Zu beneiden sind die ร„mter der Stadt Leipzig nicht, wenn sie Baugenehmigungen ausreichen. Denn wirklich groรŸen Ermessensspielraum haben sie nicht, auch nicht, wenn es um den Schutz eines ortsbildprรคgenden Baums in Lindenau geht. Elke Thiess von der BUND-Regionalgruppe Leipzig hatte noch einmal nachgefragt, nachdem die ersten Auskรผnfte der Stadt fรผr sie vรถllig unbefriedigend ausgefallen waren. Doch auch die neuen ausfรผhrlichen Antworten machen die Sache nicht besser.

Im Gegenteil: Sie machen deutlich, dass die zunehmende klimatische Belastung der Stadt und der Artenschutz im Baurecht noch langte nicht angekommen sind, dass Baumschutz nach wie vor nachrangig ist, wenn der Bauherr die wichtigsten Voraussetzungen fรผr eine Baugenehmigung erfรผllt. Und dazu gehรถrt auch der Nachweis von Stellplรคtzen.

Das Umweltdezernat bringt es im Grunde auf den Punkt, wenn es auf die Anfrage von Elke Thiess hin feststellt: โ€žDaneben richtet sich die Prรผfung der Stellplรคtze nach der Kommunalen Stellplatzsatzung. Das Amt fรผr Bauordnung und Denkmalpflege prรผfte im zugrundeliegenden Fall im Genehmigungsverfahren, ob der Pflicht zur Schaffung von Stellplรคtzen entsprochen worden ist und ob eine Stellplatzablรถse in Betracht kam. Vorliegend ist mit der Vorlage des Stellplatznachweises dem vorgenannten Erfordernis Rechnung getragen.

Mit der Entscheidung, den Schutz des Baumes aufzuheben, geht die Forderung nach Ersatzpflanzungen gemรครŸ Baumschutzsatzung einher. Diese sind zum Zwecke des Ausgleichs vorrangig auf dem Baugrundstรผck zu erbringen.โ€œ

Das heiรŸt: Weil der Bauherr eine Tiefgarage baut, muss er keine Stellplatzablรถse zahlen. Weil die Tiefgarage aber in den Wurzelbereich des ortsbildprรคgenden Bergahorns eingreift, hat der Baum keinen Bestandschutz und darf gefรคllt werden. Unter Auflagen, wie das Umweltdezernat feststellt: Denn auf dem Grundstรผck selbst muss Ausgleich fรผr den Baum geschaffen werden.

Es ist eben nur ein Bergahorn

Die Baumschutzsatzung selbst schรผtzt den Baum an dieser Stelle nicht von vornherein.

Was aus Bรผrgersicht eigentlich ganz einfach ist, ist aus Sicht der Stadt ein ziemlich kompliziertes Ding.

โ€žDie Zulรคssigkeit einer Baumfรคllung richtet sich ausschlieรŸlich nach der Kommunalen Baumschutzsatzung. Die ausnahmsweise zu erteilende Fรคllgenehmigung ist also insoweit umfรคnglich durch das Amt fรผr Stadtgrรผn und Gewรคsser als beteiligte Fachbehรถrde geprรผft wordenโ€œ, betont das Umweltdezernat.

โ€žDie inhaltlichen Voraussetzungen der Fรคllgenehmigung sowie die Abwรคgungsgrundlagen sind im Verwaltungsstandpunkt VII-P-10058-VSP-01 ausfรผhrlich dargelegt. Wie dort beschrieben, sind Alternativen zur Baumfรคllung geprรผft worden. Aufgrund des tiefgreifenden Eingriffs in die Standhaftigkeit des Baumes durch den Bau der Tiefgarage konnte keine andere Modifikation den Erhalt des Baumes gewรคhrleisten.

Da durch den Bau der Tiefgarage vor allem der Wurzelbereich beschรคdigt bzw. beeintrรคchtigt wird, sind Anpassungen des Kronenbereichs ungeeignet, um den Baum standhaft zu halten. Ein weiterer Aspekt, der zur Entscheidung beitrug, war die Ausbreitung der RuรŸrindenkrankheit an Berg-Ahornen im Stadtgebiet. Die extreme Hitze und Trockenheit fรผhrten fast zum vollstรคndigen Ausfall dieser Bestรคnde in Leipzig.

Aus diesem Grund erschien es nach sorgfรคltiger Prรผfung nicht sinnvoll, einen Baum zu erhalten, der durch Eingriffe im Wurzelbereich und Kronenmodifikationen zusรคtzlich geschwรคcht worden wรคre.โ€œ

Das nennt man dann wohl: Die Katze beiรŸt sich in den Schwanz.

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