Die Europäische Kommission hat Deutschland, Österreich und die Slowakei zu einem besseren Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub (PM10) gemahnt. In Deutschland geht es konkret um Stuttgart und Leipzig, wo der Tagesgrenzwert für Feinstaub (50 µg/m3) weiterhin überschritten wird. "Hier ist weiteres Handeln angesagt", so Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen.

Auch wenn die Einführung der Umweltzone in Leipzig zu Entlastungen geführt hat, genügt dies augenscheinlich nicht, Mensch und Natur vor Feinstaub zu schützen. Auch der Freistaat Sachsen und Leipzigs Stadtverwaltung sind somit aufgefordert, rasch und effizient zu reagieren.

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Der NABU verweist hier noch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 7 C 21.12). Ausgangspunkt war die Klage eines anerkannten Umweltverbandes (Deutsche Umwelthilfe DUH) gegen das Land Hessen, den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt betreffend. Daraufhin wurde das Land Hessen dazu verpflichtet, den für die Stadt Darmstadt geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (40 µg /m³) im Stadtgebiet Darmstadt einhält. Lediglich die Wahl der Mittel, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden muss, bleibt dem Land vorenthalten.

“Ein möglicherweise geeignetes Mittel aus Sicht des NABU wäre hier in Leipzig das viel diskutierte Bürger(Pflicht)ticket. Dessen Einführung würde den Individualverkehr und damit auch die Feinstaubbelastung stark senken. Aber auch anderen Vorschlägen gegenüber sind wir aufgeschlossen und freuen uns, mit den Verantwortlichen in die Diskussion zu kommen”, so Heinitz abschließend.

www.NABU-Sachsen.de

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