Manchmal braucht es eben doch die Anregungen direkt vor Ort, damit Dinge aus ihrem etwas verwilderten Dornröschenschlaf erwachen. So geschehen, als der Stadtbezirksbeirat Südwest beantragte, die Mittel aus dem eigenen Budget vielleicht dafür zu verwenden, aus dem Gelände des ehemaligen Rödel-Laufs bei Schleußig „eine Flaniermeile bis zum 31.07.2023“ zu machen.
Nur die Älteren wissen noch, dass dieses Gelände nicht einfach nur ein verfüllter Flusslauf ist, sondern auch einmal eine richtige Gestaltung hatte. Also tatsächlich mal eine „Flaniermeile“ war. Und darauf liegt sogar Denkmalschutz, was so Manchen wundern dürfte, der hier durchs Gelände spaziert.Was aber aus Sicht des Amtes für Stadtgrün und Gewässer keine Ablehnung des Antrags bedeutet. Es müssen vorher nur ein paar andere Schritte gegangen werden.
Denn: „Die Grünanlage an der Rödel steht als Gartendenkmal gemäß § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) vom 3. März 1993 (Sächs GV Bl. 14/1993 in der aktuellen Fassung) unter Schutz. Die Parkanlage ist von ortsgeschichtlicher und gartenhistorischer Bedeutung. Besonders gestaltprägend ist die dazugehörige historische Eichenallee.
Um eine Objektplanung zur Sanierung und Aufwertung der Parkanlage erstellen zu können, ist deshalb zunächst die Erarbeitung einer Denkmalpflegerischen Zielstellung erforderlich. Grundlage für die Denkmalpflegerische Zielstellung bildet eine Vermessung des Areals. Für die Bearbeitung einer Zielstellung einschließlich der Vermessung ist ein Zeitraum von etwa einem Jahr zu veranschlagen.“
Parallel arbeite die Stadt zwar auch an einem Konzept für Flaniermeilen im Rahmen der Fußverkehrsstrategie. Aber: „Die endgültige Festlegung von konkreten Flaniermeilen kann erst über den Fußverkehrsentwicklungsplan erfolgen, um nach einheitlichen Kriterien eine räumliche Zuordnung zu gewährleisten, welche stadtweit methodisch und praktisch anwendbar ist.
Jedoch lässt sich jetzt schon sagen, dass der Weg über die zugeschüttete Rödel geringes Potenzial für eine netzerschließende Flaniermeile hat. Er ist weder ortsteilverknüpfend, noch schließt er an wesentliche Punkte oder Verknüpfungen zur Intermodalität an. Es ist daher unwahrscheinlich, dass dieser Weg im Rahmen des Fußverkehrsentwicklungsplans als netzerschließende Flaniermeile definiert wird.“
Man kann hier also flanieren. Nur eine offizielle Flaniermeile wird es nicht.
Aber doch wieder eine Parkanlage, die man künftig wieder genießen kann: „Mit der Wiederherstellung der Anlage in Anlehnung an die ursprüngliche Gestaltung kann bereits zum heutigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass dem Wunsch nach einer ‚Flaniermeile‘ im Sinne einer attraktiv gestalteten, grünen Wegeverbindung Rechnung getragen werden kann und dieser bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden wird. Neben den denkmalschutzfachlichen Aspekten sind bei der Planung auch naturschutzfachliche Belange zu berücksichtigen, da der gesamte Bereich im Landschaftsschutzgebiet ‚Leipziger Auwald‘ liegt.“
Und die denkmalgeschützte Anlage kann man durchaus wieder sichtbar machen, so das Amt für Stadtgrün und Gewässer. Der Stadtrat müsse dafür nur das nötige Geld bereitstellen: „Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2023/2024 ist über die Bereitstellung von Mitteln für die erforderliche Objektplanung und Sanierung der Grünanlage in Abwägung von gesamtstädtischen Prioritäten zu entscheiden. Derzeit wird von Kosten für die Objektplanung in Höhe von 120.000 Euro und für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 560.000 Euro ausgegangen.“
Weshalb jetzt über eine Vermessung der Anlage noch 2022 entschieden werden muss und mit dem Doppelhaushalt 2023 / 2024 über die Bereitstellung der benötigten Gelder. Für die Schleußiger durchaus ein Sonnenstrahl. Denn von der alten denkmalgeschützten Anlage ahnt man heute nur noch, dass es sie mal gegeben haben muss.
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