Sie wählten zur Bundestagswahl, sie wählten zur Kommunalwahl, allerdings beide Male außerhalb der offiziellen Zählung. Nun wählen sie bald online, die Jugendlichen und zwar die Vertreter der ständigen Einrichtung Jugendparlament. Ein zähes Ringen der Initiative des Stadtjugendrings fand mit der heute beschlossenen Satzung ein Ende.
Die Vertreter der Fraktionen, die zum Antrag sprachen, waren sich weitgehend einig: Es könne eine große Bereicherung des politischen Diskurses in der Stadt sein, wenn die Jugendlichen sich konstruktiv einbringen können. Dies habe sich in den zahlreichen gemeinsamen Gesprächen mit den Verantwortlichen gezeigt. Auch das die Reife oft höher sei, als angenommen, hatten einige Abgeordnete in den vergangenen Monaten gelernt.
Direkte Angelegenheiten der Stadt abstimmen, dass wird das Jugendparlament nicht dürfen. Doch Stimmungsbilder können hier vielleicht authentischer entstehen und Anliegen über einen Beirat, der sich aus Stadträten und Jugendlichen zusammensetzt, in die Ratsversammlung getragen werden.
Ansbert Maciejewski sprach gegen die Vorlage und begründete die Ablehnung zum einen mit dem Grundgesetz-Artikel 21 Absatz 1: “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.” Ihm sei es lieber, ein Jugendparlament wäre auf unter 18-Jährige beschränkt, da ab dem Alter von 18 Jahren auch eine Kandidatur für ein Stadtratsmandat möglich sei. Die Satzung ermöglicht 14- bis 22-Jährigen die Wahl und Kandidatur.
“Ich finde es schwierig hier so zu tun, als würden wir Beteiligung schaffen, letztlich aber nur ein Spielzeugparlament basteln.” Er wollte seine Kritik aber lediglich als grundsätzliche Anmerkungen verstanden wissen. Die CDU-Fraktion enthielt sich folglich, beziehungsweise lehnte den Vorschlag ab. Er fand insgesamt breite Zustimmung der übrigen Fraktionen. Auch Burkhard Jung beglückwünschte abschließend die Vertreter aus Stadtjugendring und Verwaltung, die sich für das Vorhaben engagiert hatten.
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