Da wunderte man sich in der SPD-Fraktion schon, warum im Doppelhaushalt 2025/2026 kein müder Euro für die Sanierung des Elsterradwegs vom Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher eingestellt wurde. Dabei wollte das Amt für Stadtgrün und Gewässer doch dieses Wegstück 2024 schon sanieren. Und 2020. Und 2017. Also stellte die SPD-Fraktion einen Haushaltsantrag, dem es aber so ergeht wie allen anderen Haushaltsanträgen, die Geld kosten: Die Verwaltung lehnt ihn ab.
In diesem Fall aber nicht nur, weil das Geld im Haushalt 2025/2026 nicht darstellbar ist.
„Für die Sanierung des Elsterradweges im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Teilungswehr Großzschocher werden im Haushalt für 2025 Mittel i.H. von 25.000 EUR und für 2026 Mittel i.H. von 315.000 EUR eingestellt“, hatte die SPD-Fraktion beantragt und das auch mit Verweis auf einen gültigen Stadtratsbeschluss begründet: „Die Beschlussvorlage – VII-DS-06606 – Bau- und Finanzierungsbeschluss Ausbau des Elsterradweges zwischen Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher, Bestätigung nach § 79 (1) SächsGemO wurde im Februar 2023 in der DB OBM bestätigt. Aktuell ist die Maßnahme ausgesetzt und es sind keine Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 dafür eingestellt.“
Und da man inzwischen das Gefühl hat, dass die Verwaltung die Bedeutung dieses Abschnitts des Elsterradwegs einfach nicht ernst nimmt, betonte der Antrag auch noch: „Die Maßnahme beinhaltet eine hochfrequentierte Radwegeverbindung, die zeitnah realisiert werden soll.“
Erst ein neues Gutachten
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer lehnte den Antrag trotzdem ab, auch wenn es bestätigte, dass sich der Stadtrat mit seinem Wunsch, diesen Weg in Asphalt auszuführen, 2023 durchgesetzt hatte: „Mit dem Änderungsantrag VII-DS-07507-ÄA-02 zum Aktionsprogramm Radverkehr vom 20.09.2023 wurde beschlossen, die Sanierung des Elsterradweges zwischen Teilungswehr Großzschocher und Schleußiger Weg in Asphaltbauweise auszuführen.“
Aber aus Sicht des Amts für Stadtgrün und Gewässer sind es imme rnoch die 150 Linden auf dem Damm, die eine Ausführung des Wegebaus in Asphalt behindern. Vielleicht nicht mehr verhindern. Denn irgendwie ist man nun ja doch dabei, die Ausführungsplanung zu ändern.
Oder zumindest eine Änderung der Planungen in Erwägung zu ziehen: „Die bisherige Planung sah eine Ausführung in wassergebundener Wegedecke vor, um den vorhandenen umfangreichen Baumbestand zu erhalten. Der Änderungsantrag erfordert die Änderung der mit Bau- und Finanzierungsbeschluss VII-DS-06606 beschlossenen Planung.
Als Grundlage für die Änderung der Planung ist ein Fachgutachten über die Auswirkungen einer Wegedecke aus Asphalt auf den vorhandenen Baumbestand, eine Lindenreihe mit ca. 150 Bäumen, und deren langfristige Vitalität erforderlich. Erst wenn dieses Gutachten vorliegt, kann entschieden werden, ob eine Asphaltierung bei gleichzeitigem langfristigen Erhalt der Bäume möglich ist.“
Und das sorgt jetzt natürlich für eine zusätzliche Verzögerung. Ohne neues Gutachten keine neue Planung. Über das Ergebnis des Gutachtens will das Amt für Stadtgrün und Gewässer noch im Jahr 2025 informieren und dann weitere Schritte für eine zeitnahe Umsetzung vorgeschlagen. Und weil das eben auch bedeutet, dass die Planung frühestens 2026 steht, verspricht das Amt für Stadtgrün und Gewässer: „Die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Finanzmittel werden für den Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet.“
Es gibt 2 Kommentare
Clever vom Amt für Stadtgrün und Gewässer, mit der Forderung nach immer weiteren Gutachten die Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses zur Asphaltierung dieses Stückchen Elterradweges zu unterlaufen und hinzuziehen. Die Gelder für solche “unbedingt erforderlichen Gutachten” bezahlt ja die Allgemeinheit. Jetzt müssen eben die 150 Linden herhalten, um eine Verbesserung der Fahrbarkeit des Elsterradweges (gerade für die Übergangszeit und im Winter) zu verhindern. Die Lindenwurzeln würden beeinträchtigt durch die Versiegelung. Aber eine wassergebundene Wegedecke scheint keine Versiegelung zu sein?
Bei der heutigen wassergebundenen Wegedecke bestehen nach Regen noch tagelang Pfützen auf dem Weg. Die Deckschicht als Verschleißschicht wird immer stärker dadurch durchgefahren bis in den Schotterunterbau. Und durch die erforderliche “Buckelung” des Weges sollte das Regenwasser zu den Randbereichen abfließen. Aber wie war das noch mit der Versiegelung? Zudem treiben Linden am Stamm aus, eher nicht über Außenwurzeln. Ist gut zu sehen dort.
Und wie war das mit dem Verhältnis zwischen Sachverstand und Scheuklappen?
Hier muss das Amt für Stadtgrün und Gewässer mal ausdrücklich gelobt werden, da sie sich hier tatsächlich um den Schutz der alten Linden bemühen. Der Weg auf dem Deich lässt sich auch aktuell sehr gut mit dem Rad befahren, mal abgesehen davon, dass auch hier viele Jogger und Spaziergänger unterwegs sind. Eine Asphaltdecke würde auf alle Fälle die Lindenreihe gefährden (dazu braucht man nicht einmal ein Gutachten) und wäre v.a. für Läufer und Spaziergänger schlecht, hier ist außerdem Landschaftsschutzgebiet. Somit zunächst mal gut, dass dafür kein Geld zur Verfügung steht. Die Asphaltierung muss unbedingt verhindert werden!