Der Einbau des Naturkundemuseums in den ehemaligen Bowlingtreff soll zwar erst 2024 beginnen. Aber wie das so ist mit alter Bausubstanz: Sie hat ihre Tücken. Und manche Tücken erweisen sich erst bei der genaueren Untersuchung des Bauwerks. So auch geschehen bei der Untersuchung des einstigen Bowlingtreffs am Wilhelm-Leuschner-Platz. Da muss also noch deutlich vor Baubeginn gehandelt werden.
Darum ging es in einer Vorlage des Amtes für Gebäudemanagement für die Ratsversammlung am 14. Dezember, über die es dann ebenfalls keine weitere Debatte gab. Denn wenn der Baubeginn 2024 nicht gefährdet werden soll, muss 2023 gehandelt werden. Und zuallererst müssen diverse schadstoffbelastete Einbauten aus dem Gebäude geschafft werden.
„In Abstimmung mit den mittlerweile beauftragten Planungsbüros und in Auswertung vorhandener Gutachten und Analysen, wurde zum einen die Notwendigkeit tiefergehender Untersuchungen des Bestandgebäudes ersichtlich und zum anderen die Beseitigung von schadstoffkontaminiertem Bestandsmaterial für eine ‚Gesundatmung‘ des Gebäudes dringend empfohlen“, geht das Amt für Gebäudemanagement auf die noch im Gebäude befindlichen Schadstoffbelastungen ein.
„Dies vor allem vor dem Hintergrund von Planungssicherheit und Risikominimierung für ein unterirdisches und denkmalgeschütztes Bestandsgebäude, aber ebenso vor dem Hintergrund eines wirtschaftlich-sinnvollen Vorgehens.“
Putz und Fliesen müssen runter
„Das beauftragte Ingenieurbüro wurde mit der Durchführung der Bauteilerkundung sowie der Schadstoffuntersuchung beauftragt. In ihrem Gutachten der Bauteilerkundung vom 14.01.2022 und der Wertung vom 03.02.2022 wird aufgrund der Größe des Bestandsgebäudes auf stichprobenartige Materialuntersuchungen mit zum Teil unterschiedlichen Ergebnissen der Feuchtesätze und Betondruckfestigkeiten verwiesen. Zudem sind Undichtigkeiten im Dach- und Deckenbereich visuell erkennbar“, fasst das Amt für Gebäudemanagement einige der aufgetauchten Probleme zusammen.
Aus dem Gutachten zitiert es: „Weiterführende Untersuchung zur Bauteilfeuchte und zur Betonsanierung im Objekt sind für eine exakte Planung daher unumgänglich.“
Die Folgerung daraus: „Es wird geraten, die Außenwände im gesamten Gebäude vom Putz und den alten Fliesen zu befreien, damit die Wände und somit die Bausubstanz voll einsehbar sind. Außerdem sollten noch vorhandene Einregnungsstellen in den oberen Geschossen provisorisch verschlossen werden, damit ein Eindringen von Regen- bzw. Oberflächenwasser ausgeschlossen werden kann. Während der Entkernungs- und Abbrucharbeiten sollte zusätzlich bereits für eine Querbelüftung gesorgt werden, damit die bereits freigelegten Wände gut ab- und austrocknen können.“
Zeit für die „Gesundatmung“
Im Schadstoffgutachten vom 20. Januar 2022 wurde auch kontaminiertes Bestandsmaterial nachgewiesen und auf erforderliche Entsorgungsnachweise bzw. die nötige Deponierung hingewiesen.
„Zudem wurde eine Kartierung der Schadstoffe in den Grundrissen angelegt. Eine schnellstmögliche Entfernung des kontaminierten Materials ‚zur Gesundatmung des Gebäudes‘ wurde empfohlen“, erläutert die Verwaltungsvorlage.
„Als Fazit der Gutachten wird seitens des beauftragten Ingenieurbüros im Zuge einer belastbaren Planung und Risikominimierung der Rückbau aller nicht konstruktiver Einbauten dringend empfohlen.“
Das Ganze hat dann das Planungsteam bewertet und vorgezogene Baumaßnahmen – „auch vor dem Hintergrund der späteren sensiblen und hochwertigen Nutzung als Museum“ – vorgeschlagen.
Das vorgezogene Maßnahmenpaket:
- Abbruch-/Entkernungsarbeiten nicht konstruktiver Einbauten, Freilegung möglichst aller erdberührten Bauteile (Wände, Decken, Böden) Entfernung von Unterhangdecken, Putzen, Fliesen etc.
- Rückbau alter Haustechnik
- Schließen vorhandener Einregnungsstellen als Gebäudesicherungsmaßnahme
- Herstellung einer Querbelüftung während der Entkernungs- und Abbrucharbeiten
- Schadstoffbeseitigungen (Deponiegebühren)
- Baustelleneinrichtung für vorgezogene Baumaßnahmen incl. Baustrom und Bauwasser
- Gerüstbauarbeiten
„Die vorgezogenen Baumaßnahmen stehen in keiner Abhängigkeit mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung für die Komplettmodernisierung. Mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss werden dem Stadtrat die Planungsergebnisse und eine belastbare Kostenberechnung zur Entscheidung vorgelegt“, betont die Vorlage noch. „Eine notwendige Genehmigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Beginn seitens des Fördermittelgebers wurde mit Schreiben von 22.07.2022 erteilt.“
Das heißt: Die beantragten 975.000 Euro für das Jahr 2023 sind schon ein Vorgriff auf die Gesamtinvestitionssumme für das neue Naturkundemuseum in Höhe von 52 Millionen Euro.
Und da man 2024 nun einmal losbauen will, sah auch die Ratsversammlung am 14. Dezember keinen Grund, diesen begründeten Entkernungsmaßnahmen kein grünes Licht zu geben. 55 Anwesende stimmten für diese Vorlage der Verwaltung bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen.
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