Die Stadt Leipzig plant nun doch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Jahrtausendfeld. Das gab die Verwaltungsspitze in der vergangenen Woche bekannt. Womit eine wesentliche Forderung des Ökolöwen sowie der Bürgerinitiative „Jahrtausendfeld retten!“ jetzt doch noch erfüllt wird. Doch die Vorlage der Verwaltungsspitze bleibt aus Sicht des Ökolöwen hinter den notwendigen Schritten zurück. Der Grund ist das indessen immer öfter angewandte Verfahren nach § 13 BauGB.
„Mit dem verkürzten Verfahren nach § 13 BauGB umgeht die Stadt eine Umweltprüfung und eine ernstzunehmende Bürgerbeteiligung“, kritisiert Ökolöwen-Sprecher Niclas Rosendahl.
Ein ganz zentraler Punkt dieses Paragraphen lautet: „Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nummer 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.“
Dass ausgerechnet eine Umweltprüfung in diesem Verfahren derart unter die Räder kommt, sorgt auch in Leipzig immer öfter für Ärger. Die Stadt spricht zwar von einem neu zu schaffenden Park, der auf einem Teil des Jahrtausendfeldes entstehen soll. Aber der ist aus Sicht des Ökolöwen zu klein.
„Die geplante Baumasse ist nach wie vor überdimensioniert“, sagt Rosendahl. „Außerdem bleibt offen, wie groß der versprochene Park tatsächlich werden soll. Wir Ökolöwen fordern einen Stadtteilpark, der seinem Namen gerecht wird – keinen Alibi-Grünstreifen.“
Der Ökolöwe begrüßt zwar den ersten Schritt der Stadt zur Planungssicherheit auf dem Jahrtausendfeld, die mit dem Bebauungsplan hergestellt werden soll. Seine Forderungen an das Verfahren erhält er jedoch aufrecht.
Die Stadt müsse Umwelt- und Klimabelange ernst nehmen, betont der Ökolöwe und besteht auch weiterhin auf einer Umweltprüfung und einer ernstzunehmenden Bürgerbeteiligung wie z.B. beim Bürgerbahnhof Plagwitz. Das sogenannte Dialogverfahren zum Jahrtausendfeld wurde dem aus Sicht des Ökolöwen in keiner Weise gerecht.
Schwindende Grünflächen
Für den Ökolöwen ist der Kampf um das Jahrtausendfeld Teil des Ringens um den Erhalt wichtiger Grünflächen im Leipzig – etliche davon als Brachen entstanden, nachdem hier nach der „Wende“ die einstigen Industriebauten abgerissen wurden. Das betraf auch die Fabrikhallen des einstigen VEB Bodenbearbeitungsgeräte, Nachfolger der hier in Lindenau gegründeten Landmaschinenfabrik Rudolf Sack.
Die alten Bauten wurden 1998/1999 abgerissen, danach das Erdreich saniert. Und dann entwickelte die Schaubühne Lindenfels für das Jahr 2000 die Idee des Jahrtausendfeldes, also eines richtigen Getreidefeldes mirten in der Stadt, das ein paar Jahre lang tatsächlich als solches beackert wurde. Der Name hat sich erhalten, auch wenn das Kunstprojekt nicht weiter fortgeführt wurde und die Stadt stattdessen versuchte, hier endlich einen Schulstandort zu etablieren.
Mit dem Appell „Mehr Grün für Leipzig“ will der Ökolöwe erreichen, dass Leipzigs wichtige Frei- und Grünflächen wie das Jahrtausendfeld dauerhaft vor Bebauung gesichert werden.
Wobei das Stadtplanungsamt in seiner Vorlage zum Beschluss des Bebauungsplanes schon warnt: „Öffentlich nutzbare Grünflächen einschließlich der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualitäten auf und neben dem Jahrtausendfeld entstehen auf der im privaten Eigentum befindlichen Fläche nicht.
Zudem sinkt die Chance, auf dem Jahrtausendfeld überhaupt stadträumlich wirksame Grünräume zu schaffen, da ohne Umsetzung zwingend notwendiger Maßnahmen, die insbesondere mit der Beseitigung der bestehenden Altlasten bzw. mit der Unterbrechung von Wirkungspfaden (Boden – Mensch und Boden – Grundwasser) im Zusammenhang stehen, nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die Begrünung der Fläche geschaffen werden können. Die für den Ortsteil dringend eingeforderte Erhöhung öffentlicher Freiflächenanteile kann nicht erreicht werden.“
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Den ist schon klar das es sich nicht um städtisches Eigentum handelt und der Besitzer auch einen großen Zaun drum machen kann.