Im Mai dieses Jahres beschloss die Dresdner Ratsversammlung, dass die Liveübertragung der Sitzungen beginnen möge. Am 5. September 2013 war es dann soweit, die erste Versammlung wurde live übertragen. Und steht nun bis zur folgenden Ratsversammlung auf dresden.de zur Verfügung. Klingt flott, flotter jedenfalls, als das Hin und Her in Leipzig. Und auch die reinen Übertragungskosten können sich sehen lassen. Die L-IZ hat in der Landeshauptstadt nachgefragt.
Und die Antworten von Stadt-Pressesprecher Kai Schulz bieten einen Einblick in das gewählte Verfahren und den schnellen Abschluss der Vorbereitungen. Denn letztlich hat man sich für eine schmale Variante der reinen Übertragung in Form einer Beauftragung an Dresden Fernsehen entschieden. Das Material gehört somit für runde 700 Euro der Stadt Dresden. Nach 10 Sitzungen will man beraten, wie es weitergehen soll.
Vorab gab man zudem den Stadträten die Möglichkeit, gegen eine Übertragung Einspruch zu erheben. 18 Stadträte nutzten auf diesem Wege die Chance, dafür zu sorgen, dass ihre Redebeiträge nicht mit übertragen werden – wenn sie sprechen, wird die Übertragung unterbrochen. Zugriff auf den Livestream haben, wie auch in Leipzig diskutiert, derzeit bis zu 500 Zuschauer gleichzeitig. Was genügen könnte, wenn das Material auch zwischen den Sitzungen wie bei der Dresdner Lösung als “Video on Demand”-Format zur Verfügung und zum Nachschauen im Netz steht.
Doch inwieweit spielte im Dresdner Verfahren die Frage einer vorliegenden “Sendelizenz” der Übertragungs-Anbieter eine Rolle? Kai Schulz dazu mit einer Rechtsauffassung, die in Leipzig gerade anders debattiert wird: “Im Stadtrat wurde auch die Untertitelung für Hörgeschädigte bzw. die Einblendung von Gebärdendolmetschern diskutiert. Beides sind Eingriffe in das Streaming, die nach unserer Kenntnis eine Sendelizenz des Anbieters erfordert hätten. Der Stadtrat hat sich dann aber gegen eine Untertitelung entschieden.”
Was zugleich bedeutet, dass seitens der Stadt Dresden die Frage nach einer Sendelizenz des Anbieters bei dieser Art der Aufzeichnung und Ausstrahlung, wie sie auch in Leipzig geplant wird, nicht bestand. Man hat schlicht einen technisch Ausführenden gesucht. Warum sich im Falle der Dresdner Planungen zu den Liveübertragungen ins Netz anders als im Leipziger Fall die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) nicht einmischte, lässt nur eine Vermutung zu: Dass es der SLM vor allem um die Beauftragung eines ihrer für Sendelizenzen zahlenden Mitglieder geht.
Was in Dresden also locker stattfand, soll nun in Leipzig unter Zwang herbeigeführt werden. Oder man widerspricht bei der SLM der Dresdner Rechtsauffassung.
Livestream im Stadtrat: Im Dickicht zwischen Verwaltung und Stadtrat verschwunden
Ist doch alles ganz leicht …
Für Leipzig könnte dies bedeuten, dass nach einigem Abwarten, Diskutieren und Planen der Dresdner Weg der richtige ist. Denn zuletzt stand offiziell nur noch die “Sendelizenz-Meinung” der SLM einer Durchführung des Streamings durch die Lecos im Wege. Die dafür notwendige neu gekaufte Anlage im Wert von 20.000 Euro steht nach L-IZ-Informationen im Übrigen betriebsbereit da. Die Lecos hat alles vorbereitet. Es könnte also losgehen, einer Übertragung der Ratssitzung am 18. September steht technisch nichts mehr im Wege.
Wenn da nicht die offenen Fragen wären: War es rechtens, dass ein reiner Dienstleistungsauftrag zur Übertragungsrealisierung für die Stadt über rund 8.000 Euro im Jahr ohne Ausschreibung per Ratsbeschluss an die stadteigene Tochterunternehmung Lecos ging? Auf welchem Wege haben die Leipziger Stadträte Einspruch oder Zustimmung zur Übertragung ihrer Redebeiträge erteilt, um späteren Einsprüchen zuvor zu kommen? Und: Wie verhält sich die SLM bei einem “Kamera läuft” im Leipziger Stadtrat unter dem jetzigen Konstrukt?
Zum Mitschnitt aus dem Stadtrat auf Dresden.de
www.dresden.de/de/02/030/stadtratssitzung-live3.php
Welche Art Anbieter wurden für die Realisierung der Live-Übertragungen aus dem Stadtrat Dresden angesprochen?
Es wurden drei Anbieter angeschrieben, ein Angebot abzugeben. Davon waren zwei lokale Fernsehsender mit Interneterfahrung und ein überregionaler Anbieter zur Übertragung von Gremiensitzungen im Internet.
Inwieweit spielte im Verfahren die Frage einer vorliegenden Sendelizenz der Anbieter eine Rolle?
Im Stadtrat wurde auch die Untertitelung für Hörgeschädigte bzw. die Einblendung von Gebärdendolmetschern diskutiert. Beides sind Eingriffe in das Streaming, die nach unserer Kenntnis eine Sendelizenz des Anbieters erfordert hätten. Der Stadtrat hat sich dann aber gegen eine Untertitelung entschieden.
Welche Kosten sind für die Stadt Dresden mit der Beauftragung an Dresden Fernsehen (bitte pro Sendung angeben) verbunden?
Die Kosten liegen bei ca. 700 Euro +MWST pro Sitzung.
Wie sind die Rechte an den Mitschnitten zwischen Stadt und Anbieter geregelt (Wer verfügt in der Archivierung und Verwendung über das Material)?
Alle Rechte liegen bei der Stadt. Die Sitzungen werden bis zur jeweils nächsten Sitzung archiviert.
Ist der Stream während der Übertragung im Umfang der Zugriffe begrenzt oder ist die Obergrenze der gleichzeitig Zuschauenden nach oben offen?
Der Zugriff ist auf 500 Personen begrenzt.
Ist es dem Anbieter gestattet, zukünftig Werbung in die Sendung direkt einzublenden oder nicht?
Nein. Das Streaming läuft auf den Seiten der Stadt Dresden, Dresden Fernsehen ist nur der technische Dienstleister.
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