Planungsprozesse in deutschen Landen sind nicht wirklich dazu geeignet, Menschen zur Beteiligung zu ermutigen. Sie sind längst so durchbürokratisiert, dass sie selbst dann mehrere Jahre dauern, wenn das Projekt eigentlich zeitnah gebaut werden sollte. So wie die geplante Photovoltaikanlage auf dem Deponieberg in Seehausen. 2021 überschlugen sich hier die Gemüter. Doch seitdem mahlen die Mühlen. Sodass die Grünen-Fraktion jetzt erst einmal nachfragte, was aus dem ganzen Thema eigentlich geworden ist.

„Mit der Vorlage VII-DS-02319 wurde am 28.04.2021 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 454 ‚Energieberg Leipzig-Seehausen‘ gefasst. Hierbei geht es um die Planung von Photovoltaikanlagen auf den nördlich und südlich am Deponieberg Seehausen angrenzenden Flächen“, erinnerten die Grünen in ihrer Anfrage.

„Die Errichtung von PV-Anlagen auf dem Deponiekörper selbst liegt in der Hand der hierfür gegründeten Westsächsischen Erneuerbare Energien GmbH und Co.KG, eine Gesellschaft der Stadtwerke Leipzig und der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH. Für diese PV-Anlagen soll ein Antrag auf Plangenehmigung durch die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft bei der Landesdirektion Sachsen erfolgen. Von Verwaltungsseite wurde immer wieder betont, dass nur ein stimmiges Gesamtkonzept für Deponiekörper und angrenzende Freiflächen sinnvoll ist.

Zudem wurde im Beschluss des Oberbürgermeisters vom 26.07.2022 (VII-DS-07231-NF-01) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.“

Diese Bürgerbeteiligung habe tatsächlich schon stattgefunden, teilt nun das Stadtplanungsamt in seiner Antwort mit: „Die beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf fand in der Zeit vom 27.09.2022 bis 04.11.2022 statt. Die Unterrichtung und Anhörung beschränkte sich in dieser frühen Planungsphase auf die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung.

Es fanden in diesem Zeitraum zwei Bürgerveranstaltungen statt – im Ortsteil Seehausen und im Stadtbüro. Zudem wurde der Vorentwurf im Neuen Rathaus ausgestellt und konnten die Planunterlagen im Internet eingesehen werden.“

Nächste Öffentlichkeitsbeteiligung 2025

Eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung soll noch nach dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan-Entwurf erfolgen. Aber das dauert noch, teilt das Stadtplanungsamt mit. „Zunächst musste das Raumordnerische Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden, der Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung wurde deshalb ‚ruhend‘ gestellt.“

Bei Zielabweichungsverfahren geht es darum, dass auf der Deponie partiell statt des bislang dort wachsenden Waldes eben ein Gebiet zur Erzeugung erneuerbarer Energie ausgewiesen werden darf. Dieses Zielabweichungsverfahren werde wohl positiv beschieden, teilt das Stadtplanungsamt mit. Eine Zusicherung nach § 38 VwVfG läge vor, sodass man jetzt den nächsten Schritt gehen könne: die Bearbeitung des Antrages auf Plangenehmigung.

Zwei Jahre sind also schlichtweg auf diesem bürokratischen Laufweg ins Land gegangen. Und auch der nächste Schritt wird seine Zeit brauchen.

„Sowohl der Beschluss zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplanes als auch die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Jahre 2025 geplant“, teilt das Stadtplanungsamt auf die Anfrage der Grünen-Fraktion mit. „Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ist ein Satzungsbeschluss durch die Ratsversammlung frühestens in 2026 zu erwarten.“

Das ist dann erst einmal der dann möglicherweise beschlossene neue Bebauungsplan, der dann überhaupt erst einmal den Bau eine Photovoltaikanlage ermöglicht. Aber damit wäre dann frühestens im Jahr 2027 zu rechnen.

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