Nicht nur aus Sicht dreier Stadtratsfraktionen sah es wie ein Akt der Willkür aus, als OBM Burkhard Jung die Pläne öffentlich machte, am Wilhelm-Leuschner-Platz einen Bildungscampus mit Volkshochschule und Musikschule zu schaffen, sodass beide Einrichtungen neue Räume bekommen. Und das ausgerechnet auf dem Baufeld, auf dem die Markthalle entstehen sollte. Doch genau die stellte die Verwaltungsvorlage wieder infrage.

Jetzt hat das Dezernat Kultur die inzwischen 4. Neufassung ihrer Vorlage zum Bildungscampus freigegeben. Die nimmt schon mehrere der im Juli in der Ratsversammlung geäußerten Kritikpunkte aus dem Stadtrat auf.

Aber wirklich zufrieden sind die Fraktionen von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Freibeutern damit trotzdem noch nicht. Denn während die Verwaltung von den Ratsfraktionen geradezu ein Bekenntnis zum 157 Millionen Euro teuren Bildungscampus abfordert, bleiben die Ausführungen zur Markthalle recht unkonkret.

Obwohl alle Visionen zur künftigen Gestaltung der Flächen am Wilhelm-Leuschner-Platz immer die Markthalle als Ankerpunkt hatten. Doch genau hier will die Verwaltung sich einfach nicht festlegen.

Markthalle ist Grundbedingung

„Bereits drei Mal hat der Stadtrat in mehreren Wahlperioden mit stets deutlicher Mehrheit der Verwaltung einen Auftrag zur Realisierung einer Markthalle am Standort der alten Markthalle erteilt“, kritisieren deshalb die drei Fraktionen, die den Änderungsantrag gemeinsam tragen.

„Hierzu formuliert der Antrag klare Umsetzungsaufträge. Demzufolge sind Realisierungsvarianten für den Bau einer Markthalle zu entwickeln. Hierbei ist a) eine Kombination mit einem möglichen Bildungscampus, b) eine Kombination mit Volkshochschule oder Musikschule, c) ohne diese Elemente und in jedem Fall mit weiterer Nutzung gemäß den Festsetzungen des B-Plans zu entwickeln.“

Dabei gestehen sie durchaus zu, dass die Idee eines Bildungscampus in Kopplung mit der Markthalle keine dumme Idee ist: „Die Kombination mit einem Bildungscampus birgt vielversprechende Synergien, wie sie derzeit auch bei anderen Projekten wie dem Haus des Wissens ins Bochum entwickelt werden. Gleichwohl ist zu prüfen, welche wirtschaftlichen Fragestellungen sich für die Stadt, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Nachnutzungen der infrage gestellten Standorte der VHS und der Musikschule ergeben.

Ebenso sind mögliche unterschiedliche Trägerschaften bei Bau und Betrieb von Markthalle und anderen Nutzungen zu beachten. Dabei besteht zum einen die grundsätzliche Fragestellung, wie und mit welchen Nutzungen ein wirtschaftlicher Betrieb der Markthalle in unterschiedlichen möglichen Modellen kommunaler, privater oder öffentlich-privater Trägerschaft erfolgen kann.

Viele Fragen sind zu klären

Zum anderen ist im Hinblick auf einen möglichen Bildungscampus zu klären, wie sich dessen Betrieb mit einer Markthalle für die Stadt in unterschiedlichen vertraglichen Konstellationen (z.B. Anmietung oder Erwerb des Bildungscampus als Teileigentum oder Vermietung der Markthallenfläche) darstellt.“

Und noch ein Punkt kommt hinzu: Wie lässt sich das Ganze am besten betreiben?

Weshalb der Änderungsantrag auch betont: „Auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in der Stadtverwaltung und die zahlreichen parallellaufenden Bauprojekte ist es angezeigt, gleichfalls die Errichtung der Markthalle bzw. des Komplexes von Markthalle und Bildungscampus durch Dritte zu prüfen. Wobei der Bildungscampus dann in das Eigentum der Stadt gelangen sollte. Eine Klärung dieser Fragestellungen ist Voraussetzung für die Erteilung eines Planungsbeschlusses für das mittlere Baufeld des Leuschnerplatzes.“

Klare Vorschläge bis Frühjahr 2023

Bis zum Ende des II. Quartals 2023 fordern die drei Fraktionen jetzt die möglichen Realisierungsvarianten zur Entscheidung in der Ratsversammlung. Und dabei wollen sie auch endlich konkrete Vorstellungen zum Betrieb der Markthalle haben: „Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, mögliche wirtschaftliche Betreibermodelle der Markthalle am Standort zu entwickeln und dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2023 zur Entscheidung vorzulegen.“

Das ist dann zwar nur ein halbes Jahr. Aber es ist dieselbe Frist, die die Verwaltung selbst vorgeschlagen hat, um ihren ersten Entwurf „für die Nutzungen Markthalle, Bildungscampus Volkshochschule/Musikschule sowie Wohnen auf dem Baufeld Mitte“ vorzulegen.

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