Der Lauersche Weg Richtung Cospudener See ist eine Zumutung – an etlichen Stellen völlig ausgefahren, in großen Abschnitten einfach keine attraktive Wegeverbindung in den Leipziger Süden. Schon mehrfach war er in letzter Zeit Thema im Stadtrat. Doch die Verwaltung vertröstet, was eine mögliche Instandsetzung betrifft. Nun wagte der Stadtbezirksbeirat Leipzig Süd-West einen neuen Vorstoß mit einem Haushaltsantrag. Doch der ändert nichts daran, dass in den nächsten zwei Jahren kein Geld für diesen Weg vorhanden ist.

„Für die Erneuerung der Asphaltdecke zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Lauerschen Weg von der Brückenstraße bis zum Cospudener See für Rad- und Fußverkehr sowie zur Kfz-Nutzung werden im Haushaltsjahr 2025 finanzielle Mittel i.H. von 150.000 EUR bereitgestellt“, hatte der Stadtbezirksbeirat Südwest beantragt. Und: „Bis zum Ausbau der Straßen werden auftretende akute Schadstellen weiterhin im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung punktuell beseitigt.“

Seit drei Jahren beschäftigt der ausgefahrene Weg den Stadtbezirksbeirat und auch die Ratsversammlung.

„Der Zustand des Lauerschen Wegs ist seit Jahren Thema bei den Bürger/-innen. Der Stadtbezirksbeirat Südwest stellte bereits 2021 einen Antrag zur Sanierung (VII-A-02659)“, beschreibt der Stadtbezirksbeirat die Vorgeschichte.

„Für den Haushalt 2023/2024 gab es einen Bürgerantrag mit dem Hinweis ‚Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026‘. Außerdem gibt es eine Petition, die in der nächsten Ratsversammlung behandelt wird. In der Verwaltungsmeinung wird auf die Haushaltsplanung 2027/2028 verwiesen (VII-P-10749-VSP-01).
Bei dem Weg handelt es sich um eine Hauptverkehrsroute im Radnetzplan. Außerdem ist es für Badegäste des Cospudener aus Südwest kommend der Hauptanfahrtsweg. Eine Sanierung ist zwingend nötig und sollte zeitnah erfolgen.“

Womit man wieder bei den Leiden der Leipziger Radfahrer wäre, die auf einigen Hauptradrouten eher an ein Mountainbike-Gelände erinnert werden, als an wirklich nutzerfreundliche Radwege. Aber das Mobilitäts- und Tiefbauamt lehnt auch diesen Antrag aus simplen finanziellen Gründen ab. Der Lauersche Weg muss warten.

Es fehlen die Planungskapazitäten

„Der Lauersche Weg besitzt eine bituminöse Oberflächenbefestigung, die sich in keinem wünschenswerten Zustand befindet“, gesteht das Mobilitäts- und Tiefbauamt zu. „Die Straße ist überaltert und verschlissen und besitzt keine geordnete Straßenentwässerung. Aufgrund des Zustands und des konstruktiven Aufbaus sowie der ungeordneten Straßenentwässerung ist für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung ein umfassender Ausbau erforderlich. Dieser muss zunächst planerisch und auch unter Betrachtung der Querschnittsaufteilung untersucht werden.“

Das geht aber nicht so schnell. Und es fehlen dafür schlicht die Kapazitäten, so das Mobilitäts- und Tiefbauamt: „Die notwendige planerische Betrachtung kann derzeit jedoch nicht durch die vorhandenen Planungskapazitäten abgedeckt werden, da diese für die beschlossenen prioritären Maßnahmen des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 gebunden sind. Auch die Einstellung zusätzlicher Mittel könnte aus Kapazitätsgründen nicht zu einer Beschleunigung der Umsetzung beitragen.

Eine frühere Umsetzung könnte nur durch eine zeitliche Verschiebung anderer Vorhaben erreicht werden. Auch wenn der Ausbau des Lauerschen Weges sehr wünschenswert ist, ist eine Realisierung im Haushalt 2025/2026 nicht möglich. Auftretende Schadstellen werden bei Erfordernis daher weiterhin im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung beseitigt.“

Was eben auch nicht bedeutet, dass es ab 2027 eine Instandsetzung geben könnte. Da auch die notwendigen Planungen fehlen, wird sich eine umfassende Instandsetzung wohl bis in die 2030er Jahre verschieben.

In der Stellungnahme zur oben erwähnten Petition erklärt das Planungsdezernat: „Die Deckensanierung des Lauerschen Wegs ist dabei bisher weder im Radverkehrsentwicklungsplan noch im Rahmenplan enthalten und priorisiert. Dementsprechend stehen aktuell weder die personellen Kapazitäten zur Planung zur Verfügung noch sind Haushaltsmittel für die Maßnahme vorgesehen.

Für eine Umsetzung ist die Aufnahme in den Rahmenplan und die Priorisierung innerhalb seiner Maßnahmen Voraussetzung. Die nächste Fortschreibung des Rahmenplans erfolgt für das Haushaltsjahr 2027/2028. Die Aufnahme der Maßnahme in den Rahmenplan und die dortige Priorisierung werden im Zuge der Fortschreibung geprüft.“

Doch das ist kein Hinweis darauf, dass der Lauersche Weg 2027/2028 angepackt wird, sondern lediglich, dass der Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie in diesen Jahren wieder eine Aktualisierung erfährt und in diesem Zusammenhang eine Priorisierung des Lauerschen Weges geprüft werden soll. Vielleicht rutscht er dann in der Maßnahmenliste, die das Planungsdezernat nach Priorität abarbeitet, weiter nach oben.

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