In der Ratsversammlung am 20. Juni gab der Stadtrat auch grünes Licht für die weitere Entwicklung am Matthäikirchhof. Im Februar gab es ja bekanntlich die Jury-Entscheidung für den Siegerentwurf der stadträumlichen Gestaltung, bei der der Entwurf von Riehle Koeth GmbH & Co. KG und Levin Monsigny Landschaftsarchitekten das Wohlwollen der Jurymehrheit erhielt. Auf Grundlage dieses Entwurfes soll es nun weitergehen.

Der zum Sieger gekürte Entwurf gibt jetzt die Raumstrukturen auf dem Matthäikirchhof vor, in denen dann die Architekten der einzelnen Gebäudeteile planen müssen.

Dass der Wettbewerb selbst mit engen Bandagen gearbeitet hat, wird in der Feststellung des Stadtplanungsamtes deutlich, das die Vorlage für das weitere Vorgehen ausgearbeitet hat: „Für das wichtige stadtentwicklungspolitische und städtebauliche Projekt Matthäikirchhof wurde ein wesentlicher Schritt abgeschlossen: Der städtebauliche Wettbewerb hat mit dem Entwurf des Stuttgarter Büros Riehle Koeth GmbH + Co. KG und Levin Monsigny Landschaftsarchitekten Berlin einen Sieger gefunden, der die Anforderungen aus dem Wettbewerb sehr gut umsetzt.

Dieser Entwurf soll nun die Grundlage der weiteren Bearbeitung und Entwicklung des Quartiers ‚Matthäikirchhof‘ bilden und durch die Masterplanung vertieft werden. Ziel ist es, für die schrittweise Umsetzung Fördermittel einzuwerben.“

Masterplanung kann starten

Der nächste Schritt ist also die Masterplanung, die mit dieser Vorlage eingeleitet werden soll. Oder in den Formulierungen der Beschlusspunkte: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Entwicklung des Areals auf Grundlage des Siegerentwurfs zu starten. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Gutachten zur technischen Durchplanung des Siegerentwurfes auszuschreiben. (‚Masterplanung‘). Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Vorschläge zur Entwicklung und Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zu erarbeiten und, wo möglich, Fördermittel einzuwerben.“

Dafür stehen in diesem Jahr noch 206.500 Euro zur Verfügung. Der Stadtrat musste also nicht extra Geld für die Finanzierung genehmigen.

Aber wirklich noch größere Veränderungen wird es nicht geben, wie die Vorlage des Stadtplanungsamts feststellt: „Der Siegerentwurf gibt einen Ausblick auf die längerfristige Entwicklung des Areals. Es ist eine schrittweise bauliche Umsetzung der verschiedenen Baumaßnahmen zu erwarten, die sich über mindestens 10 Jahre erstrecken wird. Insbesondere das zentrale sächsische Stasi-Unterlagen-Archiv wird voraussichtlich erst in ca. 8 Jahren realisiert sein.

Dennoch ist das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Grundlage der weiteren Entscheidungen. Bis hin zur Umsetzung der Baumaßnahmen können temporäre Nutzungen das Areal beleben, dabei ist darauf zu achten, dass diese nicht die bauliche Entwicklung gefährden. Zu möglichen Zwischennutzungen, zum Forum und zu einem Gesamtnutzungskonzept wird die Verwaltung schnellstmöglich eigene Vorlagen erarbeiten.“

Was passiert jetzt in der Masterplanung?

„Diese Phase, als ‚Masterplanung‘ bezeichnet, soll die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs verfeinernd, klar ablesbare räumliche Ordnungsmuster für das Areal Matthäikirchhof technisch untersetzen. Der Masterplan integriert alle relevanten Fachplanungen, angefangen bei einer erforderlichen Baugrunduntersuchung über Umwelt- bis hin zu Verkehrsaspekten.

Nach aktuellem Stand sind für die Masterplanung noch im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 206.500 EUR notwendig. Ende 2024 soll die Masterplanung abgeschlossen vorliegen“, so das Stadtplanungsamt. „Ausgangspunkt der Zeitschiene ist die Tatsache, dass ein Antrag zur Verlängerung des Förderzeitraums bis Ende 2024 für die Mittel aus dem Förderprogramm ‚Nationale Projekte des Städtebaus‘ bewilligt wurde.“

Wer das ganze Projekt nun schon seit Jahren verfolgt, wird sich weiter in Geduld üben müssen. Denn auch am historisch so bedeutsamen Matthäikirchhof wird es aus der Perspektive eines schnelllebigen Menschendaseins nur schrittweise und langsam vorangehen. 2025 und 2026 sollen „Nutzungskonzeptionen und Synergien mit den bereits bekannten Nutzerinnen und Nutzern“ erarbeitet werden.

Im selben Zeitraum soll es auch eine Umsetzungskonzeption für die Wohnnutzung vor allem im Nordteil des Geländes geben. Vielleicht kann auch die stadteigene LWB eingebunden werden. Das ist noch offen.

Der Rückbau der abgängigen Gebäudeteile ist für die Jahre ab 2027 geplant, die Sanierung der zu erhaltenden Gebäudeteile soll 2028 in Angriff genommen werden. Was dann weiter geschieht und wann es all die vorgesehenen Neubau-Teile geben wird, hängt von den Fördermittelzusagen ab, die die Stadt einwerben kann. Aber da ist man dann schon bei der nächsten Stadtratswahl und es sind wieder andere Stadträte, die dann über die letztendliche Gestaltung der Gebäude befinden werden.

Die Vorlage zur Masterplanung jedenfalls wurde von der Ratsversammlung mit 32:10 Stimmen angenommen.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Die Jury (mit Architektenmehrheit) hat keine Entscheidung getroffen, sondern eine Empfehlung abgegeben.
Dafür darf der Stadtrat – als Vertretung der Bürger – aus den Preisträgern einen Entwurf auswählen, der realisiert werden soll.

Leider vermisse ich hier eine Diskussion oder Abwägung im/ des Stadtrats.
Zumindest habe ich da nichts mitbekommen.
Das Stadtplanungsamt hat eine Vorlage gemacht, die abgenickt werden darf.
Wie früher. Da kann man die Stasibauten auch stehen lassen.

Wie man den DDR-Bau tatsächlich real und sinnvoll verwenden will (Geschosshöhen, “Erdgeschoss”-Ebene,…), wird dann später sicher eine Überraschung mit Kompromissen werden.
Da gab es ja gerade wieder vehemente Aufschreie zum “Erhalt” des alten technischen Rathauses…
Auch das Forum “erschlägt mich” mit seinen klobigen Raumkubatur.

Schade.

Schreiben Sie einen Kommentar