Das Abwahlbegehren, das die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat gegen Verwaltungsbürgermeister Andreas Müller (SPD) in Zusammenhang mit der Verantwortung in Sachen "Herrenlose Häuser" initiiert hat, will die Linksfraktion im ersten Schritt nicht unterstützen. Dafür hat sie per 14. September eine "Dringliche Anfrage" an den Oberbürgermeister gestellt, die in der Stadtratssitzung am 20. September beantwortet werden soll.

Darin geht es um die Unterlagen, die der 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages im Juni angefordert hatte. Der 2. Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit dem so genannten “Sachsen-Sumpf”, aus anderer Perspektive auch dem ersten Aktenskandal im Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz, der seit 2007 vor sich hin gärt. Darin ging es im Bezug auf Leipzig unter anderem um das so genannte “Kinderbordell Jasmin” und diverse ungeklärte Grundstücksgeschäfte.

“Ende Juni 2012 wurde Oberbürgermeister Burkhard Jung vom 2. Untersuchungsausschuss des 5. Sächsischen Landtages mit Übersendung der Ausschussdrucksache (ADS) 272 aufgefordert, bestimmte Unterlagen zum Fallkomplex ‘herrenlose Häuser’ zu übergeben. Diesem Anliegen wurde verschiedenen Medienberichten zufolge vom Oberbürgermeister schriftlich widersprochen bzw. auf einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand bei der etwaigen Anfertigung von Kopien der Akten verwiesen. Auf seiner Sitzung vom 5. September 2012 beschloss der 2. Untersuchungsausschuss eine erneute Aktenanforderung an das Leipziger Rathaus – diesmal per Brief des Ausschussvorsitzenden und mit einer Fristsetzung von einem Monat ab Zugang des Schreibens”, schreiben die Linken nun in ihrer Dringlichen Anfrage.

Und jetzt würden sie gern wissen: “Wird der Oberbürgermeister entsprechend der o. g. Fristsetzung die derzeitig in der Stadt Leipzig vorhandenen und bereits aufgearbeiteten Unterlagen dem 2. Untersuchungsausschuss entsprechend der erneuten Anforderung bis ca. Mitte Oktober 2012 zur Verfügung stellen?” Und: “Wenn nein, wie wird die erneute Weigerung der Aktenbereitstellung juristisch begründet und welche rechtliche Auseinandersetzung ist die Stadt Leipzig gegebenenfalls bereit zu führen?”

Und so nebenbei möchten sie natürlich den aktuellen Bearbeitungsstand zum Fallkomplex “herrenlose Häuser” und die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wissen.

Die dringliche Anfrage als PDF zum download.

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