Zunächst sorgte ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes für Verwirrung. Dieses stellte fest, Taschenrechner gehören zu den Lehrmitteln an Gymnasien. Nur wer bezahlt sie? Nun zeigte sich die Stadt Leipzig in der gestrigen Stadtratssitzung besonders sozial. Der Rat bewilligte am Mittwoch die Bereitstellung von einer halben Million Euro für Taschenrechner und dies nicht nur für Gymnasien, sondern auch für Ober- und Förderschulen.
Geschätzte 1.417 Gymnasiasten werden noch in diesem Jahr mit der achten Klassenstufe beginnend einen grafikfähigen Taschenrechner benötigen, rechnete die Stadtverwaltung vor. Im Lehrplan der Schulen ist er als erforderlich ausgewiesen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2014 mit einem Urteil für reichlich Verunsicherung gesorgt. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung hatte das Gericht verneint, aber gleichzeitig die notwendigen Taschenrechner als Lehrmittel gedeutet, weil der Lehrplan dies fordere. Eine mögliche Kostenquelle für die Schulträger, die diese Mittel bereitstellen müssen.
Der Staatssekretär des Staatsministeriums für Kultus (SMK), Frank Pfeil, stellte im Mai aufgrund des Urteils fest, dass die kleinen elektronischen Rechenknechte nun Lehrmittel sind. Margitta Hollick (Die Linke) zeigte sich in ihrer gestrigen Rede glücklich über diese Entscheidung. „Endlich ist der Taschenrechner als Lehrmittel anerkannt“, sagte die ehemalige Mathematiklehrerin. Die Verwaltung von Leipzig geht aber darüber hinaus. „Wir aber werden freiwillig Ober- und Förderschulen ausstatten“, war Hollick entzückt. Dafür sind dieses und nächstes Jahr insgesamt weitere 61.000 Euro eingeplant. Für die Linke ist die Entscheidung ein Stückchen mehr Gerechtigkeit, die in die Leipziger Schulen einzieht. „Alle haben die gleiche Rechte.“ Denn obwohl sie der Überzeugung sei, dass Schüler jüngerer Jahrgänge die “Kulturtechnik Mathematik erst einmal ohne Rechner lernen müssten”, sei der Einschluss auch der Ober- und Förderschulen richtig.
Der sächsische Gesetzgeber hat bereits eine Novellierung des Schulgesetzes angekündigt. Die Stadt Leipzig reagierte mit ihrer Vorlage trotzdem schon einmal. Die ersten Kostenschätzungen der Gymnasien, Berufs- und Fachschulen sprechen für 2015 von 211.500 Euro, 2016 sind es 214.650 Euro.
„Es ist der einfachste Rechner“, sah die Stadträtin dennoch eine Problematik in der präsentierten Förderung. „Wir wollen auch den Förderschülern den Hauptschulabschluss ermöglichen“, begründete sie. „Noch besser ist, wir unterscheiden nicht. Doch wir sollten als Stadt alles ausloten, was möglich ist, hier den Freistaat auch rechtlich zur Bezahlung der Kosten aufzufordern“, spielte sie den Ball Oberbürgermeister Burkhard Jung zu, Der Freistaat solle „die Kosten als eigentlicher Verantwortlicher – immerhin eine halbe Million – übernehmen.“
Jung machte deutlich, dass man auf der kommunalen Ebene dies schon intensiv diskutiert habe. „Wir sehen keine Chance“, schätzte er den Erfolg einer juristischen Auseinandersetzung ein. Widerstand gegen den Beschluss regte sich bei den Stadträten nicht. Der mittleren fünfstelligen Summe wurde zugestimmt.
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