.
“Die größte Herausforderung wird es sein, das giftige Stickstoffdioxid in unserer Außenluft zu verringern. Hierfür bedarf es weiterhin großer Anstrengungen und daher kann die Umsetzung der bisherigen Maßnahmen nur ein guten Anfang sein“, erklärt der Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal.
Bleibt trotzdem die Frage, auf welcher Grundlage beim Lärm eigentlich diskutiert werden soll. Eine erste Abstimmungsrunde zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sei mit den Ämtern bereits am 18. Mai 2015 erfolgt, hatte die Verwaltung im Juli mitgeteilt. Die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung hätte eigentlich schon im November 2015 beginnen sollen. “Die Erarbeitung des fortgeschriebenen Planes unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der verwaltungsinternen Abstimmung wird bis Ende 1. Quartals 2016 angestrebt”, hieß es im Juli. “Abschließend ist die Beschlussfassung der Fortschreibung Lärmaktionsplanes für das 2. Quartal 2016 geplant.”
Das wird wohl nicht zu schaffen sein. Wenn’s Weihnachten 2016 wird, ist das für Leipzigs Verwaltung wohl ein flottes Tempo.
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