Am Ende wollte auch die SPD-Fraktion wissen, was da am 7. August eigentlich falsch gelaufen war. Zur Erinnerung: Die NPD hatte im Rahmen einer Sommer-Propaganda-Tour durch 50 deutsche Städte auch eine Kundgebung in Leipzig angemeldet. Nicht irgendwo, sondern auf der Goethestraße direkt neben dem Denkmal für die vom NS-Regime ermordeten Sinti und Roma. 27 NPD-Anhänger kamen. Und ein großer Truck mit Beschallungsanlage.

Im Vorfeld hatte die Stadt kommuniziert: Maximal eine Stunde lang dürfen die braunen Agitatoren reden, dann ist Schluss. War aber nicht: Die Lautsprecher dröhnten zwei Stunden lang. Der zuständige Ordnungsamtsmitarbeiter sah sich nicht genötigt einzuschreiten. Der diensthabende Bürgermeister war gar nicht erst vor Ort, während 400 engagierte Leipziger mit Trillerpfeifen und Sprechchören versuchten, das rechtsradikale Gedöns zu übertönen.

Hinterher gab es nicht nur Proteste von engagierten Leipzigern. Der Erich-Zeigner-Haus e.V. fragte extra an, wie es sein könne, dass in Leipzig bei Kundgebungen mit zweierlei Maß gemessen werde – ihm war zu Mahnwachen an den Leipziger Stolpersteinen am 9. November 2011 die Benutzung eines Megaphons untersagt worden, wenn nicht mindestens 30 Kundgebungsteilnehmer da wären. Die NPD hatte sichtlich gleich eine ganze Batterie von Lautsprechern – aber unübersehbar gerade mal 27 Fahnenschwenker vor Ort.

Die Antwort, die Ordnungsamtsleiter Helmut Loris dem Verein am 19. September gab, hat es in sich. Nicht nur wegen solcher Sätze wie: “Von Rechts wegen ist die von Ihnen beanstandete Nähe zu dem im Bereich Goethestraße Ecke Ritterstraße befindlichen Denkmal für die Deportation und Ermordung von Leipziger Sinti und Roma durch das NS-Regime versammlungstechnisch ohne Belang, zumal die Thematik der Versammlung keinen Bezug zu den Sinti und Roma hatte.”

Musste sie das? – War nicht einer der Slogans, mit denen die NPD auf Sommertour ging “Heimat bewahren – Einwanderung stoppen”?

Loris schreibt noch einen Satz, der zu denken gibt: “Entgegen Ihrer Auffassung wurde die hier gegenständliche NPD-Kundgebung nicht für die Dauer von einer Stunde durch die Versammlungsbehörde genehmigt. Vielmehr war die Veranstaltung für die Dauer von rund einer Stunde angemeldet. In diesem Zusammenhang ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine behördliche Beschränkung der Versammlungszeit, selbst wenn der Veranstalter im Zuge seines Selbstbestimmungsrechts eine längere Veranstaltungsdauer gewählt hat.”

Und wer bei so einer Vorgabe denkt: Naja, wenn eine Stunde angemeldet ist, dann bittet ein ordentliches Ordnungsamt nach einer Stunde auch, die Lautsprecher auszumachen. Oder ist die Interpretation: Wer eine Stunde anmeldet, darf dreie feiern?

Mal abgesehen davon, dass es schon an eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit grenzt, wenn man selbst per amtlicher Pressemitteilung suggeriert, die NPD-Kundgebung dürfe nur eine Stunde dauern. Originaltext der Pressemitteilung vom 3. August: “Die von der NPD für den 7. August angemeldete Veranstaltung wird an der Goethestraße /Ecke Ritterstraße stattfinden. Sie wird im Zeitraum von 11 bis 14 Uhr durchgeführt und maximal eine Stunde dauern.”Kann man noch grübeln, ob hinter dem Passus “11 bis 14 Uhr” vielleicht doch ein andere Anmeldungsdauer steckt. Deswegen fragte die SPD-Fraktion am 4. Oktober nach und bekam am 25. Oktober vom Ordnungsamt zur Antwort: “Die zunächst vorgesehene Dauer von einer Stunde unterlag dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters. Nach den Darlegungen in der Anmeldung und im Kooperationsgespräch wurde deutlich, dass ein Zeitkorridor von drei Stunden angemeldet wurde, um Verzögerungen bei der An- und Abreise einzukalkulieren. Die eigentliche Kundgebung sollte einen zeitlichen Rahmen von einer Stunde einnehmen.”

Da gibt es zwei Interpretationsmöglichkeiten: Entweder hat die NPD eine Stunde angemeldet und das Ordnungsamt redet sich mit dem angemeldeten Zeitkorridor heraus, in dem die eine Stunde angemeldet war. Oder die NPD-Anmelder haben das Leipziger Ordnungsamt mitsamt der Polizei mal wieder ausgetrickst. Nach Strich und Faden.

“Maßgeblich für den behördlichen Umgang mit der Versammlung war der angezeigte Gesamtzeitraum von 11 bis 14 Uhr”, erklärt Loris der SPD-Fraktion.

Wer die Pressemitteilung liest, fühlt sich hier in eine Geschichte von Kafka versetzt. Ein transparenter, ehrlicher Umgang mit der Öffentlichkeit sieht anders aus. Man kann nicht ankündigen, dass so ein Spuk “maximal eine Stunde” dauert und dann so tun, als gelte das nicht.

Und wie war das mit der Lautsprecheranlage, für die es mindestens 30 Teilnehmer an der Kundgebung brauchte? – Auch da gelten – wie Loris mitteilt – besondere Regeln. In diesem Fall für die NPD: “Die Benutzung der als Hilfsmittel vorgesehenen Megaphone und anderer Lautsprecher lasse ich nur zu, falls die tatsächliche Teilnehmerzahl mindestens 20 Personen umfasst”, zitiert Loris aus der Anmeldebestätigung.

Wer so kulant die Beschallung der Goethestraße genehmigt, braucht – wie die SPD-Fraktion nachfragte – keine “Sondererlaubnis”. Es ist ja schon eine.

Aber die nächste Frage der SPD-Fraktion bleibt: Warum durfte die NPD von den Bestimmungen des Bewilligungsbescheides abweichen? – Denn wenn die Stadt einen Antrag bewilligt, der in einem Zeitfenster von drei Stunden eine Kundgebung von einer Stunde vorsieht, dann genehmigt sie nach Adam Ries eine Kundgebung von einer Stunde.

Aber im Ordnungsamt sieht man das anders. “Im Falle einer länger angegebenen Kundgebungsdauer innerhalb dieses Zeitkorridors, wäre diese mangels Gefahrenprognose nicht behördlich in Form einer Auflage beschränkbar gewesen”, meint Loris. “Das (bloße) Abweichen von den zuvor angezeigten Versammlungsmodalitäten ist kein Auflösungsgrund nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 SächsVersG.”

Am Ende sind natürlich alle Leute selber schuld, die das nach der amtlichen Verlautbarung nicht gleich so begriffen haben. Ist doch ganz klar, oder?

Die Pressemitteilung der Stadt vom 3. August 2012: www.leipzig.de/de/buerger/newsarchiv/2012/Veranstaltungen-am-7-August-23594.shtml

Die Antwort an den Erich-Zeigner-Verein als PDF zum download.

Die Antwort an die SPD-Fraktion als PDF zum download.

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