Drei Raten bekommt die Stadt Leipzig vom Bund für das geplante Fahrradparkhaus im Hauptbahnhof. Öffentlichkeitswirksam wurde der Förderbescheid schon im Juli überreicht. Die erste Rate muss noch im Jahr 2024 abgerufen werden. Die Zeit drängt. Denn dafür muss vorher ein Bauträger bestimmt werden, der die ganze Anlage plant. „Die Umsetzung kann amtsintern allein nicht gewährleistet werden“, betont das Mobilitäts- und Tiefbauamt.
Weshalb die stadteigene Entwicklungsgesellschaft LESG mit der Planung des Parkhauses beauftragt werden soll, und zwar noch 2024, um die erste Rate der Fördersumme auch wirklich abrufen zu können.
Projekt seit Jahren diskutiert
„Das Projekt Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof ist als Infrastruktureinzelmaßnahme R85 im Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie enthalten. Darüber ist der Planungsbeschluss bereits erfolgt (VII-DS-09238, Punkt drei).
Mit der Einrichtung des gesicherten Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof Leipzig wird die Verknüpfung von Fahrrad und Bahn am zentralen Knoten in Leipzig aufgewertet und der Umweltverbund gestärkt“, schreibt das Mobilitäts- und Tiefbauamt zur schrittweisen Umsetzung dieses seit Jahren diskutierten Projektes, das am Ende rund 2 Millionen Euro kosten soll.
„Am 2. Juli 2024 wurde der Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.515.000 € bei einer Zuwendungsquote von 69,7 % öffentlichkeitswirksam in Berlin überreicht. Dabei sind 12,7 % der geförderten Summe schon in 2024 abzurufen (39 % in 2025 und 48,3 % in 2026)“, erklärt das Mobilitäts- und Tiefbauamt.
Und weiter: „Die Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten LESGmbH übernimmt die Projektsteuerung und Gesamtkoordinierung des Projekts, einschließlich der Mittelbewirtschaftung und Auftragsvergabe und begleitet damit die Ausschreibung, Organisation und Durchführung der Planung sowie die bauliche Umsetzung des Vorhabens, vorbehaltlich der Gremienbestätigung.
Rund 104.000 Euro Kosten
Die LESG ist Teil des Konzernverbundes der Stadt Leipzig und kann damit Inhouse-Geschäfte tätigen. Die Projektsteuerungskosten der LESG sind nach der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) kalkuliert.“
Die Kosten der Beauftragung der LESG betragen 103.900 Euro. „Die Eilbedürftigkeit der Vorlage ergibt sich daraus, dass gemäß Zuwendungsbescheid des Bundes für das Projekt Fahrradparkhaus noch 218.871 € für die Anlagenplanung in diesem Haushaltsjahr abgerufen werden müssen. Die Mittel aus dem Förderprogramm ‚Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen‘ sind Teil des KTFs und lassen sich deshalb nicht ins nächste Haushaltsjahr übertragen“, betont das MTA, das ebenfalls erklärt, dass es im Mobilitäts- und Tiefbauamt gar nicht die Kapazitäten gibt, das Parkhaus jetzt zu planen.
Denn natürlich muss die Planung zeitnah umgesetzt werden und 2025 fertig sein, sodass der Stadtrat dann 2025 den Bau- und Finanzierungsbeschluss fassen kann,damit das lang ersehnte Parkhaus dann wohl 2026 Wirklichkeit werden wird.
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