Der BUND Sachsen hat Klage gegen die wasserrechtliche Befreiung für ein Bauvorhaben in der Holbeinstraße 6a in Leipzig eingereicht. Gegenstand der Klage ist eine geplante Luxusvilla, die aus Sicht des BUND nicht in die Umgebung passt und in den geschützten Uferbereich der Weißen Elster eingreift. Die Stadt Leipzig hatte das Bauverbot im Gewässerrandstreifen aufgehoben, obwohl laut BUND erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung bestehen.
Projekt führte zum massiven Protest der Anwohner
Im vergangenen Jahr hatte das umstrittene Bauprojekt bereits Anwohnerproteste ausgelöst. Obwohl das Verwaltungsgericht Leipzig eine Klage von Nachbarn auf Baustopp mit der Begründung abwies, ihre Rechte seien nicht verletzt, stellte es gleichzeitig erhebliche Zweifel an der Baugenehmigung fest. Das Gericht argumentierte, dass die Villa aufgrund ihrer Größe und Nutzung nicht zur Eigenart der näheren Umgebung passe.
„Bereits die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig zur Baugenehmigung zeigt uns, dass das geplante Gebäude viel zu groß dimensioniert ist“, kritisiert Melanie Lorenz, stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig und Verfahrensbetreuerin. Lorenz betont dabei auch, dass die Stadt in den Unterlagen keine ausreichende Prüfung von naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Aspekten vorgenommen habe.
Im Gegenteil: „Die Befreiung wurde erteilt, weil das Gebäude im beantragten Rahmen sonst nicht hätte gebaut werden können. Eine Prüfung zur Verkleinerung oder Anpassung des Baus hat es hingegen nicht gegeben.“
Die wasserrechtliche Befreiung war eine entscheidende Voraussetzung für die Baugenehmigung und den Eingriff in den Uferbereich der Weißen Elster. Eine solche Ausnahme darf aber nur in seltenen Fällen gewährt werden, wenn keine naturschutzfachlichen Belange verletzt werden, betont der BUND.
„Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“
„Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Entscheidung und lassen sie deshalb gerichtlich überprüfen“, erklärt Melanie Lorenz. „Bereits nach der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Baugenehmigung sollte der Stadt allerdings klar sein, dass sie hier Fehler gemacht hat, die sie zu einer nochmaligen Prüfung veranlassen müsste.“
Entsprechend ausweichend waren in der Ratsversammlung am 23. Oktober auch die Antworten von Baubürgermeister Thomas Dienberg, insbesondere, nachdem Jürgen Kasek stellvertretend für den BUND Leipzig nachgefragt hatte, ob die wasserrechtliche Befreiung nach hinreichender Prüfung erfolgt sei. Was das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zwar behauptete, aber nicht belegt hat. Was dann eigentlich nur den Schluss zulässt, dass gerade die umweltrechtliche Aspekte nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Es gibt 3 Kommentare
Und wenn das Amt für Umweltschutz schreibt (wie es aus dem vorherigen Artikel zu dem Vorhaben “Der Stadtrat tagte…” hervorgeht), dass der Gewässerstreifen nicht so wichtig ist, weil es ja ohnehin kaum mehr welche gibt, zeigt das leider, wie es dort aus fachlicher und rechtlicher Sicht zugeht… Krasser falsch kann man eigentlich gar nicht argumentieren. Ich bin gespannt wie das Gericht entscheiden wird. Auf alle Fälle sehr gut dass es diese Klage gibt.
Rein juristisch kann ich das zwar nicht abschätzen.
Aber argumentativ ist das wie eine Täter-Opfer-Umkehr:
“Weil mein Haus sonst nicht so groß gebaut werden kann, müssen umweltrechtliche Belange zurückstecken.”
Das ist doch absurd.
Sehr gut! Andererseits auch schade, dass man der Verwaltung hier auf die Finger klopfen muss. Interessant wäre, wie die Entscheidungsfindung aussah – wer da involviert war bzw. wer da u.U. nachgeholfen hat.