Am 14. August legte das Ifo Institut Dresden eine kleine Untersuchung vor unter der Überschrift "Internationale Vergleiche beim Mindestlohn". Die Untersuchung hat es in sich, denn die Rechner aus Dresden kommen zu einer durchaus verblüffenden Aussage. "Um ähnlich behutsam vorzugehen wie die britische Regierung, dürfte der Mindestlohn in Ostdeutschland nur bei 4,60 Euro liegen - und nicht bei 8,50 Euro", erklärt Marcel Thum, Geschäftsführer der Dresdner Niederlassung des ifo Instituts.

Doch die Untersuchung hat ihre Tücken. Wie so Manches, was zum Thema Lohngefüge auch aus den großen Wirtschaftsinstituten veröffentlicht wird. Das ifo Institut nennt die Begrenzung selbst: “Die aktuelle Studie vergleicht die Eingriffsintensität des neuen deutschen Mindestlohns mit Mindestlöhnen in USA und Großbritannien.”

Eingriffsintensität heißt: In welchem Verhältnis steht der geplante Mindestlohn zum aktuellen Lohngefüge eines Landes und wie viele Erwerbstätige wären von der Gewährung eines Mindestlohns betroffen?

In welche Regionen man da kommt, zeigt eine der wichtigen Erläuterung im Text von Andreas Knabe, Ronnie Schöb und Marcel Thum: “Relativ zum Medianlohn lag der Mindestlohn in den USA im Jahr 2011 bei 38 % und in Großbritannien bei 48 %. In Bezug auf den Durchschnittslohn betrug der Mindestlohn in den USA 28 % und in Großbritannien 38 %.”

Ein Minenfeld. Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, bezeichnet den Text als Gefälligkeitsgutachten.

“Mit diesem Gefälligkeitsgutachten für den letzten FDP-Wirtschaftsminister Deutschlands wird dessen gerade untergehende Partei auch keinen Blumentopf mehr gewinnen. Ausgerechnet diejenigen, die für ihre neoliberalen Positionen bekannt sind, bestehen auf staatlich subventionierten privatwirtschaftlichen Arbeitsplätzen. Nichts anderes geschieht nämlich, wenn jemand unter 8,50 Euro Stundenlohn bekommt, daher von dieser Arbeit nicht leben kann und hinterher zum Amt gehen muss”, sagt Gebhardt. “8,50 Euro – diese Zahl fand sich ja auch im rot-rot-grünen Vergabegesetzentwurf für Sachsen – ist bereits ein Kompromiss, da eigentlich nur ein Mindestlohn jenseits der Zehn-Euro-Marke verlässlich vor Armut schützt. Deshalb stellt sich auch jeder ins gesellschaftliche Abseits, der ernsthaft eine gesetzlich fixierte Zahl unter 8,50 Euro fordert. Da helfen auch keine unbelegbaren Horrorgeschichten über angeblich massenhaften Arbeitsplatzverlust. Fakt ist: Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn führt zu höherer Kaufkraft und hilft damit gerade der Dienstleistungsbranche, die sich mit dem Mindestlohn scheinbar am schwersten tut.”Greift der für die Bundesrepublik beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro tatsächlich stärker ins Lohngefüge ein, als es die Eingriffe in Großbritannien und den USA getan haben?

Das lässt sich so, wie es die drei Autoren für den ifo-Text getan haben, sowieso nicht ermitteln. Denn – das haben die drei Autoren nicht extra betont – es handelt sich bei der zugrunde gelegten Zahl immer um Bruttomonatsverdienste. Das heißt: Es stecken auch alle Abgaben, die der Erwerbstätige an Renten-, Kranken- und Pflegekasse zu zahlen hat, mit drin. Ein Kostenanteil, der in Großbritannien und den USA völlig anders zusammengesetzt ist als in Deutschland. Auch die Einkommensteuern differieren. Aber auch diese Abgaben bestimmen am Ende mit, ob der Betroffene zum Betteln ins Jobcenter muss, um aufzustocken – oder ob das Geld tatsächlich reicht.

Die 8,50 Euro aber wurden nach den konkreten deutschen Verhältnissen ermittelt, nicht nach einer fiktiven “Eingriffsintensität”.

Den Vergleich mit den angelsächsischen Ländern ziehen die Befürworter eines Mindestlohnes trotzdem. Nicht um die Höhe des Mindestlohnes zu rechtfertigen, sondern die Tatsache, dass Mindestlöhne keineswegs negativ auf die Wirtschaftsleistung wirken. Sie sorgen tatsächlich dafür, dass sich das Lohnniveau im Niedriglohnbereich hebt und sich die starken Lohnspreizungen verringern. Und sie erhöhen auch nicht die Arbeitslosigkeit, was explizit das Beispiel Großbritannien zeigt.

Die USA sind nicht wirklich vergleichbar, weil dort jeder Bundesstaat seine Mindestlöhne selbst definieren kann.

Bleibt trotzdem noch die Sorge vieler Unternehmer, dass sie den Mindestlohn nicht zahlen können.

Rico Gebhardt dazu: “Ich biete aber gerne dem Ifo-Institut an, gemeinsam für meinen Vorschlag zu werben, der gewissermaßen ein pragmatischer Vorschlag für sogenannte Problembranchen in einigen ostdeutschen Regionen ist: Wenn ein Unternehmer ausnahmsweise nicht in der Lage ist, Mindestlohn zu zahlen, kann er einen Lohnkostenzuschuss bekommen, wenn er eine wirtschaftliche Notlage unter Vorlage der betriebswirtschaftlichen Zahlen begründen kann. Dann geht der Unternehmer zum Amt, nicht der Beschäftigte. Diesen Vorschlag habe ich auch bereits der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft unterbreitet. Da ihn bisher niemand aus Wirtschaftskreisen aufgegriffen hat, muss ich einstweilen davon ausgehen, dass die zurzeit von Ifo, FDP und einigen Wirtschaftsvertretern beschworene Notlage durch Mindestlöhne nur eine behauptete ist, die sich nicht belegen ließe. Grundlage unserer Politik aber sind Fakten! Und diese Fakten sprechen für den Mindestlohn als Basis eines fairen Wettbewerbs im Rahmen einer wirklich sozialen Marktwirtschaft.”

Wikipedia-Beitrag zum Mindestlohn (allgemein und zur Situation in verschiedenen Ländern): http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn

Die Veröffentlichung des ifo Instituts Dresden als PDF zum Download.

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